Hallo an Alle!
Wer in Thailand geheiratet hat oder hier erst jetzt heiraten möchte und das mit dem EFZ aus Deutschland ist selbst Schuld.
Das Thairecht,Internationales und deutsches Recht sagen etwas anderes!!!!
Deutsches Recht!Man gehe auf
www.berlin.deAnklicken .:Verwaltungsführer
.: Buchstabe "A"
.:Ausländerangelegenheiten
.:Ratgeber zum Staatsangeh.und Ausländerrecht
.:Ehen zwischen D.und Ausländern
Da steht klip und klar,Ehen im Ausland werden nach den Gültigen Gesetzen des Heiratsstaates durchgeführt.
Im Ausland geschlossene Ehen,nach der Gesetzgebung des Heiratstaates,sind in Deutschland rechtsgültig,egal,ob im Urwald nach Stammesrieten oder nur Kirchlich,solange der Heiratsstaat das in seiner Gesetzgebung als Rechtsgültige Ehe in seinem Staat anerkennt.Wer jetzt hier kommt mit der Aussage,aber die D.Botsch.kann die Legalisierung verweigern der Irrt sich.Damit würde die D.Botsch.die Rechtsstaatlichkeit des Heiratsland in zweifel ziehen und gegen Internationales Recht verstoßen.
Die D.Botschaften,Weltweit sind angehalten das EFZ für heiraten im Ausland nach D.Gesetzgebung zu empfehlen,als deutsche Behörde ist sie nicht verpflichtet auf die Gesetzgebung des Heiratsstaates zu verweisen,das ist jeden sebst überassen,sich über die Gesetzgebung zu informieren.
Hier nun die Thaigesetzgebung.
www.dopa.go.th/English/servi/marry.htmDa steht klip und klar,was ein Ausländer für Papiere benötigt um in Thailand zu heiraten.
Er benötigt von seiner Botschaft oder Konsulat oder von einer Behörde seines Heimatstaat,eine Bescheinigung über seinen
FAMILIENSTAND,diese wird auch von einem D.Standesamt verlangt!!!
Diese Bescheinigung bekommt man in D.von seinem Bürgeramt und das ist die
AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG
Da ist Amtlich der Familienstand vermerkt.Led,verw,gesch.
Ist schon komisch,das die D.Botsch.diese Bescheinigung nach der übersetzung Legalisiert,obwohl sie weiß,das mit dieser Bescheinigung nach der Thaigesetzgebung geheiratet wird.
Nun noch ein Hinweis,über die thailändischen Standesbeamte,die keine Ahnung über ihre Gesetzgebung hätten.
Laßt eure Frauen über die Thaigesetzgebung in Thai zu den Ehegesetzen gehen.
www.dopa.go.thLaßt eure Frauen öffnen .
EPARTMENT OF PROVINCIAL ADMINISTRATION
da steht die Gesetzgebung in Thai.
Habe schon drei Bekannte in Thailand mit meinen Hinweisen geholfen,die haben mit der Aufenthalsbescheinigung aus D.
übersetzt in D.und vom Konsulat in Hamburg Legalisiert in Thailand geheiratet,einer von ihnen hat sich diese Bescheinigung von D.per Post angefordert,hier übersetzung anfertigen lassen und von der D.Botsch.Beglaubigen lassen und vom Ministerium in Thailand als Rechtskräftige Urkunde für Thailand stempeln lassen.Diese Heiratsurkunden wurden auch von der Botsch.Legalisiert für D.Behörden.
Was nun?Diese Leute haben doch ohne EFZ aus D.geheiratet,ist doch nach Meinung vieler hier Gesetzeswriedrig?
Ist in Thailand doch nicht D.Recht Maßgebend?
Nur das Amphö in Bang Rak verlangt die D.Konsularbesch.nach D.Recht mit EFZ.Dafür verlangen sie auch bis 600,-Baht für die Eheschließung!
Um noch vorzubeugen,das diese Ehefrauen der gebürtigen D.die Aufenhaltserlaubnis nicht erteilt werden muß,ist eine Auslegungssache der ABH in D.ob diese erteilt werden kann,der Irrt auch hier gewaltig.Auch die Botsch.MUß das Ehegattennachzugvisum nach dem OK der ABH erteilen.(nach vorlage des AI Sprachkurs)
Die ABH in D.hat keinen Spielraum für den Ehegattennachzug zu einem gebürtigen D.er ist auch nicht verpflichtet einen Einkommennachweis zu erbringen.Selbst bei Sozialleistungsanspruch muß der Ehegattennachzug gestattet werden.Kann die ABH in D.das Grundgesetz aushebeln?
Noch einen Hinweis an alle Zweifler,Das AufenhaltsG gilt nicht für gebürtige D.sondern nur für eingebürgerte D.in drei Gesetzen wird vorsichtig darauf verwiesen,das für einen "Familiennachzug"zu gebürtigen D.Sonderregeln gelten.
Wer in D. zur ABH geht,soll einen Ehegattennachzug für seine Frau aus dem Ausland stellen,keinen Familiennachzugvisum beantragen.Somit hat er das GrundG.hinter sich.Nach Artikel 6.Ehe und Familie haben den Schutz des Staates und sind nicht durch andere Gesetze auszuhebeln.