Hinterbliebenenrente

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Eryk (?2015)
Gast

Hinterbliebenenrente

Ungelesener Beitragvon Eryk (?2015) » Mi Jun 17, 2009 9:47 am

Eine Witwe bzw. ein Witwer erhält nach dem Tode des versicherten Ehegatten - wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit (60 Monate) erfüllt hat - eine Witwen- bzw. Witwerrente, auch Hinterbliebenenrente genannt. Die große Witwen- bzw. Witwerrente wird in Höhe von 55 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt, wenn

die Witwe/ der Witwer das 45. Lebensjahr vollendet hat
oder erwerbsgemindert ist
oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht
oder wenn sie/er für ein Kind sorgt, das auf Grund einer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
Hinzu tritt evtl. ein Zuschlag für Kindererziehung. Dies gilt für jüngere Ehepaare, bei denen beide Partner am 1. Januar 2002 jünger als 40 Jahre waren, oder für Paare, deren Ehe nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde. Für ältere Ehepaare, die sich bei ihrer Lebensplanung an den alten Regelungen orientiert haben, bleibt es bei dem früher dieser Rente zu Grunde liegenden allgemeinen Versorgungssatz von 60 Prozent.

Eine kleine Witwen- bzw. Witwerrente wird kinderlosen, erwerbsfähigen Personen unter 45 Jahren für zwei Jahre in Höhe von 25 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt. Eigenes Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, soweit bestimmte Freibeträge überschritten werden.

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