Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
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Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
Hallo zusammen,
[]Montag, 30. März 2009> To: anja0712(at)hotmail.com
> Subject: [Fwd: [Fwd: FW: Vorbereitung Konsularbestätigung zur Eheschließung in Thailand]]
>
> Sehr geehrter Herr > Ihre Unterlagen liegen komplett vor, Sie können die
> Konsularbescheinigung unter Vorlage der Originale am .04.2009 abholen.
> Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Eingangsbestätigungen
> aufgrund der Vielzahl von Anfragen in der Regel nicht erteilen können.
> Da es keine Rückfragen gab, hatten Sie von uns auch keine Mail erhalten.
>
> --
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> >
> Deutsche Botschaft Bangkok
> 9, South Sathorn Road
> Bangkok 10120
>
> Tel: (+66)-2287 9066
> Fax: (+66)-2285 6232
>
> -------- Original-Nachricht --------
>
> Betreff: FW: Vorbereitung Konsularbestätigung zur Eheschließung in
> Thailand
> Datum: Thu, 26 Mar 2009 10:28:12 +0100
> Von: eryk <anja0712(at)hotmail.com>
> An: Deutsche Botschaft Bangkok>
>
> Sehr geehrte Frau >
> am 17.03.2009 habe ich die Unterlagen, wie Sie mir empfohlen hatten zur
> Weiterleitung an Sie per email zugesendet.
> Leider habe ich bis heute keine Eingangsbestätigung oder eine
> Miitteilung bekommen ob die Konsularbescheinigung in Arbeit ist.
> Ich bitte Sie um Recherche diesbezüglich und freue mich auf ein baldiges
> Ergebnis.
>
> Mit sehr freundlichen Grüßen
>
[]Montag, 30. März 2009> To: anja0712(at)hotmail.com
> Subject: [Fwd: [Fwd: FW: Vorbereitung Konsularbestätigung zur Eheschließung in Thailand]]
>
> Sehr geehrter Herr > Ihre Unterlagen liegen komplett vor, Sie können die
> Konsularbescheinigung unter Vorlage der Originale am .04.2009 abholen.
> Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Eingangsbestätigungen
> aufgrund der Vielzahl von Anfragen in der Regel nicht erteilen können.
> Da es keine Rückfragen gab, hatten Sie von uns auch keine Mail erhalten.
>
> --
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> >
> Deutsche Botschaft Bangkok
> 9, South Sathorn Road
> Bangkok 10120
>
> Tel: (+66)-2287 9066
> Fax: (+66)-2285 6232
>
> -------- Original-Nachricht --------
>
> Betreff: FW: Vorbereitung Konsularbestätigung zur Eheschließung in
> Thailand
> Datum: Thu, 26 Mar 2009 10:28:12 +0100
> Von: eryk <anja0712(at)hotmail.com>
> An: Deutsche Botschaft Bangkok>
>
> Sehr geehrte Frau >
> am 17.03.2009 habe ich die Unterlagen, wie Sie mir empfohlen hatten zur
> Weiterleitung an Sie per email zugesendet.
> Leider habe ich bis heute keine Eingangsbestätigung oder eine
> Miitteilung bekommen ob die Konsularbescheinigung in Arbeit ist.
> Ich bitte Sie um Recherche diesbezüglich und freue mich auf ein baldiges
> Ergebnis.
>
> Mit sehr freundlichen Grüßen
>
- koratwerner (†2012)
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
Hallo Eryk!
Herzlichen Glückwunsch. Dann kann es ja jetzt los gehen. Habe auch in Ban Rak geheiratet, sogar 2 mal.
Bei der DB bekommst Du vielleicht den Lageplan mit der Adresse von diesem Standesamt. Weil da relativ viel Publikumsverkehr ist aber nur wenig Parkplätze vorhanden sind, empfiehlt es sich mit dem Taxi dahin zu fahren.
Du benötigst dort zwei Zeugen, das können auch Farang sein, die ihren Pass dabei haben müssen. Es lungern da aber auch immer thailändische Berufszeugen herum, die für 100 Baht die Zeugen machen. Dann benötigts Du noch Münzgeld, weil Deine Braut nebenan noch einige Kopien machen muß.
Es darf hier am laufenden Band auch fotografiert werden. Wenn Du nur einen Fotoapparat dabei hast und keinen Knipser, macht das auch der Standesbeamte, bzw. seine Sekretärin. Im Hintergrund steht sogar eine Dekoration, wo Ihr Euch knipsen lassen könnt.
Frag mal bei der Botschaft, wie das jetzt mit der Registrierung der Eheschließung aussieht, denn schließlich erwirbt Deine Frau ja Rentenansprüche, glaub ich wenigstens, die sie später vielleicht mal geltend machen will.
Alles Gute für Dich und Deine Liebe.
Werner
Herzlichen Glückwunsch. Dann kann es ja jetzt los gehen. Habe auch in Ban Rak geheiratet, sogar 2 mal.
Bei der DB bekommst Du vielleicht den Lageplan mit der Adresse von diesem Standesamt. Weil da relativ viel Publikumsverkehr ist aber nur wenig Parkplätze vorhanden sind, empfiehlt es sich mit dem Taxi dahin zu fahren.
Du benötigst dort zwei Zeugen, das können auch Farang sein, die ihren Pass dabei haben müssen. Es lungern da aber auch immer thailändische Berufszeugen herum, die für 100 Baht die Zeugen machen. Dann benötigts Du noch Münzgeld, weil Deine Braut nebenan noch einige Kopien machen muß.
Es darf hier am laufenden Band auch fotografiert werden. Wenn Du nur einen Fotoapparat dabei hast und keinen Knipser, macht das auch der Standesbeamte, bzw. seine Sekretärin. Im Hintergrund steht sogar eine Dekoration, wo Ihr Euch knipsen lassen könnt.
Frag mal bei der Botschaft, wie das jetzt mit der Registrierung der Eheschließung aussieht, denn schließlich erwirbt Deine Frau ja Rentenansprüche, glaub ich wenigstens, die sie später vielleicht mal geltend machen will.
Alles Gute für Dich und Deine Liebe.
Werner
Es ist nicht schwer zu wissen wie man etwas macht,
aber es ist schwer es auch zu tun!
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- KoratCat
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
koratwerner hat geschrieben:Frag mal bei der Botschaft, wie das jetzt mit der Registrierung der Eheschließung aussieht, denn schließlich erwirbt Deine Frau ja Rentenansprüche, glaub ich wenigstens, die sie später vielleicht mal geltend machen will.
In jedem Falle solltest Du dir eine amtliche Übersetzung der Heiratsurkunde von der Botschaft anfertigen lassen. Dabei wird dir auch das Merkblatt zur Anlegung eines Familienstammbuches ausgehändigt.
Beim Meldeamt deiner deutschen Heimatgemeinde musst Du deinen neuen Familienstatus auch anzeigen, mit Vorlage der Übersetzung der Heiratsurkunde und am besten auch dem Reisepass deiner Frau. Achte darauf, dass bei der Übersetzung der Heiratsurkunde der Name deiner Frau exakt so geschrieben wird wie im Reisepass! Und vergiss nicht, dass deine Frau jetzt auch neue Papiere mit dem neuen Familiennamen braucht, falls sie deinen annimmt. Mit ihrer alten ID card kann sie hier noch Land kaufen, mit der neuen dann nicht mehr. Sie sollte die alte also aufheben.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974
- dogmai
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
koratwerner hat geschrieben:, sogar 2 mal.
Sind das etwa Anzeichen von Bigamie??
Der Tod nimmt uns das Leben, aber nicht die Liebe.
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
dogmai hat geschrieben:koratwerner hat geschrieben:, sogar 2 mal.
Sind das etwa Anzeichen von Bigamie??
.../koratwerner.jpg
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- Gast
Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
Man kann und sollte seine Ehe in Thailand von der Botschaft Legalisieren lassen,muß es aber nicht.Dafür giebt es kein Gesetz in Deutschland.
Eine Thailänderin kann in Deutschland keine Rentenanwartschaft erlangen,außer sie hat dort in einem Betrieb gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt.Muß aber über 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben,um eine Rente zu erhalten,
Für die Witwenrente reicht die Heiratsurkunde aus,das die Ehe bis zum Todestag bestanden hat.
Eine Thailänderin kann in Deutschland keine Rentenanwartschaft erlangen,außer sie hat dort in einem Betrieb gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt.Muß aber über 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben,um eine Rente zu erhalten,
Für die Witwenrente reicht die Heiratsurkunde aus,das die Ehe bis zum Todestag bestanden hat.
- KoratCat
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
berliner hat geschrieben:Man kann und sollte seine Ehe in Thailand von der Botschaft Legalisieren lassen,muß es aber nicht.Dafür giebt es kein Gesetz in Deutschland.
Eine Thailänderin kann in Deutschland keine Rentenanwartschaft erlangen,außer sie hat dort in einem Betrieb gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt.Muß aber über 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben,um eine Rente zu erhalten,
Für die Witwenrente reicht die Heiratsurkunde aus,das die Ehe bis zum Todestag bestanden hat.
Sorry, hab auch hier ein bisschen Verständnisprobleme. Die Rentenanwartschaftszeit (für Altersrente) ist doch nicht etwa von 20 wieder auf 15 Jahre verkürzt worden?
[iFür die Witwenrente muss die Ehe in der Regel zwar nur ein Jahr bis zum Todestag bestanden haben. Der Versicherte muss die Mindestwartezeit von fünf Jahren für seinen Rentenanspruch, auf dem die Witwenrente basiert, erfüllt haben.[/i] Wegen scheinbarem Missverstehen nachträglich zum besseren Verständnis umformuliert.
Witwe bzw. Witwer ist, wer mit dem Versicherten bis zu dessen Tod rechtsgültig verheiratet war bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft führte.
Die Beurteilung der Rechtsgültigkeit einer Ehe richtet sich grundsätzlich nach „deutschem Eherecht".
Danach kommt eine Ehe nur dann zu Stande, wenn
* die Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten stattgefunden hat,
* die Ehepartner ehefähig sind und
* keine Eheverbote (z.B. Doppelehe)
vorliegen.
Meines Erachtens gilt das Erfordernis "Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten", wobei die Betonung nicht auf "deutschen" sondern auf "Standesbeamten" liegt, auch dann als erfüllt, wenn die im Ausland geschlossene Ehe durch Staatsvertrag mit dem jeweiligen Ausland der deutschen Eheschließung gleichgestellt wird, das heißt der jeweilige Beamte, vor dem die Ehe geschlossen wurde, einem Standesbeamten nach deutschen Rechtsverständnis (z. B hinsichtlich der Befugnis und dem Berufseid) entspricht. In Thailand hat jeder Amphoe einen Beamten mit der dem deutschen Standesbeamten entsprechenden Befugnis. Erfolgt die Eheschließung durch einen anderen Beamten ist sie bereits ungültig. In den jeweiligen Staatsverträgen wird regelmäßig bestimmt, dass vor der Eheschließung eine Prüfung der Rechtsgültigkeit der zu schließenden Ehe in beiden Staaten durchgeführt und bejaht wurde. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Ehefähigkeitszeugnis niedergeschrieben.
Ich rate, statt auf Texte im Internet zu vertrauen sich doch lieber bei diesem Beamten bzw. dieser Beamtin kundig zu machen, wie die Bestimmungen bei ihnen verstanden werden, statt ihnen evtl. zu erklären, wie sie ihren Job zu machen haben.
Wie ich mich eben besser beim deutschen Konsulat bzw. der Ausländerbehörde, dem Einwohnermeldeamt etc. kundig machen sollte, wie deren Erfahrungen mit der gegenwärtigen Auslegung der Gesetze sind. Die können sich mitunter über Nacht ändern.
KoratCat
Zuletzt geändert von KoratCat am Mi Jun 17, 2009 11:33 am, insgesamt 6-mal geändert.
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- dogmai
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
berliner hat geschrieben:Für die Witwenrente reicht die Heiratsurkunde aus,das die Ehe bis zum Todestag bestanden hat.
Die Heiratsurkunde besagt nicht, dass die Ehe bis zum Todestag bestanden hat. Wie auch? Sie sagt nur aus, dass sie am Tag der Heirat bestanden hat.
Der Tod nimmt uns das Leben, aber nicht die Liebe.
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
Hallo @KoratCat,wer hat Dir so eine Stuß erzählt?
Jede Ehe im Ausland wird anerkannt,solange sie nach der Gesetzgebung des Landes erfolgt.
Eine Ehe,geschloßen mit den Ritualen eines Stammes wird in Deutschland anerkannt,da,diese Ehe nach den Gesetzen des Landes erfolgte.
Für eine Eheschließung ist die Gesetzgebung des Landes,in der die Ehe geschlossen wird Maßgebend.
Eine geshloßene Ehe im Ausland oder in Deutschland,bedarf nur der einjährigen Ehe um eine Witwenrente zu erhalten.
Nachlesen im DRV der deutschen Rentenversicherungsnehmer.
Nur eine Ehe,geschloßen vor einem deutschen Standesamt ist Rechtsgültig,ist eine Lüge.
Da ja alle einen Internetanschluß haben,können ja alle auf der Homepage der Deutschen Behörden sich die Gesetzgebung anschauen.
wer zu Dumm ist,bekommt von mir die Deutsche Gesetzgebung.
Jede Ehe im Ausland wird anerkannt,solange sie nach der Gesetzgebung des Landes erfolgt.
Eine Ehe,geschloßen mit den Ritualen eines Stammes wird in Deutschland anerkannt,da,diese Ehe nach den Gesetzen des Landes erfolgte.
Für eine Eheschließung ist die Gesetzgebung des Landes,in der die Ehe geschlossen wird Maßgebend.
Eine geshloßene Ehe im Ausland oder in Deutschland,bedarf nur der einjährigen Ehe um eine Witwenrente zu erhalten.
Nachlesen im DRV der deutschen Rentenversicherungsnehmer.
Nur eine Ehe,geschloßen vor einem deutschen Standesamt ist Rechtsgültig,ist eine Lüge.
Da ja alle einen Internetanschluß haben,können ja alle auf der Homepage der Deutschen Behörden sich die Gesetzgebung anschauen.
wer zu Dumm ist,bekommt von mir die Deutsche Gesetzgebung.
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- Gast
Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
hallo @dogmai,Du liegst mit deiner Annahme FALSCH.
Eine geschloßene Ehe kann nur aufgehoben werden durch eine Scheidung!Solange der Ausländer seine Scheidung nicht den Deutschen Behörden mitteilt,besteht die Ehe nach Deutschem Recht weiter.
Somit hat die Witwe Anspruch auf dié Witwenrente.
Maßgebend ist die Heiratsurkunde und nichts weiter.Auch bei getrennt leben und keine Scheidung erhält die Frau die Witwenrente,wie in Deutschland.
Die Thaifrau muß auch nicht nachweisen,das sie in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.Diese Aussage ist nicht vereinbar mit der deutschen Gesetgebung.
Für den Rentenversicherungsträger ist nur Maßgebend,das eine Ehe,wie nach deutschem Recht bestanden hat.
Dieses Gesetz kannst Du auch nachlesen über DRV.
Eine geschloßene Ehe kann nur aufgehoben werden durch eine Scheidung!Solange der Ausländer seine Scheidung nicht den Deutschen Behörden mitteilt,besteht die Ehe nach Deutschem Recht weiter.
Somit hat die Witwe Anspruch auf dié Witwenrente.
Maßgebend ist die Heiratsurkunde und nichts weiter.Auch bei getrennt leben und keine Scheidung erhält die Frau die Witwenrente,wie in Deutschland.
Die Thaifrau muß auch nicht nachweisen,das sie in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.Diese Aussage ist nicht vereinbar mit der deutschen Gesetgebung.
Für den Rentenversicherungsträger ist nur Maßgebend,das eine Ehe,wie nach deutschem Recht bestanden hat.
Dieses Gesetz kannst Du auch nachlesen über DRV.
- KoratCat
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
berliner hat geschrieben:Hallo @KoratCat,wer hat Dir so eine Stuß erzählt?
( . . . )
wer zu Dumm ist,bekommt von mir die Deutsche Gesetzgebung.
Hallo berliner,
das halte ich für ein tolles Angebot!
Also den "Stuß" muss die Fakultät des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu Frankfurt am Main verbraten haben. Meinst Du, ich könnte die Studiengebühren rückgezahlt bekommen? Könnt ich gebrauchen. Vertrittst Du mich pro bonum?
Ich kann mich nicht mehr an jeden einzelnen erinnern, damit Du ihm die Deutsche Gesetzgebung ins Haus schicken kannst. Fang doch mal bei meinem ehemaligen Lehrer im Strafrecht an, der hat m. E. die höchste Karriere gemacht: Herr Prof. Dr. Winfried Hassemer, kürzlich von seiner letzten Position als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts in den Ruhestand getreten. Auch noch gut in Erinnerung habe ich einen ganz Oberen von dem Fach, über das Du uns hier was beizubringen versuchst: Herrn Prof. Dr. Franz Ruland, bekannt als der Präsident des Verbandes der Rentenversicherungsträger.
Wenn deine Dissertation gedruckt ist, vergiss nicht, allen Universitätsbibliotheken und den beiden Deutschen Bibliotheken etc. jeweils kostenlos ein Exemplar zur Verfügung zu stellen.
Viel Erfolg!
berliner hat geschrieben:Jede Ehe im Ausland wird anerkannt,solange sie nach der Gesetzgebung des Landes erfolgt.
Da wir ja über in Thailand geschlossene Ehen diskutieren, hier mal der kleine Hinweis darauf, dass der Thai Civil and Commercial Code, also das thail. Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) insgesamt dem deutschen BGB nachempfunden wurde. Die Bereiche Familienrecht sind zwar etwas anders, aber die Bestimmungen zu Ungültigkeit von Rechtshandlungen im Allgemeinen Teil sind identisch.
berliner hat geschrieben:Eine geshloßene Ehe im Ausland oder in Deutschland,bedarf nur der einjährigen Ehe um eine Witwenrente zu erhalten.
Nachlesen im DRV der deutschen Rentenversicherungsnehmer.
...vorausgesetzt, dass sich Alle einig sind, sie sei tatsächlich geschlossen worden, dass sie gültig ist. Und natürlich, dass ein Anspruch auf Witwenrente nach den übrigen Bestimmungen gegeben ist. Thema dieses Threads ist nur die Schließung der Ehe in Thailand und ihre Anerkennung in Deutschland. Dabei haben die Bestimmungen in den verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs (SGB) zwar Vorrang auf ihrem eigenen Gebiet, können aber nicht auf andere Gebiete ausgedehnt werden. Was evtl. im SGB VI (Rentenversicherung) steht, gilt nicht im Familienrecht oder im Allgemeinen Teil des BGB.
berliner hat geschrieben:Nur eine Ehe,geschloßen vor einem deutschen Standesamt ist Rechtsgültig,ist eine Lüge.
Eine Ehe,geschloßen mit den Ritualen eines Stammes wird in Deutschland anerkannt,da,diese Ehe nach den Gesetzen des Landes erfolgte.
Dass Du das für eine solche hältst, stört die Beamten und Richter, die darüber zu entscheiden haben, ob deine in Thailand geschlossene Ehe als äquivalent rechtsgültig anerkannt werden und deine traurigen Hinterbiebenen etwas von deiner Hinterlassenschaft und deiner Sozialversicherung erhalten können, überhaupt nicht. Die prüfen das sicher ganz sorgfältig und treffen ihre Entscheidung in freier Überzeugung nach Maßgabe des Gesetzes. Was immer Du dir unter der Maßgabe des Gesetzes vorgestellt hast, ist nicht bindend für sie. Zum Beispiel ist in Thailand die buddhistische Eheschließung hinsichtlich Erbrecht etc. auch weitgehend juristisch anerkannt. Problematisch wird es da nur, wenn einer mehr als eine buddhistische Ehe gleichzeitig führte. In Deutschland gelten solche Ehen gar nicht. Da gelten nur Ehen, die vor Standesbeamten oder entsprechend befugten Personen geschlossen wurden. Durch Staatsverträge wird geregelt, was ohne weitere Prüfung als solche Person betrachtet wird. Bei Einzelfallprüfungen maßgebend sind Grundsatzentscheidungen der Obergerichte und die Rechtswissenschaft. Weiteres Problem ist, dass nach deinem Dahinscheiden wohl niemand mehr da sein wird, der deine ureigene Rechtsauffassung den Beamten und Richtern im Falle einer etwa notwendigen Einzelfallprüfung beibringen und sie überzeugen kann.
berliner hat geschrieben:Da ja alle einen Internetanschluß haben,können ja alle auf der Homepage der Deutschen Behörden sich die Gesetzgebung anschauen.
Da aber nicht alle den gleichen Kopf haben oder in Gesetzesinterpretation entsprechend geschult sind, wird es da wohl trotzdem nicht zu verläßlichen Deutungen kommen wie die Weisheit, dass 1 + 1 nur zwei sind. Es empfiehlt sich, erst die Preise verbindlich zu erfragen statt erst zu speisen und eine Rechnung ohne den Wirt zu erstellen. Dass man nach Treu und Glauben gehandelt habe, hilft dann meist nix! Zumal es den Hinterbliebenen in der Regel schwerfallen wird, den entscheidenden Beamten und Richtern deutlich zu machen, was in deinem Kopf vorgegangen war.
KoratCat
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- dogmai
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
berliner hat geschrieben:hallo @dogmai,Du liegst mit deiner Annahme FALSCH.
Eine geschloßene Ehe kann nur aufgehoben werden durch eine Scheidung!
Haoo berliner, offensichtlich bist du zu daemlich, um zu lesen, was ich schreibe. Eine Heiratsurkunde besagt lediglich, dass die Ehe bestanden hat, und zwar genau an dem Tag, an dem sie ausgestellt ist, aber nicht, wie lange. Waere das so. dann waere ich Bigamist, denn ich besitze noch alle Heiratsurkunden meiner drei Ehen, und in keiner Heiratsurkunde steht was von einer Scheidung.
Also denk erst, bevor du schreibt. Es gibt Leute, die sind intellektuell sicher auf deiner Hoehe.
Ich persoenlich verabschiede mich aus diesem Forum, so lange ein "berliner" hier seinen Schamott zum Besten geben kann.
Servus.
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
Als ich 1985 heiraten wollte, bin in in Hamburg mit meiner Freundin (Thai) auf unser zuständiges Standesamt gegangen. Der Beamte hat mir die gültigen Bestimmungen mitgegeben. Er bat mich dann die in Thailand zu beschaffenden Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis meiner Frau bei ihm einzurechen, damit er dann meine Ehefähigkeit beurkunden kann. Habe hierfür meine Mutter als Boten eingeschaltet, die alles Bestens erledigt hat. Meine Ehefaehigkeitsbescheinigung dann von der Botschaft übersetzen lass (die tat dieses damals noch gegen Entgelt) und dann von thailändischen Innenministerium beglaubigen lassen. Geheiratet haben wir dann am 10.5.85 in Bangkok Noi Standesamt. Habe alles innerhalb meines Jahresurlaubs geschafft.
Was heute hier zum heiraten benötigt wird entzieht sich meine Kenntnis. Ich kann jedem nur empfehlen, so wie ich es getan habe, seine Freundin mittels Besuchsvisum, heute Scheningen, nach D. kommen zu lassen, damit sie mal sieht wir wir so leben, und dann gemeinsam aufs zuständige Standesamt zu gehen, um in Erfahrung zu bringen was dann heute zum Heiraten so an Dokumenten nötig ist.
Gruss
Gebhard
Was heute hier zum heiraten benötigt wird entzieht sich meine Kenntnis. Ich kann jedem nur empfehlen, so wie ich es getan habe, seine Freundin mittels Besuchsvisum, heute Scheningen, nach D. kommen zu lassen, damit sie mal sieht wir wir so leben, und dann gemeinsam aufs zuständige Standesamt zu gehen, um in Erfahrung zu bringen was dann heute zum Heiraten so an Dokumenten nötig ist.
Gruss
Gebhard
Hummel Hummel.........
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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft
Darf der immer noch???????
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