Ungelesener Beitragvon berliner (?2013) » Mi Jul 08, 2009 10:19 am
Ein Forum soll Informieren und Hilfestellung geben,wer die Hilfe annimmt oder verweigert,ist seine persönliche Sache!Jeder kann darauf bestehen,das in Thailand ein D.EFZ nötig ist um hier zu heiraten.Ich verweise darauf,das dieses nach Thai,Deutsch,
Europarecht nicht benötigt wird,mit Hinweisen zu den Gesetzestexten.
Was habe ich FALSCH gemacht?Jedem der hier sagt,ohne EFZ aus Deutschland keine Heirat in Thailand,halte ich die Gesetzestexte entgegen.Somit bin ich Dumm und Arrogant?Oder sind das die Gesetze?
@ dogmai,Frage,für was willst du hier Recht haben? Ich kläre über die Gesetzeslage auf,jeder kann die nachlesen und selbst entscheiden,wie er heiraten möchte.
Frage,für wen willst du hier Recht behalten? Für alle,die an der Gesetzeslage Interessiert sind.
Frage,ist das eine Art Selbsbefriedigung für dich?Nein,habe schon vielen mit meinen Hinweisen geholfen,die ohne EFZ in Thailand,oder einer in Rußland geheiratet haben.Ist auch eine Frage,der Kosten und des Zeitaufwandes.Nach der T.Gesetzgebung,benötigt der Heiratskandidat EINE Bescheinigung über seinen Familienstand aus seinem Heimatstaat.Kann alles per Post oder E-Mail gemacht werden.Kostenpunkt so 150-200,-Euro,Zeitaufwand 14 Tage.
Noch billiger kommt es,Aufenthaltsbescheinigung von D.per Post anfordern,hier übersetzen lassen,von der D.Botschaft beglaubigen lassen und beim Ministerium of Foreign zum Rechtsgültigen Dokument für Thailand stempeln lassen.Kostenpunkt so nur bei 60,-Euro.
Warum bin ich unumkehrbarer aufgeblasen und selbstgefällig?Habe in meinem Leben,mir von anderen Leuten sagen lassen müßen,deine Ansicht ist nicht Richtig und beim Nachdenken,diesen Leuten Recht geben müßen.
Frage,hast du ein Gewerbe oder deine Finger drin?Nein,noch nie einen Baht oder Euro,gefordert noch erhalten,mache das um zu helfen,schreibe auch mal eine E-Mail nach D.,sollte der Bekannte keinen Computer haben.Siehe Oben,wie kann ich Geld verlangen oder erhalten,wenn das jeder für sich macht?
Gesetzestexte kann jeder lesen,verstehst du auch was du schreibst?Ja,ich verstehe was ich schreibe,nur ein Beispiel,vor einer Woche bin ich über die Europäischen Menschenrechtskonvention gestolpert,habe diese lange und öffter durchgelesen und dann verstanden.
Da steht im Artikel 12.
Recht auf Eheschließung.
Männer und Frauen im heiratsfähigem Alter haben das Recht,nach innerstaatlichen Gesetzen,welche die Ausübung dieses Rechts regeln,eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.
Für mich heißt das,jeder Europäer kann im Ausland nach den innerstaatlichen Gesetzen des Heiratslandes heiraten.
Artikel 17 der Europäischen Menschenrechtskonvention.VERBOT DES MIßBRAUCH DER RECHTE.
Diese Konvention ist nicht so auzulegen,als begründe sie für einen Staat,oder einer Gruppe oder einer Person das Recht,eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen die darauf abzielt,die in den Konventionen festgelegten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken,als in den Konventionen vorgesehen ist.
Die D.Botsch.liegt im Gesetzestext der Konvention,sie verweigert nicht die Legalisation der Eheschließung nach der Thaigesetzgebung,auch ohne EFZ.
@Karo5100,je eher der berliner hier weg ist,desto besser.Du möchtest also nicht,das sich Member hier schlau machen können?