> Re: Anfrage
>
> Sehr geehrter Herr > natürlich können Sie die Unterlagen auch per Post senden, dass dauert
> nur erheblich länger. Die Adresse finden Sie auf unserer Website.
> Um die Adresse des Standesamtes zu erfahren wenden Sie sich doch bitte
> an das Department of Consular Affairs.
>
> Department of Consular Affairs
> > Ministry of Foreign Affairs
> > 123 Chaeng Watthana Road, Thung Song Hong
> > Lak Si District, Bangkok 10210
> >
> > Tel. 02-575 1056 bis 59 / Öffnungszeiten: 08.30 - 14.30 Uhr
> > Fax. 02-515 1054
> > E-mail: consular04@mfa.go.th <mailto:consular04@mfa.go.th>
> > Webseite: http://www.consular.go.th <http://www.consular.go.th/>
>
> Nützliche Informationen finden Sie auch auf http://www.thaiembassy.de.
>
>
> Falls Sie sich auf dem Standesamt nicht auf English verständigen können,
> müssen Sie einen Übersetzer hinzuziehen.
> Schicken Sie Ihre Unterlagen doch zuerst an mich und ich leite sie dann
> weiter.
>
> Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>
> > (Rechts- und Konsularabteilung)
>
> Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
> Embassy of the Federal Republic of Germany
> 9 South Sathorn Road
> Bangkok 10120
> Website: http://www.bangkok.diplo.de
>
>
>
> eryk schrieb am 12.03.2009 14:17 Uhr:
> > Sehr geehrte Frau > >
> > vielen Dank für Ihre spontane Antwort.
> > Sie schreiben, Unterlagen per Email senden also nicht per Postweg genügt?
> > An welche Email Adresse bei der Botschaft sollen die Unterlagen
> > gesendet werden?
> > Sprechen die beim Standesamt Bang Rak in Bangkok Englisch, zwecks
> > Erkundigung, Übersetzung Scheidungsurteil?
> > Und welche Adresse, Email usw. hat das Standesamt Bang Rak?
> >
> >
> >
> > > Anfrage
> > >
> > > Sehr geehrter Herr > > >
> > > wenn Sie der Botschaft frühzeitig die für die Ausstellung der
> > > Konsularbescheinigung erforderlichen Unterlagen (Ehefähigkeitszeugnis,
> > > Kopien der Reisepässe beider Verlobter und vollständig ausgefüllter
> > > Fragebogen "Konsularbescheinigung", letzterer vorsorglich hier
> > > beigefügt) vorab per e-mail übersenden, kann die Konsularbescheinigung
> > > abholfertig vorbereitet werden, so dass für Sie nur ein Besuch in der
> > > Botschaft erforderlich ist. Die von der Botschaft ausgestellte
> > > Konsularbescheinigung ist sowohl auf Deutsch als auch auf Thailändisch.
> > > Bitte bringen Sie bei der Abholung in jedem Falle die Originale sowohl
> > > des Ehefähigkeitszeugnisses und der beiden Reisepässe mit sowie die
> > > Gebühr von 50,-- Euro in Thai-Baht (derzeit ca. 2270,-- Baht.).
> > > Einen Termin benötigen Sie für die Abholung nicht, Sie können zwischen
> > > 8.30 und 11.30 Uhr bei der Botschaft vorsprechen. Ihre Verlobte muss
> > die
> > > Konsularbescheinigung nicht unterzeichnen. Auch eine Beitrittserklärung
> > > ist nicht erforderlich, da die Eheschließung in Thailand und nicht in
> > > Deutschland stattfinden soll.
> > >
> > > Falls die Konsularbescheinigung erst vor Ort in Bangkok beantragt wird,
> > > ohne vorab die Unterlagen zu übersenden, liegt die Bearbeitungszeit in
> > > der Regel 3-4 Arbeitstagen.
> > >
> > > Im übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie bei einer
> > Heirat in
> > > Thailand in der Regel eine "Überbeglaubigung" der Konsularbescheinigung
> > > durch das thailändische Außenministerium benötigen. Nach der
> > > Überbeglaubigung können Sie beliebig bei irgendeinem Standesamt in
> > > Thailand heiraten. Es gibt beim thailändischen Außenministerium einen
> > > sogenannten "Express-Schalter", wo man gegen Bezahlung von doppelten
> > > Gebühren (ca. 800,-- Baht) die Beglaubigung am selben Tag, innerhalb
> > von
> > > 2-3 Stunden, bekommen kann. Sonst dauert die Beglaubigung normalerweise
> > > 2 Arbeitstage. Die Anschrift des thailändischen Außenministeriums
> > lautet:
> > >
> > > Department of Consular Affairs
> > > Ministry of Foreign Affairs
> > > 123 Chaeng Watthana Road, Thung Song Hong
> > > Lak Si District, Bangkok 10210
> > >
> > > Tel. 02-575 1056 bis 59 / Öffnungszeiten: 08.30 - 14.30 Uhr
> > > Fax. 02-515 1054
> > > E-mail: consular04@mfa.go.th <mailto:consular04@mfa.go.th>
> > > Webseite: http://www.consular.go.th <http://www.consular.go.th/>
> > >
> > > Soweit der Botschaft bekannt ist, braucht man für die Eheschließung auf
> > > dem Standesamt Bang Rak in Bangkok keine Überbeglaubigung durch das
> > > thailändische Außenministerium. Einen Termin zur Eheschließung
> > benötigen
> > > Sie bei thailändischen Standesämtern - auch in Bang Rak - üblicherweise
> > > nicht, sondern Eheschließungen erfolgen hier ganz normal in den
> > üblichen
> > > Öffnungsstunden (bis 16.00 Uhr), also als "laufendes Geschäft" des
> > > Standesbeamten.
> > >
> > > Urkundigen Sie sich bitte dort, ob das Scheidungsurteil übersetzt
> > werden
> > > muss.
> > >
> > > Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
> > >
> > > --
> > > Mit freundlichen Grüßen
> > > Im Auftrag
> > >
> > >> > > (Rechts- und Konsularabteilung)
> > >
> > > Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
> > > Embassy of the Federal Republic of Germany
> > > 9 South Sathorn Road
> > > Bangkok 10120
> > > Website: http://www.bangkok.diplo.de
> > >
> >
> >
> >
Auskunft der deut. Botschaft zu Eheschließung in Thailand
Zurück zu „Eheschließung mit Thailänder(inne)n“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste