Eryk, man sollte in Thailand mit allem rechnen, deshalb immer alle Dokumente dabei haben. Zur Not kann man schnell kopieren. Zeugen braucht man in Bang Pak nicht. Da hockten bei meiner Eheschließung sogar Berufszeugen, die für einen kleinen Obolus als Zeugen dienten.
Dogmai, schick Deinen guten Freund zu seinem Standesamt. Wenn nötig weiteres per PN oder im Forum.
Klaus, ein Unterforum "Heirat in Thailand" fände ich gut. Vielleicht sogar auch "Scheidung in Thailand."
Und jetzt meine allgemeine Stellungname.
Heirat eines deutschen Staatsangehörigen mit einer Thailänderin in ThailandIn Kürze. In Thailand gibt es zwei Arten der Eheschließung.
Zum einen kennt man die zivile Trauung, die fälschlicherweise als „Buddhistische Trauung“ bezeichnet wird, weil bei dieser Zeremonie Mönche anwesend sind. Die Trauung selber wird immer von einer privaten Person ausgeführt und ist weder in Thailand noch in Deutschland rechtskräftig. Papiere sind nicht erforderlich.
Zum anderen gibt es in Thailand die behördliche Trauung, die vor dem dafür zuständigen (Standesbeamten) in einem Amphoer mit Unterschriften vollzogen wird und von zwei Zeugen beglaubigt werden muss. Das können z.B. auch Mitarbeiter des Amphoer sein. Diese Trauung ist in Thailand und in Deutschland rechtskräftig.
Ein deutscher Staatsangehöriger, auch wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, benötigt für die (vergleichsweise standesamtliche) Eheschließung in Thailand ein Ehefähigkeitszeugnis von seinem zuletzt für ihn zuständigen Standesamt.
Bei Vorlage des Ehefähigkeitzeugnis bei der Deutsche Botschaft in Bangkok, erhält der Heiratswillige eine Konsularbescheinigung in thailändisch für das thailändische Standesamt.
In Bang Rak, dem derzeit einzigen Standesamt in Thailand, kann dann umgehend die thailändische Eheschließung erfolgen. Bei den anderen Standesämtern Thailands eines Amphoer, sind weitere Dokumente erforderlich.
Empfohlene Vorgehensweise:
Der Heiratswillige sollte unbedingt bei seinem zuständigen Standesamt vorsprechen und in Erfahrung bringen, welche Dokumente er von seiner Braut benötigt, um ein Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten. Dabei sollte er den Standesbeamten auch über die eventuellen geschiedenen Ehen seiner Braut informieren.
Da Gesetze und Bestimmungen in einzelnen Bundesländern voneinander abweichend sind und sich oft Änderungen ergeben, sind Hinweise von Freunden und aus dem Internet oft überholt und unvollständig.
Sind die erforderlichen Dokumente vorhanden, ist es empfehlenswert diese vor und nach dem Übersetzen auf gleich lautende Daten, insbesondere der Geburtsdaten zu vergleichen. Selbst geringfügige Abweichungen führen zur Ablehnung, damit zu Zeitverlust und erhöhten Kosten.
Wichtig: Nur das in Deutschland zuständige Standesamt stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus, nicht eine Deutsche Botschaft.
Eigentlich wollte ich nie wieder etwas über Eheschließung in Thailand von mir verlauten lassen, denn manche Menschen sind unbelehrbar. Im vorigen Jahr hatte ich so jemanden. Der wollte eigentlich nur von mir wissen, wo er in Korat seine Thaibraut heiraten könnte. Auf Nachfrage erklärte er mir selbstsicher, er hätte ja alle Papiere dabei und brauchte sich ja nur noch sein Ehefähigkeitszeugnis bei der Botschaft in Bangkok ausstellen zu lassen. Während seines Urlaubs in Korat würde er das ja schon alles klar bekommen.
Kleinlaut hat er mir dann später mal mitgeteilt, die Botschaft hätte nicht …….. und er würde dann eben beim nächsten Urlaub heiraten.
Weiteres siehe:
Merkblatt von Kiesow und Schottstädt
http://www.thailaendisch.deund, wie von Klaus bereits angegeben:
viewtopic.php?f=350&t=2264&p=9643Über eine traditionelle Hochzeit in Thailand wird hier im Forum im Unterforum „Isaan und mehr“ „Aus dem Isaan“ „Im Isaan“ „Eine Hochzeit“ berichtet.