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Erfolgsmeldung beim Ehegattenzuzug?

Verfasst: Fr Feb 20, 2009 11:14 am
von KoratCat
Zuwanderung ausländischer Ehepartner sinkt

Berlin (dpa) - Nach Deutschland kommen immer weniger ausländische Ehepartner. Die Zahl der Ehegatten aus visapflichtigen Ländern wie der Türkei, Russland oder Thailand sank zwischen 2005 und 2008 um ein Viertel auf etwa 31 000. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung . Bei der größten Gruppe, den Türken, hat sich die Zahl sogar auf 6900 nahezu halbiert. Seit August 2007 müssen ausländische Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein, vor dem Umzug grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen und hier ohne Sozialhilfe auskommen.

Focus online 20. Febr. 2009

Re: Erfolgsmeldung beim Ehegattenzuzug?

Verfasst: Mi Feb 25, 2009 6:45 pm
von fen (†2014)
Ein Bekannter von mir hat Probleme mir dem Visum für seine Ehefrau. Visum abgelehnt, das sie kein Deutsch spricht.
Kurz die Geschichte: sie hat schon mit ihm in Deutschland gelebt und ein bis zum Jahre 2010 befristete Aufenthaltsgenehmigung im Pass. Im Jahre 2007 ist sie jedoch erstmal nach Thailand zurückgekehrt um hier so einiges zu erledigen (Hausbau). Jetzt will sie aber zusammen mit ihrem Ehemann, der jetzt auch ein Rentenservice für Thailand hat, für den Sommer wieder nach D. Durch den langen Aufenthalt hier, ist ihre alte Aufenthaltsgenehmigung natürlich nicht mehr gültig (oder?)

Meine Idee wäre ein Schengen Visum zu beantragen, das dann ja nur befristet gültig ist. Wäre ja auch ausreichend.

Weiß jemand ob sowas geht oder ob sich die Botschaft auch da stur stellen würde?

Gib es in Korat eine Deutschschule? Ausreise ist ja erst für Mitte April vorgesehen, so dass noch etwas Zeit wäre.

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.

Gruß

Gebhard

Re: Erfolgsmeldung beim Ehegattenzuzug?

Verfasst: Do Feb 26, 2009 2:34 pm
von fen (†2014)
Ich habe heute morgen eine entsprechende Anfrage an die Deutsche Botschaft geschickt, und postwendend eine Antwort erhalten. Ja, ein Schengen Visum ist möglich für den geschilderten Fall. Gleichzeitig hat die Botschaft per Anlage eine Antragsformular sowie Merkblätter in Deutsch und Thai übersandt. Ist doch ein Service, oder?

Gruß

Gebhard

Re: Scheidungsurteil

Verfasst: Di Mai 26, 2009 2:48 am
von dogmai
Und was will Eryk jetzt damit sagen?? :wie :wie :wie

bei einem Visa über 90 Tage, als Familienzusammenführungsvisa gibt es keine Absage, da Rechtsanspruch.


Seit wann das? Rechtsanspruch?? :spin

Re: Scheidungsurteil

Verfasst: Di Mai 26, 2009 11:15 am
von KoratCat
dogmai hat geschrieben:Und was will Eryk jetzt damit sagen?? :wie :wie :wie

( . . . )

Seit wann das? Rechtsanspruch?? :spin


"Wenn du denkst du denkst dann denkst du nur du denkst" (Juliane Werding) :wave

Kurt, Du hast Dein Visaangelegenheiten-Forum viel zu früh geschlossen, es gibt noch viel Informationsbedarf!