HEIRATEN IN DÄNEMARK ???

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goffini2002 (?2013)
Korat-Isaan-Forum-Gast

HEIRATEN IN DÄNEMARK ???

Ungelesener Beitragvon goffini2002 (?2013) » So Okt 28, 2007 6:25 am

Hallo alle zusammen, also nachdem dieses Thema ja für mich bald interresant wird und wir ein recht ......... Ausländeramt haben, wäre ich gezwungen in Thailand zu Heiraten und dann alle notwendigen Formalitäten zu erledigen um meine EHEFRAU nach Deutschland zu bekommen.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt (Spezialistin für Ausländerrecht) gehts auch anders und zwar ganz legal.
In Dänemark ist das Heiraten mit einem Besuchervisum erlaubt.
Also kein verstoß oder Strafbar. Ausserdem wenn wir schwierigkeiten mit einem Besuchervisum haben. Man muß ja nicht nach Deutschland um ein Schengener- Visum zu bekommen. Es gibt auch Schengener Staaten, die die Visumspolitik ein wenig lockerer handhaben. Dort mache ich einen ganz normalen Urlaub von Thailand aus mit meiner Freundin.
Somit kann ich dann in Dänemark Heiraten und mit meiner Ehefrau als Verheiratet in Deutschland einreisen, ich muß dann nur die Ehe beim Ausländeramt nachweisen und ein Visum zur Familienzusammenfürung beantragen.

NATÜRLICH WIRD DAS AUSLÄNDERAMT VERSUCHEN MEINE LADY AUSZUWEISEN

Mein Anwalt wird eine einstweilige verfügung einlegen und bis die sache beim Verwaltungsgericht entschieden ist kann meine Lady dann einen Deutschkurs besuchen.

EINE AUSWEISUNG IST DANN NICHT MEHR MÖGLICH

Dänemark hat hald einen Vorteil ich spare mir schon mal dieses verflixte Ehefähigkeitszeugnis.
Ausserdem habe ich nach Rücksprache mit einem Dänischen Standesamt erfahren, daß eine Heirat auch innerhalb von zwei Tagen möglich ist, wenn alle Papiere vorhanden sind.

Nun, gebt am besten euren Senf dazu damit ich mich entscheiden kann, was besser ist.

Unterlagen von EU Bürger:

1. Reisepass oder Personalausweis oder IDcard.

2. Geburtsurkunde oder Familienbuch (übersetzt in Deutsch oder Englisch) Das alter der Urkunde ist nicht relevant.

3. Aufenthaltsbescheinigung von Ihrem Einwohnemeldeamt
(diese ist ähnlich wie eine Meldebescheinigung, nur ist der Familienstand auch vermerkt)

4. Falls geschieden oder verwitwet, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde im Original. Das Scheidungsurteil muss rechtskräftig sein.

5. Eheerklärung und Vertrag von beiden ausgefüllt und unterschrieben.

Unterlagen von NICHT EU Bürger:

1. Reisepass
(inkl. die Seiten im Pass, wo die Gültigkeit des Passes vermerkt ist) in Kopie.

2. Visum im Pass, Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgenehmigung oder Schengen Visum) und/oder Einreisestempel in Kopie. Klicken Sie hier um mehr Infos zu erhalten.

3. Geburtsurkunde übersetzt in Deutsch oder Englisch im Original.

4. Aufenthaltsbescheinigung von Ihrem Einwohnemeldeamt im Original. Falls Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und ledig sind, benötigen wir eine Ledigkeitsbescheinigung aus Ihrem eigenem Land, übersetzt in Deutsch oder Englisch im Original. Diese dürfen nicht älter als 2 Monate sein.

5. Falls geschieden oder verwitwet, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde im Original. Wichtig ist, dass das Urteil ein Rechtskraftvermerk hat. Deutsche oder EU Scheidungsurkunden müssen NICHT legalisiert werden. Nur Scheidungsurkunden oder Sterbeurkunden ausserhalb der EU, USA, Australien und Neuseeland müssen vom Innenministerium (Justizministerium), Aussenministerium und der Dänischen Botschaft im Land der Scheidung vorerst legalisiert werden und danach in Deutsch oder Englisch übersetzt werden. Klicken Sie hier um mehr zu erfahren über Legalisierungen von Scheidungsurkunden oder Sterbeurkunden. Die Länder die in den Haager Konventionen eingetreten sind, benötigen NUR eine Apostille.

6. Eheerklärung und Vertrag im Original von beiden ausgefüllt und unterschrieben.

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Re: HEIRATEN IN DÄNEMARK ???

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Okt 28, 2007 8:55 am

Ein Schengen-Visum für einen Staat, "der die Visumspolitik ein wenig lockerer handhabt", aber nicht der Zielort des geplanten überwiegenden Aufenthalts ist, könnte evtl. gegen Richtlinien für die Erteilung eines Schengen-Visums verstoßen und zur Ungültigkeit führen.

Zum Aufenthaltsrecht mit Schengen-Visum nach Heirat in Dänemark gibt es da was

http://www.thaiadvokat.de/Heiratdaenemarkneu.htm
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pezi
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Re: HEIRATEN IN DÄNEMARK ???

Ungelesener Beitragvon pezi » Mo Okt 29, 2007 5:27 pm

hallo goofini du hältst wol die ausländerbehörde für ziemlich dumm?da macht jeder sachbearbeiter sein eigenes gesetz.der einzige der daran verdient wirt dein anwalt sein.gruss pezi

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Re: Konsularbescheinigung Deutsche Botschaft

Ungelesener Beitragvon dogmai » Do Jul 09, 2009 8:41 pm

pezi hat geschrieben: ich hab in dänemark geheiratet


Du auch?? Dann kennst du sicher auch das Hotel gegenüber. Der Portier hat damals garnix gefragt, als wir ankamen, sondern uns nur ein Zimmer gegeben und Unterlagen zum Ausfüllen vom Standesamt. Und bei der Heirat war er Trauzeuge :danke
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Re: HEIRATEN IN DÄNEMARK ???

Ungelesener Beitragvon pezi » So Jul 12, 2009 6:25 pm

in nesdved hab ich geheiratet.bekannte kannte die sekretärin vom standesamt.bürgermeister hats persöhnlich gemacht.gruss pezi

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Re: HEIRATEN IN DÄNEMARK ???

Ungelesener Beitragvon dogmai » So Jul 12, 2009 11:36 pm

pezi hat geschrieben:in nesdved hab ich geheiratet.


Blöd von mir - Dänemark ist ja wohl größer als Tönder, wo ich geheiratet hab. Kam nur drauf, weils das erste Kaff hinter der Grenze war, in welchem man überhaupt heiraten konnte, Das war übrigens 1981 :danke
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