Vertragsstaaten für ein EFZ,vom 05.09.1980 sind.

Der Rest der Welt benötigt kein EFZ aus Deutschland,da kein Vertrag besteht.Dort Gelten die eigenen Gesetze.
@dogmai,ich Entschuldige mich bei Dir,ich hoffe das reicht.Wußte nicht das alle anderen D.Thai lesen können.Bei mir hier,ist es so,ich kann es nicht und die 200 D.und Ausländer können das auch nicht.
Aber damit Du die Th.Gesetzgebung lesen kannst habe ich gesucht und gefunden.
http://www.dopa.go.th
3 Zeile unter MENU öffnen
Bild mit I.D.Karte öffnen
Bild mit Hochzeitsfoto öffnen,da steht sie.
Das Du mich als Arrogant hinstellst stört mich nicht,zeige nur den Weg,für interessierte auf,die in Th.nach der Th.Gesetzgebung ohne EFZ heiraten wollen.
Wußte auch nicht,das D.und Th.Recht,durch mich,durch Link bewiesen,Halbwissen ist,Entschuldige mich auch dafür,das es diese Gesetze gibt.
@Eryk,was für eine KonsularbB.muß/soll sich der Th.Beamte auf dem Amphö vorlegen lassen?
Was ist eine KonsularB?
Aber habe auch dafür einen Link,letzte Zeile in meinen Beitrag.
Denke mal nur daran,das eine Thaiurkunde nur von der D.Botsch.Legalisiert werden kann,um in D.anerkannt zu werden,wie wird nun eine D.Urkunde in Th.anerkannt?Durch die Legalisation der D.Botsch.?
@KoratCat,also,Rechtskraft oder Rechtsgültigkeit lehnst Du ab,schön,einigen wir uns auf den Ausdruck "Glaubhaft belegen meines Familienstand in DeutschL"
Ich belege die Glaubhaftigkeit meines Familienstandes durch die Th.Botsch.in D.Nur mit der Übersetzung der AufenthaltsB.zum Nachweis meines Familienstand verweigert mir die Botsch.die Legalisation,also nicht geeignet ohne Legasitation für das Amphö.
Die Th.Botsch.verlangt eine Apostilli/Überbeglaubigung meiner AufenthatsB.durch eine Übergeordnete Regierungsstelle,das die Urkunde Echt ist,jetzt die Bescheinigung übersetzen lassen.Mit der Übersetzung und angeklammerten Orginal mit Apostille/überbeglaubigung zur Botsch.gehen und die Glaubhafttigkeit meines Familienstand wird Legalisiert.
Somit habe eine Konsularbescheinigung mit der Glauhaftmachung meines Familienstand in D.
Habe es selbst erlebt,bei der Namensänderung meiner Frau,in ihrem Paß nach unser heirat in D.
Internationale Eheurkunde wurde nicht anerkannt,mußte erst in Berlin zum Standesamt I gehen und eine Überbeglaubigung einholen.
Deine Sorge der Nichtanerkennung einer Ehe in Thailand,geheiratet nach Thaigesetzgebung,kann ich nicht nachvollziehen.
Wer in D.kann die Th.Gesetzgebung aushebeln?Die Th.Gesetzgebung verlangt eine Besch.über den Familienstand des Alien.
Deutsches und Internationales Recht sagen,eine Ehe im Ausland geschlossen,egal nach welchen Riten,solange das in der Gesetzgebung des Heiratstaates festgelegt ist
So,nun zu den Link über Gültigkeit einer Konsularbescheinigung.
http://www.konsularinfo.diplo.de/vertre ... seite.html