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http://www.dogmai.de/religion11.htmlArbeitsgenehmigung in Thailand
Um in Thailand arbeiten zu dürfen, müssen Ausländer unbedingt im Besitz einer Arbeitsgenehmigung (Work Permit) sein. Diese wird allerdings nur dann bewilligt, wenn der Ausländer über eine in Thailand gefragte Qualifikation verfügt. Einzelheiten sind im "Alien Employment Act" beschrieben. Es besteht eine lange ausführliche Liste mit für Ausländern verbotenen Berufen. Investoren mit ausreichendem Investitionsumfang wird durch das Board of Investment (BOI) die Erteilung einer Arbeitserlaubnis erleichtert. Dies trifft auch für das ausländische Personal ausländischer Firmen zu.
Ohne eine Arbeitsgenehmigung in Thailand zu arbeiten ist ein gefährliches Unterfangen. Wenn Sie von der Thailändischen Ausländerpolizei bei einer illegalen Arbeitsaufnahme erwischt werden, bekommen Sie beim ersten Mal eine hohe Geldstrafe (20.000 bis 30.000 Baht) und beim zweiten Mal müssen Sie mit einer Ausweisung aus Thailand rechnen. Das bedeuted, dass Sie verhaftet werden und in Abschiebehaft kommen. Sie müssen dann vom Immigration - Gefängnis in Bangkok aus Ihr Flugticket besorgen und in der Lage sein, Ihre Strafe und sämtliche Kosten, welche in diesem Zusammenhang entstehen, zu bezahlen. Das ist ohne Hilfe unmöglich. Danach kommen Sie auf die schwarze Liste als " unerwünschte Person" und dürfen für viele Jahre nicht mehr nach Thailand einreisen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist ein bestehendes "Non-Immigrant Visum Type B" oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis "Residence Permit".
Die erteilte Arbeitsgenehmigung ist an Tätigkeit und Arbeitsplatz gebunden. In der Praxis muss also zuerst ein Arbeitgeber gefunden werden, und erst dann kann für genau diesen Arbeitsplatz eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes muss, auch wenn es sich um eine gleichartige Beschäftigung handelt, auf jeden Fall eine neue Arbeitsgenehmigung beantragt werden.
Nur der Vollständigkeit halber hier eine Aufzählung der Berufe, welche für Ausländer verboten sind:
Anfertigen von Holzschnitzereien
Arbeiter, Hilfsarbeiter
Arbeiten in der Landwirtschaft, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischzucht
Architekt
Auktionator
Buchführung (gelegentliche interne Rechnungsprüfung zulässig) und Bürotätigkeit
Edelsteine schneiden oder polieren
Friseur/in oder Kosmetiker/in
Gold- oder Silberschmied, sowie Verarbeitung anderer wertvoller Materialien
Handweberei
Herstellung thailändischer Musikinstrumente
Herstellung von Bronzewaren
Herstellung von Gravurprodukten oder Keramik
Herstellung thailändischer Puppen
Herstellung von Matratzen oder Polsterdecken
Hoch- oder Tiefbauingenieur
Manuelle Herstellung von Seidenprodukten
Herstellung von Buddhastatuen, Kollektenschalen oder Bildern
Herstellung von Messern
Herstellung von Papier- oder Stoffschirmen
Hutmacher
Jurist
Lackwarenherstellung
Laden betreiben
Maklertätigkeit und Vermittlung (im internationalen Geschäft zulässig
Manuelle Zigarettenherstellung
Matten-Weberei oder Herstellung aus Schilf, Stroh oder Bambus
Maurerhandwerk, Zimmerhandwerk oder andere Gewerke
Papierproduktion in Handarbeit
Schneider
Schriftsätzer für Thaischrift
Schuhmacher
Seidenherstellung in Handarbeit
Steuern von Fahrzeugen (außer Piloten bei internationalen Gesellschaften)
Straßenverkäufer
Touristenführer oder Reiseagent
Ich (
Mousemelk) moechte mich bei
KoratCat, Thailand-Forum-Administrator, fuer seinen Beitrag bedanken.
http://www.korat-info.com/forum/viewtopic.php?p=23223#p23223*auf Anregung von dogmai Rechtschreibfehler von Admin berichtigt.