Tätigkeiten, die für Nicht-Thailänder verboten sind

Tips, wie man als Neuankömmling in Thailand und im Isaan besser zurecht kommen kann; Erfahrungsberichte
Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: Tätigkeiten, die für Nicht-Thailänder verboten sind

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Do Aug 22, 2013 6:44 pm

dogmai hat geschrieben:
Mousemelk hat geschrieben:Copi der Seite

Vielen Dank fuer den Hinweis und nun die Berichtigung

Eine Kopie der Seite http://www.dogmai.de/religion11.html

Editiert von Admin: Berichtigung des einen Wortes wurde auf Anregung von dogmai im nachfolgenden Post von Admin in Originalpost eingefügt, um Doppelkontent auf dem Korat-Info zu vermeiden.

Benutzeravatar
dogmai
Thailand-Autor
Beiträge: 2223
Registriert: Do Aug 09, 2007 9:39 pm
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Re: Tätigkeiten, die für Nicht-Thailänder verboten sind

Ungelesener Beitragvon dogmai » Do Aug 22, 2013 7:59 pm

@Klaus

du weißt ganz bestimmt, daß Tante Goo, also google, manchmal (oder immer??) Seiten abwertet, wenn übereinstimmende Texte gefunden werden. Das sollte man vielleicht auch mal Forenmitgliedern mitteilen, wenn sie unsinniger Weise mehrfach gleiche Texte posten. Ein Link würde ja ausreichen, dieser Unsinn hier, mit kindlicher Spielerei zu vergleichen, muß ja hier nicht sein :violent.

Mich stört es nicht, da ich das hier nicht ernst nehme, und für meine Seite ist es mir absolut schnuppe. Aber korrigier mich, wenn ich falsch liege.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Tätigkeiten, die für Nicht-Thailänder verboten sind

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Aug 22, 2013 8:10 pm

Ich habe deiner Anregung entsprechend den Rechtschreibfehler Mousemelks im Originalpost berichtigt, und den dadurch überflüssig gewordenen Doppelkontent gelöscht. Zufrieden? ;)
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
dogmai
Thailand-Autor
Beiträge: 2223
Registriert: Do Aug 09, 2007 9:39 pm
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Re: Tätigkeiten, die für Nicht-Thailänder verboten sind

Ungelesener Beitragvon dogmai » Do Aug 22, 2013 8:36 pm

Klaus - um mich ging es mir wieder mal nicht, ich dachte an unser Forum :salut . Aber grundssätzlich bin ich zufrieden.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: Tätigkeiten, die für Nicht-Thailänder verboten sind

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Di Aug 27, 2013 11:35 am

*********
An GW
hallo,
vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort.

Herr S..... beansprucht das Recht der Veroeffentlichung
MfG
GHM
*********
Am 26. August 2013 17:42 schrieb GW

Hallo,
hier ist die Liste auf Englisch im Originaltext, auf der Seite des BOI Board of Investment of Thailand, eine Regierungsseite:
http://www.boi.go.th/index.php?page=for ... activities

Viele Grüße
**********
Und so kommen wir wieder zum Anfang
viewtopic.php?p=23212#p23212

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Tätigkeiten, die für Nicht-Thailänder verboten sind

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Aug 27, 2013 11:50 am

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)

§ 5 Amtliche Werke


(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.

(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.

Gesetze-im-Internet.de


§ 63 Quellenangabe

(1) (...)

(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. (...)

Gesetze-im-Internet.de
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974


Zurück zu „Leben in Thailand“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 69 Gäste