Steuerpflicht in TH mit rosa Thai ID Card

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thedi
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Steuerpflicht in TH mit rosa Thai ID Card

Ungelesener Beitragvon thedi » Sa Apr 01, 2017 6:20 am

Steuerpflicht in TH mit rosa Thai ID Card


Im Bestreben, Aliens mit einer rosa Thai ID Card mit Thais gänzlich gleichzustellen, werden rosa ID Karten Halter ab sofort auch vom Thai Steueramt gleich behandelt wie Thais.

Siehe auch Thaivisa dot com: http://www.thaivisa.com/forum/topic/974 ... foreigner/



Das leidige Problem mit dem Double Pricing

In Thailand lebende Ausländer haben sich in der Vergangenheit immer wieder über Double Pricing beschwert, wenn von ihnen beim Eintritt zu einem Nationalpark, bei einem Arztbesuch oder bei einer Verkehrsbusse ein höherer Betrag abverlangt wurde als von Thais.

Vor allem Rentner, die dauernd in Thailand leben, beklagten sich über eine unfaire Ungleichbehandlung. Thai Behörden rechtfertigten die Double Pricing Praxis mit dem Argument, dass Nationalparks, Spitäler und Polizei mit Steuergeldern finanziert werden, Ausländer Rentner hier aber keine Steuern zahlen.

An Steintischen und in Sozial Medias soll sogar schon mal das Wort 'rassistisch' gefallen sein. Da Thailand das Land Südostasiens mit den wenigsten Rassismus-Problemen ist, beleidigt so ein ungerechtfertigte Vorwurf Thais schwer.


Eine rosa Thai ID Card soll die Gleichbehandlung sicherstellen.

Um dieser konfliktbeladenen Situation entgegen zu wirken hat die Thai Regierung Aliens mit einer festen Wohnadresse und einer Jahresaufenthaltsbewilligung ermöglicht ein gelbes Hausbuch ‘tabien baan’ zu beantragen. Zudem können seit einiger Zeit, Besitzer eines solchen gelben Hausbuchs auch einen offiziellen Sichtausweis, eine rosa Thai ID Card, beziehen.

Wer sich mit einer dieser offiziellen Thai ID Card ausweist, bezahlt überall den gleichen Preis, wie jeder andere Thai auch. Damit wurde aber bisher erst die eine Seite des Double Pricing Problems gelöst.


Neue Steuerpflicht für Ausländer mit rosa ID Karte

Aufgrund von Art. 44 zieht nun auch das Thai Steueramt nach und wird - zwecks vollständig fairer Gleichbehandlung - in den nächster Tagen Ausländern, die eine rosa ID Card bezogen haben, je zu einem persönlichen Termin vorladen, damit sie ihre Einkünfte und Vermögen deklarieren können. Wer nicht, oder mit unvollständigen Unterlagen erscheint, wird vom Steueramt eingeschätzt. Danach bestünde keine Rekurs-Möglichkeit mehr.


Happige Steuersätze in Thailand

Laut Doppelbesteuerungsabkommen sind alle Einkünfte, auch solche aus dem Ausland, in Thailand zu versteuern. Bei einigen Einkommensarten können zwar im Ausland bezahlte Steuern angerechnet werden, aber die Steuerpflicht bleibt trotzdem auch für diese Einkommen in Thailand bestehen. Die Diskrepanz zwischen im Ausland bezahlten Steuern und den höheren, in Thailand berechneten Sätzen, ist in diesen Fällen nachzuzahlen. Dies bezieht sich insbesondere auf jede Art von Renten, Kapitalerträgen, Erbschaften, aber auch andere Arten von Einkommen wie Geschenke, Lottogewinne oder Eigenleistungen. Auch wenn diese Einkommen aus dem Ausland stammen.

Thailand kennt keine Vermögenssteuern. Trotzdem müssen alle Vermögenswerte deklarieret werden, da vom Steueramt oft ein sog. Eigenmietwert abgeleitet wird. Bei selbst genutztem Wohneigentum oder Fahrzeugen wird der Wert einer Miete des Objekts als Einkommen geschätzt, unabhängig davon ob das Objekt auf sie selbst oder auf den Namen ihrer Ehefrau gemeldet ist, sich im Ausland oder in Thailand befindet.

Steuersätze sind in Thailand nach Einkommenshöhe gestaffelt zwischen 5% und 35%, wobei Farang Rentner wegen der relativ tief einsetzenden Progression mit Sätzen zwischen 20% und 30% rechnen dürften, jedoch kaum den Höchstsatz von 35% erreichen werden. Eine sehr gute, offizielle Kurzfassung des Thai Steuergesetz, in dem auch Abzugsmöglichkeiten aufgezählt werden, kann man auf der folgenden Web-Seite finden: http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html


Empfindliche Strafsteuern bei Steuerhinterziehung

Alle Steuerpflichtige, das sind nun neu auch Ausländer mit einer rosa Thai ID Card, seien hier ausdrücklich vor den hohen Strafsteuern bei Steuerhinterziehung gewarnt. Sie können unter Umständen, analog zu Strafzöllen, ein Mehrfaches des hinterzogenem Einkommens betragen.

In diesem Zusammenhang wird sich Thailand nun auch den automatischen Datenaustausch-Abkommen mit anderen Staaten anschliessen.


Die Rückgabe Aktion für rosa ID Karten läuft heute ab.

Besitzer von rosa Thai ID Karten, die nun im Anbetracht dieser Umstände doch auf die völlige Gleichbehandlung mit Thais verzichten wollen, haben nur noch heute die letzte Möglichkeit ihre rosa ID Card zurück geben. Später erfolgte Rückgaben wären für die Steuerperiode 2560/2561 nicht mehr wirksam.

Weil mit einem grossen Andrang zu rechnen ist, wurde in einigen Amphor ein spezieller Schalter geöffnet, an dem zu den üblichen Government-Bürozeiten von 09:30 bis 12:00 und 14:00 bis 15:30 rosa Thai ID Karten gegen Quittung zurück gegeben werden können. Wer also auf die steuerliche Gleichbehandlung mit Thais verzichten will, sollte sich nun heute noch beeilen und die Quittung dann sorgfältig aufbewahren. Achtung: Später wäre es zu spät.

Mitzubringen ist lediglich die rosa Thai ID Card und der Reisepass, der ja sowieso immer und jederzeit mitzutragen ist. Damit Sie schnell erkannt und richtig eingeordnet werden können, werden Sie gebeten eine rosa Narrenkappe zu tragen oder, falls Sie gerade keine Narrenkappe zur Hand haben sollten, einfach überall stolz Ihre Thai ID Card herum zu zeigen.


Thedi, 1. April 2017

hamapa
Korat-Isaan-Neuling
Beiträge: 4
Registriert: Do Mai 09, 2013 11:28 am

Re: Steuerpflicht in TH mit rosa Thai ID Card

Ungelesener Beitragvon hamapa » Sa Apr 01, 2017 8:38 am

Thedy wie er leibt und lebt . Super , Danke für die Aufklärung . Ich denke iich weiche dem Ansturm aus indem ich die Zeit benütze in div. Foren nach Aprilscherzen zu suchen .


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