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Pflege im Ausland – "Oma-Export" wird beliebter

Verfasst: Mi Mär 30, 2016 10:16 am
von KoratCat
Ein Artikel mit dem Titel "Pflege im Ausland – "Oma-Export" wird beliebter auf welt.de könnte geeignet sein, die Diskussion um die bisher von Einzelnen betriebene Alten- und Behindertenpflege in Thailand weiter voranzutreiben und jene professionell auszubauen.

Der Autor führt aus: "Spanien profitiert wiederum von seinem Image als sonniges Urlaubsland. Wenn immer mehr Rentner auf Mallorca oder den Kanaren ihren Winter verbringen, warum sollten sie sich dort nicht auch pflegen lassen? Allerdings gelten Spanien wie auch Portugal und Griechenland nicht als Billigländer – dorthin wollen die Deutschen ihre pflegebedürftigen Angehörigen nicht bringen."

Von Thailand scheint er leider noch nicht gehört zu haben. Dass Thailand etwas weiter entfernt ist, sollte bei den heutigen Verkehrsmitteln nicht so sehr ins Gewicht fallen.

Re: Pflege im Ausland – "Oma-Export" wird beliebter

Verfasst: Mi Mär 30, 2016 12:08 pm
von thedi
"Oma Export" finde ich ein Unwort. Aber abgesehen davon:

Ein Problem ist die Versicherungsfrage - insbesondere die Krankenkasse. Solange man innerhalb der EU bleibt greifen Sozialversicherungsabkommen - ausserhalb der EU nicht.

Es gibt verschiedene Angebote in Thailand. Wer wohin passt kann aber nicht generell gesagt werden. Probewohnen wird empfohlen, bevor man allenfalls Brücken abreisst. D.h. zuerst werden die Kosten - wegen doppeltem Wohnsitz - einmal steigen. Wenn es passt, kann sich dann aber eine günstige Lösung anbahnen.


MIt freundlichen Grüssen

Thedi

Re: Pflege im Ausland – "Oma-Export" wird beliebter

Verfasst: Mi Mär 30, 2016 11:52 pm
von Mousemelk (†2019)
Der Zeitungsartikel (Welt.de) bezieht sich auf die EWG (Europa).
Und in diesem Artikel wird nicht ueber die Geld/Sach-Leistungen an einen Deutschen mit Wohnsitz Ausserhalb der EWG/EU & Schweiz geschrieben.


Mousemelk hat geschrieben:Nachtrag
Beitrag von Mousemelk » Mi Jun 05, 2013 9:15 am
in Re: Pflege im Ausland: Dement unter Palmen
unter:
viewtopic.php?p=22985#p22985

Ausserhalb der EWG/EU & Schweiz , gilt der Dateianhang
Innerhalb der EWG/EU & Schweiz
Hierzu habe ich eine Anfrage an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) gestellt.
Auszug
http://www.test.de/Frage-und-Antwort-Pf ... 4540537-0/

Das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können Versicherte nur im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz beziehen. Sie haben aber auch dort keinen Anspruch auf die Pflegesachleistungen, das heißt zum Beispiel die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Heimkosten.
Auszugsende

Dabei habe ich (Rentner mit rein deutschen Rentenbezuegen) immer gedacht, ich kann meinen Wohnsitz in der EWG/EU & Schweiz waehlen ohne Einschraenkungen.
Nun zu meinen Fragen:
a.) keinen Anspruch auf die Pflegesachleistungen
b.) keinen Anspruch auf die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
c.) keinen Anspruch auf die Heimkosten

Bitte die Beantwortung, mir per eMail zukommen lassen

Die Antwort kam per Internet, http://www.dvka.de, am 10jun2013
Sehr geehrter Herr ...,
aus Sicht des europäischen Rechts ist sicherlich zwischen der Möglichkeit, den Wohnort frei zu wählen, und dem weiteren Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung des Herkunftsstaats zu unterscheiden.
Maßgebend sind hier in erster Linie die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Daraus ergibt sich in der Tat das von Ihnen bereits skizzierte Ergebnis, dass das deutsche Pflegegeld unter gewissen Voraussetzungen exportiert werden kann, während die Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Wohnstaats zu erbringen sind. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Staat Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit vorsieht, die denen der deutschen Pflegeversicherung vergleichbar sind.
Diese Grundsätze finden sich auch in dem als Anlage beigefügten Urteil des Europäischen Gerichtshofs wieder. Dieses Urteil ist zwar noch zur Verordnung (EWG) Nr.1408/71 ergangen, ist aber auf die jetzt anzuwendende Verordnung Nr. (EG) Nr. 883/04 übertragbar. Darüber hinaus enthält unser Merkblatt „Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland“ wichtige Informationen zu dieser Thematik.
Mit freundlichen Grüßen

Als Anhang bekam ich noch (18 Seiten)
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf? ... /07&td=ALL
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 16. Juli 2009.
Petra von Chamier-Glisczinski gegen Deutsche Angestellten-Krankenkasse.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Bayerisches Landessozialgericht - Deutschland.
Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Titel III Kapitel 1 - Art. 18 EG, Art. 39 EG und Art. 49 EG - Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit - Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat - System der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats des Wohnorts, das keine Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit vorsieht.
Rechtssache C-208/07.


Krankenversicherung bei Wohnsitz im Ausland (Stand 11/2015)
https://www.dvka.de/media/dokumente/mer ... entner.pdf


Fuer Thailand gilt noch immer die Seite 20 dieses Merkblattes.
6 Kranken- Plagekasse.jpg
6 Kranken- Plagekasse.jpg (250.35 KiB) 7839 mal betrachtet

Re: Pflege im Ausland – "Oma-Export" wird beliebter

Verfasst: Do Mär 31, 2016 4:50 pm
von KoratCat
Wenn wegen solcher Bestimmungen keine Pflegeversicherungsleistung geltend gemacht werden kann, sollte man evtl. erforschen, ob die Möglichkeit der Beitragserstattung wie in der Rentenversicherung besteht.

Re: Pflege im Ausland – "Oma-Export" wird beliebter

Verfasst: Do Mär 31, 2016 6:16 pm
von Mousemelk (†2019)
KoratCat hat geschrieben: Beitragserstattung

Beispiel ich als Rentner (Kurzform):
Durch die Verlegung des Wohnorts nach Thailand endet die Krankenversicherung in der KVdR.
Dadurch endet auch die Pflegeversicherung in Deutschland.

Ich teile den Verzug nach Thailand meiner Krankenkasse mit,
mit der Bitte den Datenausgleich mit meinen Rentenzahlern durchzufuehren.

Nach dem Datenausgleich durch die Krankenkasse werden keine Beitraege fuer die Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.

Re: Pflege im Ausland – "Oma-Export" wird beliebter

Verfasst: Do Mär 31, 2016 6:43 pm
von KoratCat
In der Rentenversicherung kann man die selbst gezahlten Beiträge u. U. erstattet bekommen, wenn man keinen Rentenanspruch hat. Meine Frage bleibt daher noch unbeantwortet, ob man durch den Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung verhindernde Verlegung des Wohnsitzes nicht eine (zumindest teilweise) Rückerstattung bereis geleisteter Beiträge beanspruchen kann. Ist zwar wenig wahrscheinlich; die Behörde wird argumentieren, dass man bis zum Fortzug doch den Versicherungsschutz genossen hat. In der Rentenversicherung entsteht der Anspruch jedoch erst, wenn die Wartezeit erfüllt oder eine Wartezeiterfüllungsfiktion eingetreten ist. Gleichzeitig kann man jedoch das den Sozialversicherungen innewohnende Äquivalenzprinzig auch in der Pflegeversicherung erwarten. Lebensversicherungen können ja auch vorzeitig kapitalisiert werden.

Re: Pflege im Ausland – "Oma-Export" wird beliebter

Verfasst: Do Mär 31, 2016 8:29 pm
von Mousemelk (†2019)
KoratCat hat geschrieben:.....Gleichzeitig kann man jedoch das den Sozialversicherungen innewohnende Äquivalenzprinzig auch in der Pflegeversicherung erwarten. ...

{Keine Ahnung, habe einen Internetanschluss und eine Rechtsschutzversicherung.}
Dies ist zwar nicht die Antwort, aber es kann zu weiterreichende Ueberlegungen beitragen.
Auszug: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... inzip.html
....
...In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip eingeschränkt; hier bilden die sog. persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 SGB VI) den individuellen Faktor der Rentenformel. Dies garantiert, dass die Höhe der Rente auch von der Beitragsleistung des Einzelnen abhängt......
....
In der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung stellen die einheitlichen Ansprüche aller Mitglieder auf Sachleistungen sowie die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen Abweichungen vom Äquivalenzprinzip dar.
....
Auszugende

Re: Pflege im Ausland – "Oma-Export" wird beliebter

Verfasst: Do Mär 31, 2016 8:53 pm
von KoratCat
Letztes Jahr haben wir auf diesem Forum eine Diskussion über den Postrentendienst und die Probleme mit dem Formular für die Lebensbescheinigung nur in DE, EN und FR geführt. Im Rahmen einer Beschwerde über Ungleichbehandlung wurde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Problem konfrontiert, dass thailändische Beamte nur Bescheinigungen in Thai (TH) unterschreiben und stempeln dürfen. Und siehe da! Jetzt kann man ein solches Formular in DE und TH von der Webseite der Botschaft herunterladen.

Wer politisch etwas Konkretes erreichen will, kommt nur selten durch ein Kreuzchen auf einem Stimmzettel zum Ziel; es geht viel einfacher, wenn man die amtierenden Entscheidungsträger durch geschickte Eingaben in Problemsituationen verwickelt, in dem sie (die Entscheidungsträger) das von dir Gewünschte als den einfachsten Weg sehen, sich des nun auf ihren Schultern lastenden Problems nachhaltig zu entledigen. Direkt vorschlagen darf man ihnen den "Ausweg" aber nicht: es soll ja ihre Idee gewesen sein...

Bei der "kreativen Bewältigung" ist es sicher notwendig, auch die bestehenden "Grenzen" (d. h. die Vorgaben der Verwaltung) zu prüfen. Man sollte die aber weder als der Weisheit letzten Schluss noch als unabänderlich betrachten. ;)

Beim heutigen Grad der Globalisierung und Freizügigkeit kann ein auf Landesgrenzen beschränkter selbst (mit-) finanzierter Sozialversicherungsschutz nur als rückständig bezeichnet werden.