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Hilfsverein

Verfasst: So Mai 20, 2007 11:15 am
von koratwerner (†2012)
Hilfsverein JA! Beteiligung einer deutschen behördlichen Institution oder deren Mitarbeiter wegen Interessenskonflickt, NEIN!

Der erste Schritt um Hilfe zu erlangen ist in der Regel der Weg zur Botschaft und wenn man genaue Kenntnis über die relevanten Gesetze, Vorschriften und Erlasse hat, kann man sein Anliegen gut formuliert unter Hinweis auf die entsprechende Gesetzgebung vortragen.

Kann man? Kann man nicht, den kaum ein hier lebender Expat hat die entsprechende Ausbildung, wie die deutschen Botschaftsangehörigen sie haben müssten.

Da Hilfesuchende meistens finanzielle Probleme haben, können sie sich auch keinen Anwalt leisten, der ihnen zur Seite steht.

Ein Hilfsverein dürfte allerdings vermutlich keine Rechtsberatung vornehmen. Ein Hilfsverein kann aber schöne Merkblätter erstellen, in denen zu lesen ist zu welchen Leistungen die Botschaft im Falle X oder Y verpflichtet ist. Schon das ist doch wohl kaum einem hier lebenden Expat bekannt.

Ein Hilfsverein kann auch beim Ausfüllen der im behördendeutsch verfassten Anträge usw. mitwirken und andere Hilfestellung leisten, die nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

Einen solchen Hilfsverein würde ich sofort unterstützen, wohingegen ich einer quasi staatlichen Organisation oder einer solchen Organisation, die in irgendeiner Form von Staatsangestellten beeinflusst werden könnte, kein Vertrauen schenke.


Koratwerner

Re: Hilfsverein

Verfasst: So Mai 20, 2007 12:55 pm
von KoratCat
koratwerner hat geschrieben:Ein Hilfsverein kann auch beim Ausfüllen der im behördendeutsch verfassten Anträge usw. mitwirken und andere Hilfestellung leisten, die nicht gegen ein Gesetz verstoßen.


Ende der Achtziger hatten meine Freunde und ich die "Genugtuung" im Fernsehen (WiSo im ZDF) zu Wort zu kommen, weil die Stadtverwaltungen Dreieich und Neu-Isenburg (südliche Vorstädte von Frankfurt/Main) versucht hatten, unsere Aktivitäten im Verein "Soziale Selbsthilfe Dreieich e.V." als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zu kriminalisieren etc. Abgesehen davon, dass das RBerG sich nicht auf Thailand erstreckt, weiß ich, wie man sich damit nicht aufs Kreuz legen lässt. :lol:

Verfasst: Di Mai 22, 2007 9:43 am
von koratwerner (†2012)
Hallo Klaus,

genau das ist das große Problem. Hilfsbereitschaft führt leider oft dazu, dass der oder die Hilfsbereiten schamlos ausgenutzt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn sich hier jemand in einer finanziellen Notlage befindet und seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.

Bei einer Hilfe denke ich allerdings auch an ideller Hilfe. Da gibt beispielsweise jemanden, vielleicht auch mehrere Landsleute, deren Ehe total kaputt ist. Sucht man in der Homepage unserer Botschaft unter Familienrecht nach einer Information, sucht man vergeblich!

Da kein Geld für einen Anwalt da ist, steckt der Betroffene, bitte um Verzeihung für die Formulierung, bis zum Hals in der Scheiße.

Wer weiß denn auch schon, dass man nach einem Trennungsjahr, auch wenn die liebe Thaifrau nicht zustimmt, ohne Anwalt die Scheidung in Deutschland einreichen kann? Die Kosten richten sich nach dem Einkommen und wenn das unter der Pfändungsgrenze liegt, glaub ich wenigstens, zieht das Armenrecht.

Das ganze ist zwar ein langwieriges Prozedere, doch jeder Deutsche Staatsbürger kann diesen Weg beschreite. Dabei spielt es keine Rolle, wo und wie man geheiratet hat und wo man seinen Wohnsitz hat. Wichtig ist nur der deutsche Pass.

Ist der Wohnsitz beispielsweise in Thailand, befindet die zuständige Behörde in Deutschland sogar nach thailändischem Recht und das kann gegenüber dem Deutschen Recht enorme Vorteile haben.

Wenn dieses Thema für den einen oder anderen relevant ist, berichte ich gerne über meine eigenen Erfahrungen und das ist verdammt noch mal, keine Rechtsberatung.

Werner

"Armenrecht"

Verfasst: Di Mai 22, 2007 2:50 pm
von KoratCat
koratwerner hat geschrieben:Da kein Geld für einen Anwalt da ist, steckt der Betroffene, bitte um Verzeihung für die Formulierung, bis zum Hals in der Scheiße.

Wer weiß denn auch schon, dass man nach einem Trennungsjahr, auch wenn die liebe Thaifrau nicht zustimmt, ohne Anwalt die Scheidung in Deutschland einreichen kann? Die Kosten richten sich nach dem Einkommen und wenn das unter der Pfändungsgrenze liegt, glaub ich wenigstens, zieht das Armenrecht.


Unter dem veralteten Begriff "Armenrecht" kann man heute die Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG) und die Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 - 127a der Zivilprozessordnung (ZPO) sehen.

Die Beratungshilfe entlohnt den Rechtsanwalt für erteilte Beratungen und kleine aussergerichtliche Dienstleistungen, z. B. Anfertigung von Schreiben etc. http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Die Prozesskostenhilfe deckt die Kosten des eigenen Anwalts und die Verfahrenskosten, berührt jedoch nicht die Kosten, die im Falle des Unterliegens der Gegenseite zu erstatten sind. Prozesskostenhilfe kann ganz oder teilweise als Beihilfe oder als Prozesskostenvorschuss gewährt werden. Im letzteren Fall werden Ratenzahlungen festgesetzt, die an die Gerichtskasse zurückgezahlt werden müssen. Wer obsiegt, hat natürlich den Vorteil, dass die Gegenseite löhnen muss. Die Problematik bei Prozesskostenhilfe als Beihilfe liegt darin, dass die Rechtsanwälte nur die Hälfte der Prozessgebühren erhalten. Sie werden also zum Rabatt verpflichtet. Die Gefahr besteht, dass die von den Anwälten in solchen Fällen eingebrachte Mühe auch dementsprechend ist. Man sollte sich vorher gut umhören. http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/B ... G052302301

Prozesskostenhilfe in Thailand

Verfasst: Do Jul 26, 2007 12:17 pm
von KoratCat
Nach Informationen in der heutigen Online-Ausgabe der Bangkok Post nimmt der "justice Fund" des thailändischen Justizministeriums auch Hilfeersuchen von Ausländern entgegen. :D

Siehe den Artikel in unserem englischen Teil

viewtopic.php?f=34&t=1263