Besteuerung von Ausländern

Themen rund um den Fiskus, sei es in Thailand oder DACH
Dieter1501
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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Di Jun 18, 2024 1:16 pm

Sollte tatsächlich auf Welteinkommenbasis versteuert werden, hätte sich das Problem mit den Ersparnissen ja sowieso erledigt, da dann ja nur die jeweils an die Finanzbehörden übermittelten jährlichen Einkünfte steuerbar wären. Bliebe dann ggf. nur noch die Interpretation bzgl. der Aufteilung gemäß DBA - und das wird dann, wie du es beschreibst, wie so vieles Anderes (z.B. Zölle) in Thailand in einem gewissen Rahmen „verhandelbar“ sein. Problematisch ist es halt bei größeren Veräußerungsgewinnen - Immobilien, Aktien/Fonds, welche zur Altersvorsorge angespart wurden - da kann sich eine Versteuerung in Thailand schnell als sehr teuer und nachteilig erweisen. Solange das nicht einigermaßen rechtssicher geklärt ist, wird Thailand seine Attraktivität für gutsituierte Ruheständler nicht halten können.

Generell werden derzeit weltweit die Steuerschlupflöcher gestopft und Möglichkeit des Informationsaustausches zwischen den Finanzbehörden und den Banken geschaffen bzw. „verbessert“. Es stellt sich zukünftig eher die Frage, wo und wieviel und nicht ob Steuern entrichtet werden müssen. Letztendlich ist es auch richtig und gerecht, im Wohnsitzland Steuern zu zahlen, wäre dann aber auch angezeigt dort eine vernünftige Aufenthaltsperspektive anzubieten.

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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Do Jun 20, 2024 4:40 pm

Auf der Webseite der Australischen Handelskammer gefunden, Auszug per Google übersetzt.

https://www.austchamthailand.com/new-rule-for-taxation-of-foreign-income-from-1-jan-2024/

….. Das thailändische Finanzministerium hat eine Anweisung herausgegeben, die seine Auslegung der Besteuerung von ausländischen Einkünften, die von persönlichen Steuerzahlern nach Thailand überwiesen werden, mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ändert.

Die Anweisung vom 15. September 2023 besagt, dass ein steuerlicher Einwohner Thailands, der steuerfähiges Einkommen aus einer Beschäftigung oder einem im Ausland ausgeübten Unternehmen oder aus einer im Ausland ansässigen Immobilie bezieht, bei der Einbringung eines solchen steuerfähigen Einkommens nach Thailand Steuern auf dieses Einkommen zahlt.

Eine Person, die sich 180 Tage oder mehr in einem Steuerjahr in Thailand aufhält, gilt gemäß dem Steuergesetzbuch als Steuergebietsansässig in Thailand für dieses Jahr.

Abschnitt 41 des Revenue Code regelt die Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen. Vor dieser Anweisung wurde der Abschnitt so interpretiert, dass er die Besteuerung von ausländischen Einkünften auf Einkommen beschränkt, die im selben Steuerjahr nach Thailand stammen und überwiesen werden.

Das Finanzministerium gab am 21. November 2023 eine weitere Anweisung heraus, um klarzustellen, dass ihre neue Auslegung des Gesetzes nicht für ausländische Einkünfte gilt, die vor dem 1. Januar 2024 verdient wurden. Diese Anleitung und eine inoffizielle englische Übersetzung finden Sie hier.
Infolgedessen sind ausländische Einkünfte, die in 2023 oder früheren Jahren, die nach dem 31. Dezember 2023 nach Thailand gebracht werden, erworben wurden, nicht steuerpflichtig.
…..

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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Jan 18, 2025 7:57 pm

Die Diskussionen werden heißer mit dem nahenden Abgabedatum einer Steuererklärung. Eine Einkommenssteuererklärung muss jedoch nur abgeben, wer zu versteuerndes Einkommen ins Land gebracht hat. Da gibt es jetzt erst mal die Frage, was ist zu versteuerndes Einkommen.

frank1 hat geschrieben:Wo steht im DBA drin, dass Thailand bei Unfallrenten kein Besteuerungsrecht hat?


Also ich lese das aus verschiedenen Absätzen des Doppelbesteuerungsabkommens heraus. Steht z. B. im Artikel 23:

    (1) Die Staatsangehörigen eines Vertragsstaates dürfen in dem anderen Vertragsstaat weder einer Besteuerung noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen die Staatsangehörigen des anderen Staates unter gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen werden können.

In Deutschland sind Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung nach § 3 EStG ausdrücklich steuerfrei. Aber auch Leistungen vom thailändischen Gegenstück "Workmen´s Compensation Fund" sind nicht im Abschnitt 40 als zu versteuernd aufgeführt.

Und im Artikel 27 des DBA steht gar:

    Enthalten das Recht eines der beiden Vertragsstaaten oder völkerrechtlichen Regelungen, die zwischen den Vertragsstaaten neben diesem Abkommen gegenwärtig oder künftig bestehen, eine Bestimmung, die für eine in einem Vertragsstaat ansässige Person günstiger ist als die Regelungen dieses Abkommens, so wird diese Bestimmung, soweit sie günstiger ist, von diesem Abkommen nicht berührt.

Also können nach Thailand gebrachte Leistungen, die in Deutschland nach § 3 EStG steuerfrei sind, in Thailand nicht besteuert werden. Ich brauche mir da keine Gedanken zu machen. Eine andere Frage ist, ob ich eine Steuererklärung einreichen muss, auch wenn ich nichts zu versteuern habe. In Deutschland muss man das nicht!
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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Jan 18, 2025 8:19 pm

Und laut https://taxsummaries.pwc.com/thailand/individual/income-determination sind ausdrücklich steuerfrei:

    Bestimmte Einkommensarten sind von der Einkommensteuer befreit. In Bezug auf Einkünfte aus einer Beschäftigung sind Gelder in Form von Tagegeldern, Reisekosten und bestimmten Nebenleistungen, wie z. B. medizinischer Behandlung, steuerfrei. Zu den Befreiungen zählen auch Unterhaltseinkünfte aus moralischer Verpflichtung (siehe Schenkungen oben) und ein Vermächtnis oder eine Erbschaft (siehe Erbschaftssteuer im Abschnitt „Sonstige Steuern“).

    Darüber hinaus sind unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind, auch Gewinne oder Vorteile aus eingetragenen Vorsorgefonds, Altersvorsorgefonds, langfristigen Aktienfonds und nationalen Sparfonds, einschließlich Beträgen aus Versicherungen oder Sozialversicherungsfonds, steuerfrei.(explizit in Section 42 Abs. 25)

Bei der Gesetzlichen Unfallversicherung bzw. dem thailändischen Gegenstück "Workmen´s Compensation Fund" handelt es sich um Sozialversicherungsfonds.
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