Besteuerung von Ausländern

Bitte postet und fragt zum Verkehr mit thailändischen Behörden wie Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Steuern etc. hier, um das Forum für unsere Leser übersichtlich zu erhalten.
Dieter1501
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Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Mo Sep 18, 2023 5:47 pm

https://www.bangkokpost.com/business/general/2649033/govt-to-tighten-tax-rules-on-overseas-income-to-aid-economy

Sieht aus, wie wenn Thailand zukünftig die Besteuerung, auch auf Renten und Kapitaleinkünfte durchsetzen wird.

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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 18, 2023 6:33 pm

Übersetzt:

Regierung verschärft Steuervorschriften für Auslandseinkünfte, um die Wirtschaft zu unterstützen

Thailand wird Schlupflöcher in seinen Steuervorschriften für Auslandseinkommen schließen, da die neue Regierung versucht, die Einkommensungleichheit zu verringern und die Einnahmen zu erhöhen, um Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft zu finanzieren.

Das Finanzministerium hat letzte Woche die strengeren Regeln für Auslandseinkünfte erlassen, sagte Premierminister Srettha Thavisin am Montag auf einem Wirtschaftsforum.

Die neue Regelung, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wird es den Behörden ermöglichen, das ausländische Einkommen von Einzelpersonen zu besteuern, wenn diese im jeweiligen Veranlagungsjahr mindestens 180 Tage in Thailand ansässig waren, so die Ankündigung des thailändischen Finanzministeriums.

"Einige Leute mögen nicht glücklich darüber sein, dass ich mich in diesen Bereich einmische, aber Ungleichheit ist ein großes Problem", sagte Herr Srettha und bezog sich dabei auf die wachsende Wohlstandskluft aufgrund von Steuerschlupflöchern. "Das Prinzip der Steuer ist, dass man Steuern auf das Einkommen zahlen muss, das man verdient, egal wie man es verdient.

Die neue Koalitionsregierung unter Führung der Pheu Thai Partei braucht Einnahmen, um ihr Konjunkturprogramm zu finanzieren, das im Mittelpunkt von Sretthas Wirtschaftsprogramm steht. Eine der von seiner Regierung angekündigten Maßnahmen ist eine Bargeldauszahlung in Höhe von 560 Milliarden Baht an 55 Millionen thailändische Erwachsene im ersten Quartal des nächsten Jahres, um die Binnennachfrage anzukurbeln.


Da haben die sich aber ganz schön was vorgenommen! Mich kann das nicht beeindrucken, weil meine Renteneinkunft (Unfallrente) nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Der BRD und dem Königreich Thailand auch hier steuerfrei ist.

Und die können ja auch nur besteuern, was man im Ausland an hier zu versteuerndem Einkommen erwirtschaftet und nach Thailand einführt, also offiziell überweist. Ausgenommen sind natürlich Einkünfte die der Steuerhoheit des jeweiligen Herkunftslandes unterliegen. Schon das Erfassen wird die Umsetzung überfordern. Dazu müssten x Finanzbeamte in den Provinzen in Fremdsprachen und Interpretation von Doppelbesteuerungsabkommen ausgebildet werden.

Reiner Populismus, wenn Politiker so was in die Welt setzen.
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Dieter1501
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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Mo Sep 18, 2023 6:42 pm

Steuerfrei sind keinerlei Einkommen. Nach dem DBA liegt bei bswp. Altersrenten und Kapitaleinkünften das Besteuerungsrecht bei Thailand, bei Pensionen oder Betriebsrenten bei Deutschland. Bislang war es so, dass Thailand auf die Besteuerung auf Altersrenten etc. „verzichtet“ hat, wenn das Geld erst nach Jahresfrist nach Thailand überwiesen wurde. Das war dann eben auch in Deutschland nicht steuerbar.

Letztendlich stellt sich dann die Frage, ob unter local resident auch der farang fällt.

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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 18, 2023 6:49 pm

Mein lieber Dieter1501, Du redest mal wieder kompletten Unsinn! "Schuster, bleib bei deinen Leisten!"

Dieter1501 hat geschrieben:Letztendlich stellt sich dann die Frage, ob unter local resident auch der farang fällt.

Ganz klar! Aber die Steuererhebung des im Ausland erzielten hier zu versteuernden Einkommens ist auf die Beträge beschränkt, die vom Steuerpflichtigen (selbst) und in dem Jahr, in dem sie erzielt wurden, nach Thailand eingeführt werden.

Da gibt es -zig (legale) Möglichkeiten der "Verschleierung". Z.B. kann man als Unterhalt auf das Konto der thai Ehefrau überweisen. Dann ist das kein zu versteuerndes Einkommen...
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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 18, 2023 7:28 pm

Vermögende können vom Finanzamt verschont bleiben

Der wichtigste Vorteil: Von den Einnahmen, die außerhalb Thailands erwirtschaftet werden, muss nur der Teil versteuert werden, der nach Thailand eingeführt wird. Das gilt aber auch nur dann, wenn das Geld im gleichen Jahr, in dem es verdient wurde, nach Thailand geschickt wird.

In den Jahren zuvor erwirtschaftete Erträge können hingegen komplett steuerfrei nach Thailand gebracht werden. Das bedeutet: Wer immer genug Ersparnisse aus Vorjahren hat, um über die Runden zu kommen, ohne dabei auf aktuelle Einnahmen zurückzugreifen, bleibt vom Finanzamt verschont.

Wie Thailand reiche Ausländer anlocken will
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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Mo Sep 18, 2023 7:37 pm

Ich werde da nicht mit dir streiten. Das DBA kann sich ja jeder selbst durchlesen und ggf. einen Steuerfachmann konsultieren, welches ich für mich und meine Einkünfte übrigens gemacht habe. Verschleiern oder hinterziehen bleibt letztlich jedem selbst überlassen, der elektronische Austausch der Steuerbehörden und der Geldinstitute wird jedoch immer besser, leider.

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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 18, 2023 7:50 pm

Dieter1501 hat geschrieben:Das DBA kann sich ja jeder selbst durchlesen und ggf. einen Steuerfachmann konsultieren, welches ich für mich und meine Einkünfte übrigens gemacht habe.


Da hab ich's besser! Die Tochter einer meiner Nichten chattet gern mit mir. Sie ist da echt bewandert als Geschäftsführerin und Mitinhaberin einer Steuerberatungsfirma. Vorher hat sie für die Steuerfahndung gearbeitet. Deinem Posten zufolge bin ich da besser beraten als Du von deinem Steuerfachmann.

Dieter1501 hat geschrieben:Steuerfrei sind keinerlei Einkommen.


Zu deinem Gesülze mal


§ 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

Steuerfrei sind

1.
a) Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung, ...


Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Art. 18 [Ruhegehälter]

(1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebstätte als Ausgaben abgezogen werden.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.

(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen, die einer natürlichen Person von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften als Vergütung für einen Schaden gezahlt werden, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist.
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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Mo Sep 18, 2023 9:10 pm

Dann ist es ja gut, dass du besser Bescheid weißt, als mein Wirtschaftsprüfer und die Profs. der Hochschule, die das entsprechende Gutachten für meinen Fall erstellt haben. Für mich persönlich weiß ich jedenfalls, für welche meiner Einkunftsarten, jedes der beiden Länder das Recht auf Besteuerung hat.

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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon frank1 » Mo Sep 18, 2023 9:53 pm

Zu Beitrag 5: M.E. ist die genannte Regelung ab dem 1.1.2024 hinfällig.

Eine DRV-Rente wäre somit ab dem 1.1.2024 in Thailand steuerpflichtig, unabhängig davon, wann diese überwiesen wird.
Eine Pension bleibt in Thailand steuerfrei.
Wo steht im DBA drin, dass Thailand bei Unfallrenten kein Besteuerungsrecht hat?

Ich kann mir nicht vorstellen, wie Thailand das ganze ab dem 1.1.2024 durchziehen will. Das ist eigentlich zum Scheitern verurteilt.

Bisher wurde auf Steuern mit der Argumentation "Die geben das Geld eh in Thailand aus" verzichtet. Dabei sollte Thailand es weiterhin belassen.

Dieter1501
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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Mo Sep 18, 2023 11:12 pm

„Unfallrenten“ sind ja eigentlich keine Einkünfte sondern Versicherungsleistungen und dürften in D steuerbar sein, und dort sind derartige Versicherungsleistungen steuerfrei.
Thai-Expats betrifft ja eher die Besteuerung von Renten der DRV und von Betriebsrenten (hier gibt es zudem einige Sonderfälle). Es betrifft ja auch nur Einkünfte, bei denen Thailand das Besteuerungsrecht hat; auch wird es u.U. schwieriger Kapitalertragssteuern aus ausländischen (insbesondere in einem Drittstaat) Depots zu vermeiden.

Ob Thailand das durchzieht ist natürlich fraglich. Allerdings ist jeder, der seine EOS mit seinem Rentenbescheid macht natürlich völlig transparent.

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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 19, 2023 12:24 am

frank1 hat geschrieben:Wo steht im DBA drin, dass Thailand bei Unfallrenten kein Besteuerungsrecht hat?


Das braucht da nicht explizit drinstehen; das ergibt sich aus der Natur und Struktur der Unfallrenten. Da wird nämlich pauschaliert nur 2/3 des (Brutto-)Schadens ersetzt, d.h. die Steuer gehört nicht zum Schaden des Verletzten, wenn er keine Steuer zahlen muss. Wenn irgendein Land jetzt anfangen würde, Verletztenrenten aus der GUV zu besteuern, würde das gewaltige diplomatische Folgen haben. Denn dann müsste dieser Steueranteil von der GUV dem Verletzten erbracht werden. Und die DGUV als Dachorganisation würde Zeter und Mordio schreien, mit wirtschaftlichen Konsequenzen durch ihre Mitglieder drohen.

Früher hat die Botschaft bei den Bescheinigungen für die Immi stets reingeschrieben, dass mein Einkommen nach dem DBA in Thailand nicht der Besteuerung unterliegt. Das schreiben sie jetzt zwar nicht mehr rein, aber die Rechtslage ist unverändert.
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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 19, 2023 12:34 am

Dieter1501 hat geschrieben:Allerdings ist jeder, der seine EOS mit seinem Rentenbescheid macht natürlich völlig transparent.


Und wenn Du bei der Frage nach deinem Einkommen auf dem Antragsformular unvollständige oder falsche Angaben machst, kannst Du in Teufels Küche kommen, auch wenn Du zur Verlängerung 800.000 Baht auf dem Sparbuch vorzeigst. ;)

Ich denke aber nicht, dass Rentnerexpats, gleich ob DRV- oder GUV-Rentner, das Ziel sind. Es geht vielmehr darum, die Thais davon abzuhalten, ihr Geld im Ausland anzulegen und arbeiten zu lassen. Und reiche Expats sind ausdrücklich willkommen.
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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon Dieter1501 » Di Sep 19, 2023 2:51 am

Ich denke aber nicht, dass Rentnerexpats, gleich ob DRV- oder GUV-Rentner, das Ziel sind.


Ich denke auch nicht, dass sie die Rentnerexpats aus Thailand vertreiben wollen. Sind ja schließlich ein Wirtschaftsfaktor. Das wird dann womöglich irgendwas halbgares, wie ohne Steuernummer keine Steuererklärung möglich oder Farangs gehören nicht zur Gruppe der residents - wir werden sehen.

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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon frank1 » Di Sep 19, 2023 7:36 am

Gehen wir mal davon aus, dass Renten - auch Unfallrenten - zukünftig in Thailand versteuert werden müssen.

Warum sollte dies diplomatische Folgen haben?

Warum sollte die GUV dem Bezieher einer Unfallrente den Steueranteil ersetzen?

Die Unfallrente ist in D steuerfrei. Wenn der Bezieher einer solchen Rente nun meint ins Ausland ziehen zu müssen, wo diese versteuert werden muss, dann ist dies seine persönliche und freiwillige Entscheidung. Dies wird garantiert nicht zu Lasten der GUV gehen.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass der Steueranteil durch die GUV erstattet werden muss, wenn der Wohnsitz bereits in Thailand lag.

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Re: Besteuerung von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 19, 2023 10:14 am

frank1 hat geschrieben:Gehen wir mal davon aus, dass Renten - auch Unfallrenten - zukünftig in Thailand versteuert werden müssen.

Warum sollte dies diplomatische Folgen haben?


Das Doppelbesteuerungsabkommen ist immer ein zweischneidiges Schwert. Würde das Königreich Thailand es auf einmal durch einseitige Maßnahmen nicht beachten, würde der deutsche Fiskus nachziehen und auch die Steuern der Thais in D entsprechend berechnen (müssen). Die Diplomaten haben diesen Vertrag ausgehandelt. Die müssten springen, wenn er vom Vertragspartner gebrochen würde. Botschafter einbestellen und dergleichen.

frank1 hat geschrieben:Warum sollte die GUV dem Bezieher einer Unfallrente den Steueranteil ersetzen?


Weil der Schaden, der mit einer Verletztenrente ausgeglichen werden soll, nur im Rechtsverhältnis mit Geschädigten auszugleichen ist. Dürfte das Finanzamt von dieser Entschädigung einen Teil abknappen, würde indirekt der "ersetzbare Schaden" erhöht. Die GUV müsste diese Erhöhung ausgleichen. Aber deshalb wurde im Gesetz geregelt, dass die GUV dem Fiskus nicht auch noch indirekt die entgangenen Steuern ersetzen muss. Deren Träger würden rebellieren!

frank1 hat geschrieben:Die Unfallrente ist in D steuerfrei. Wenn der Bezieher einer solchen Rente nun meint ins Ausland ziehen zu müssen, wo diese versteuert werden muss, dann ist dies seine persönliche und freiwillige Entscheidung. Dies wird garantiert nicht zu Lasten der GUV gehen.


Deshalb gibt es ja Doppelbesteuerungsabkommen. Auch die Partnerländer wollen nicht, dass sich andere Finanzämter von den Einkommen ihrer Bürger mehr abknappen als sie es selbst nur dürfen.

frank1 hat geschrieben:Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass der Steueranteil durch die GUV erstattet werden muss, wenn der Wohnsitz bereits in Thailand lag.


Es wird bei Leistungen der GUV immer nur der "Nettoschaden" ersetzt. Tatsächlich wird von der auf dem (Brutto-) Jahresarbeitsverdienst zur Zeit des Unfalls basierenden Unfallrente nichts abgezogen (und abgeführt), es wird halt (pauschaliert) nur so viel oder besser wenig geleistet, wie netto übrigbliebe. Netto muss Netto bleiben! Und wichtig ist, dass man in solchen Angelegenheiten weiss, welches System dahinter steckt. Dann kann man nicht mit "Teilwissen aus einem anderen Bereich" für dumm verkauft werden, was selbst ernannte Spezialisten gerne tun. Möchte hier keine Namen nennen! ;)

Übrigens, früher musste man zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung eine Bescheinigung des thai Finanzamts (Steuerquittung oder Tax Clearance Certificate) mitbringen. Da habe ich das mit den Beamten des Finanzamts in der City Hall schon mal besprochen, und die stimmten mir zu. Meine Unfallrente müsse ich in Thailand nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht versteuern, nur (hier erzieltes) Arbeitseinkommen.

Und das mit der Besteuerung von Renten aus der DRV ist gar ein anderes Problem. Es kommt nämlich auf die Berechnung der in die DRV eingezahlten Beiträge an. Wurden die Beiträge vom Bruttogehalt vor der Lohnsteuer berechnet, ist eine Besteuerung möglich. Wurden sie vom verbliebenen Nettogehalt nach Lohnsteuer berechnet, wurden sie bereits besteuert und dürfen nicht noch einmal besteuert werden.
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