Dass man sich in Notlagen bei Aufenthalt im Ausland mit der Bitte um Konsularhilfe an die deutsche Botschaft wenden kann, ist allseits bekannt. Ob und in welcher Weise man solche erhält, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Ich selbst kann da zumindest vom deutschen Konsulat in New York (1980) und der deutschen Botschaft in Oslo (1978) positiv berichten. Meine Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in Bangkok (2001) sind da weniger positiv. Aber das kann ich nun doch irgendwie verstehen, wenn ich jenes Urteil lese:
http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint
Das sollte das Nachdenken über eine Auslandskrankenversicherung oder zumindest erhebliche Rücklagen für den Krankheitsfall anregen.
Konsularhilfe
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