Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

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butmax
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Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon butmax » Di Dez 20, 2016 10:58 pm

Hallo Leute,
meine Frau unterstützt seit Jahren Ihre Mutter in Ban Dan Ding.
Um dies steuerlich in Deutschland geltend zu machen, müssen
verschieden Voraussetzungen erfüllt sein.
Die zu unterstüzende Person soll über 65 Jahre alt sein.
Außerdem muß man ein zweisprachiges Formular (thai/deutsch) mit dem Namen
"Unterhaltserklärung für das Kalenderjahr 20.." ausfüllen.
Dieses Formular kann man im Internet downloaden.
Das Problem: Meine Schwiegermutter ist ca 75 Jahre alt.
hat aber eine Pass auf dem Sie nur 65 Jahre alt ist (Baujahr 1949)
ein Geburtstag steht auch nicht auf dem Pass.
Mir fehlt ein Dokument das meine Schwiegermutter mit Ihrem richtigen
Alter ausweist. Wo könnte man sich auf die Suche machen um ein
altes Dokument zu finden (Geburtsurkunde ?)?
Im Steuerjahr 2014 gehts in diesem Fall um immerhin 1.400 € haben oder
nicht haben.
Für einen guten Tip aus der Runde wäre ich euch dankbar.

Schöne Grüße aus dem Spessart.

Jürgen

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Mousemelk (†2019)
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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Dez 21, 2016 1:25 am

Ein interessantes Thema, (...)

(...)


butmax hat geschrieben:...Außerdem muß man ein zweisprachiges Formular (thai/deutsch) mit dem Namen
"Unterhaltserklärung für das Kalenderjahr 20.." ausfüllen.
Dieses Formular kann man im Internet downloaden. ....
Juergen kannst du bitte den "link" eingeben


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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Dez 21, 2016 9:53 am

butmax hat geschrieben:Das Problem: Meine Schwiegermutter ist ca 75 Jahre alt.
hat aber eine Pass auf dem Sie nur 65 Jahre alt ist (Baujahr 1949)
ein Geburtstag steht auch nicht auf dem Pass.
Mir fehlt ein Dokument das meine Schwiegermutter mit Ihrem richtigen
Alter ausweist. Wo könnte man sich auf die Suche machen um ein
altes Dokument zu finden (Geburtsurkunde ?)?

Für einen guten Tip aus der Runde wäre ich euch dankbar.

Schöne Grüße aus dem Spessart.

Jürgen


Moin Jürgen,

meine Frau sagt, auf dem Amphur in Non Sung könnte deine Frau eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt bekommen. Notfalls den Khamnan vom Tambon Chan At um Hilfe bitten. Der könnte das mit seinen Informationen oder evtl. Nachforschungen unterstützen. Vielleicht ist auch im Obordo von Chan At etwas zu erreichen. Notwendigenfalls könnte auch das Nonsung-Krankenhaus eine ärztliche Altersbestimmung erteilen.

:prost

Klaus
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butmax
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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon butmax » Mi Dez 21, 2016 7:36 pm

Hallo Klaus,

danke für den Tip werd ich gleich mal versuchen.

Hier ist noch ein Link für den Download für das Formular.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/reso ... aerung.pdf

Falls der Link nicht funktioniert einfach bei google "unterhaltserklärung thai deutsch eingeben"

Um einen besseren Nachweis führen zu können ist es besser dass man das Geld nach Thailand überweist
und nicht direkt ohne Beleg übergibt.

Gruß Jürgen

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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Dez 21, 2016 8:45 pm

Wirklich, der Link geht nicht. Aber es gibt ja andere. Danke für den Hinweis.

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nkehrberger
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Unterhaltserklärung wo abstempeln lassen

Ungelesener Beitragvon nkehrberger » Mi Dez 27, 2017 7:17 pm

hallo an alle,
ich habe vom Finanzamt in Deutschland eine Unterhaltserklärung (deutsch / thai) beim Finanzamt bekommen die ich für meine Kinder, die in Thailand (Bangkok) leben, von irgendeinem Amt in Thailand abstempeln lassen muss. Kann mir jemand weiterhelfen zu welchem Amt in Bangkok ich da gehen muss?
PS: kann ich dieses Formular auch in einer anderen Region wie z.B. im Isaan abstempeln lassen? und wenn ja wo?
vielen Dank für Eure Hilfe

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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Dez 27, 2017 7:24 pm

Ich vermute mal, dass der Stempel von einer Meldebehörde am Wohnort der unterstützten Person erwartet wird.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon frank1 » Do Dez 28, 2017 2:55 am

Wenn vor Ort keine geeignete Stelle zu finden ist, dann empfiehlt sich das Außenministerium in der Nähe des Don Mueang Flughafens.
Dort habe ich vor drei Jahren 400,- Baht für diese Bestätigung bezahlt.

frank1
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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon frank1 » Sa Jan 04, 2020 10:29 pm

Aus gegebenem Anlass was neues:

Die Unterhaltsleistungen für meine Schwiegermutter (Saraburi) wurden in den letzten Jahren bis zur Höchstgrenze anerkannt.

Nun unterstützen wir seit Mitte 2018 auch den Vater/Schwiegervater (78 Jahre, geschieden, Korat).
Auch hier war meine Frau mit ihrem Vater im Außenministerium in Bangkok und hat dort das vierseitige/zweisprachige Formular
bestätigen lassen.
Nun bittet das Finanzamt um folgendes:
- Legen Sie bitte eine Familienstandsbescheinigung für alle unterstützten Personen vor.
- Geben Sie bitte die aktuellen Namen und Anschriften aller Kinder der unterstützten Personen an.
- Erläutern sie bitte ggf. detailliert, aus welchen Gründen die anderen Kinder der unterhaltenen Personen keine Unterhaltszahlungen erbringen.
- Haben die unterstützten Personen Rentenansprüche aus dem Inland oder Ausland?
- Inländische Einzahlungs- und Überweisungsbelege auf das ausländische Konto.

Fragen: Den Begriff "Familienstandsbescheinigung" finde ich bei google nur in Verbindung mit einer Heirat. Kann mir hier jemand helfen?
Name und Anschrift: Glücklicherweise hat meine Frau nur einen Bruder. Somit ist nur eine Anschrift zu bringen.
Warum zahlen die anderen Kinder nicht?: Werde als Antwort geben: Kein Geld und somit nicht leistungsfähig.
Konto: Beide Elternteile haben kein Bankkonto. Die Überweisungen erfolgen seit Beginn auf eine Postbank Sparcard welche der Bruder meiner Schwiegermutter hat und das Geld abhebt und verteilt. Nachweis: Kontoauszug Postbank.
Kann ich schreiben, dass es üblich ist, dass ältere Leute in Thailand kein Bankkonto haben?

Hat jemand schon mal solche Fragen vom Finanzamt gestellt bekommen?

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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Jan 05, 2020 6:51 am

"Familienstandsbescheinigung" könnte in dem Fall Scheidungsurkunde und/oder aktuelle Ledigkeitsbescheinigung beider unterhaltenen Elternteile bedeuten.

frank1 hat geschrieben:]Warum zahlen die anderen Kinder nicht?: Werde als Antwort geben: Kein Geld und somit nicht leistungsfähig.


Dann verlangt ein pingeliger Finanzbeamter vielleicht eine eidesstattliche Versicherung von deinem Schwager (in Thai und Deutsch, bei der Botschaft gegen nicht gerade geringe Gebühr notariell aufgenommen) über seine Leistungsunfähigkeit.

Hinsichtlich Zahlungsnachweis sind inländische Dokumente von der Überweisung mit Zweckangabe auf ein (thailändisches) Konto jeweils auf dem Namen der unterhaltenen Person nur schwerlich abdingbar.

butmax hat geschrieben:Um einen besseren Nachweis führen zu können ist es besser dass man das Geld nach Thailand überweist
und nicht direkt ohne Beleg übergibt.



frank1 hat geschrieben:Konto: Beide Elternteile haben kein Bankkonto. Die Überweisungen erfolgen seit Beginn auf eine Postbank Sparcard welche der Bruder meiner Schwiegermutter hat und das Geld abhebt und verteilt. Nachweis: Kontoauszug Postbank. Kann ich schreiben, dass es üblich ist, dass ältere Leute in Thailand kein Bankkonto haben?


Dann kommt der Finanzbeamte vielleicht auf die Idee, von dem Onkel deiner Frau noch eine eidesstattliche Versicherung (in Thai und Deutsch, bei der Botschaft gegen nicht gerade geringe Gebühr notariell aufgenommen) zu verlangen, dass er von dir die für deine Schwiegereltern bestimmten Leistungen auf dem von dir beschriebenen Weg treuhänderisch entgegennimmt und an diese weiterleitet.

Auch wirst Du ein (evtl. ins Deutsche übersetztes mit von der Botschaft die Übersetzung (!) zu höheren Gebühren als jene Rente selbst beglaubigtes) Dokument über die zwar lächerlich geringe aber trotzdem zustehende staatliche Rente der Schwiegereltern vorlegen müssen.

Besuche den Sachbearbeiter beim Finanzamt mal und erkläre ihm die Sachlage, bitte um Beratung, bevor Du die Fragen schriftlich beantwortest.
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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon frank1 » So Jan 05, 2020 4:37 pm

Vielen Dank erst mal.

Derzeit befinde ich mich mit meinem Finanzamt in einer Konfrontation. Ich habe bereits angekündigt, dass ich in einer anderen Sache Klage vor dem Finanzgericht erheben werde.

Das Formular für meine Schwiegermutter liegt dem Finanzamt bereits vor. Da die zuständigen Sachbearbeiter alle 2 Jahre wechseln, hat der neue Sachbearbeiter diesen Sachverhalt wahrscheinlich nicht geprüft. Das Formular für meinen Schwiegervater erhält das Finanzamt morgen (6.1.20).

"Familienstandsbescheinigung": In dem 4-seitigen Unterstützungs-Formular sind die Familienverhältnisse gefragt, beantwortet und durch das Außenministerium bestätigt. Eine gesonderte Bescheinigung ist daher m.E. nicht erforderlich. Mal schaun', ob der Sachbearbeiter nach Erhalt des Unterstützungs-Formular dies auch so sieht.

Die Leistungsfähigkeit meines Schwagers steht nicht zur Debatte, da dieser auch nach Deutschem Recht nicht zur Unterstützung verpflichtet ist.
Sofern dieses vom Bruder meiner Frau verlangt wird, erweitere ich die Klage in diesem Punkt.

Ich habe 2018 knapp 7.000,- Euro an Unterstützungsleistungen nach Thailand gezahlt. Davon wurden 4.500,- Euro - der Höchstbetrag für 1 Person - steuerlich anerkannt. Ich habe bisher immer den Höchstbetrag steuerlich anerkannt bekommen, allerdings habe ich 2018 nicht den Höchstbetrag an meine Schwiegermutter gezahlt. Somit wurden zum Teil auch Zahlungen an meinen Schwiegervater berücksichtigt. Da ist dem Finanzamt wohl ein Fehler (von mehreren) unterlaufen.
Unabhängig davon: 4.500,- Euro wurden von Finanzamt anerkannt. Dies ist rechtlich bindend. Auch durch einen Einspruch/einer Klage kann man sich nicht mehr verschlechtern.

Rente: Bisher dachte ich, dass es in Thailand keine staatliche Rente gibt. Meine Frau (gerade nicht da) hat mir diesbezüglich auch nichts gesagt. Wie hoch ist eigentlich eine thailändische Rente?
Allerdings gehe ich davon aus, dass sowohl eine thailändische Rente als auch eine fiktive Zahlung durch den Bruder meiner Frau für meine Zahlungen nicht schädlich sind, da in der Gesamtheit der Höchstbetrag wohl nicht überschritten wird.

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Re: Unterhaltserklärung für Thai Angehörige

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Jan 05, 2020 10:37 pm

frank1 hat geschrieben:
Rente: Bisher dachte ich, dass es in Thailand keine staatliche Rente gibt. Meine Frau (gerade nicht da) hat mir diesbezüglich auch nichts gesagt. Wie hoch ist eigentlich eine thailändische Rente?


www.korat-info.com/forum/viewtopic.php?f=28&t=6436
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