Verbraucherinsolvenz D

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KoratCat
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Verbraucherinsolvenz D

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Okt 29, 2015 5:23 am

Mousemelk hat geschrieben:In einem anderen Forum wurde fogende Frage gestellt:
kann mir irgend jemand sagen,ob die Pfaendungstabelle auch fuer Rentner,die ausserhalb der EU leben,gueltig ist??


Mal kurz zur aktuellen Pfändungstabelle: Wem das Unglück der Verbraucherinsolvenz widerfahren ist, braucht seit dem 1. 7. 2015 keine Pfändung mehr fürchten, wenn er als Alleinstehender ohnehin nicht mehr als €1.079,99 netto im Monat bekommt. Mit einer unterhaltsberechtigten Person (z. B. Ehefrau) fängt das Bangen erst bei €1.480,-- an. Sieht für den Schuldner also gar nicht so trübe aus.

Hinzu kommt die Restschuldbefreiung nach einer 6-jährigen "Wohlverhaltensphase", während der sich der Schuldner allerdings sichtlich bemüht haben muss Einkommen zu erzielen, um seine Schulden zu tilgen, was bei Rentnern ja entfällt. Zudem ist seit dem 1. Juli 2014 ein Schuldenerlass bereits nach drei Jahren möglich, wenn die Verfahrenskosten und 35 % der angemeldeten Gläubigerforderungen zu diesem Zeitpunkt bezahlt sind. Schlechte Zeiten für Gläubiger! Aber schön ist die "Wohlverhaltensphase" sicher nicht, wenn man selbst keine Zahlungen mehr entgegennehmern darf, weil erst der Insolvenzverwalter, ein vom Insolvenzgericht beigeordneter Rechtsanwalt, prüfen muss, ob das Einkommen pfändbar ist oder nicht. Dafür steht der aber auch vor einem und schützt vor unflätigen Inkassobeamten. Der Insolvenzverwalter kostet den Schuldner einmalig €800 + MwSt und jährlich €100 +MwST, wenn abgestottert werden muss. Er sammelt das, was er vom Vermögen und Einkommen des Schuldners pfänden konnte und verteilt es einmal jährlich an die in der Insolvenztabelle beim Amtsgericht eingetragenen Gläubiger nach einem Schlüssel, der sich nach der Höhe und Art deren Forderungen richtet. Mietforderungen sollen einen guten Rang haben. Die Gesamtkosten einer Verbraucherinsolvenz sollen so bei €1.500,-- bis €3.000,-- liegen.

Ich bin gerade Gläubiger in solch einem Verfahren, weil eine Mieterin meiner ETW in D es beim Einkaufen auf Kredit sichtlich übertrieben hatte. Kosten für das Geltendmachen sind mir bisher nur in Höhe von €20,-- entstanden, ein Pauschbetrag für die Feststellung meiner Forderung. Die musste vom Gericht festgestellt werden, weil entweder die Schuldnerin oder einer der vier anderen Gläubiger ihr widersprochen hatte. Ich war bei der Verhandlung weder anwesend, noch hatte ich einen Vertreter entsandt. Normalerweise meldet man seine Forderung auf einem Formular beim Insolvenzverwalter an, und fügt Beweismittel bei; in meinem Fall Mietvertrag und Abrechnung. Das kann Alles per Email erfolgen, kostet also kein Porto. Dann gilt zu hoffen, dass auch irgendwann noch Geld kommt. Wird der Forderung von einem der anderen Beteiligten widersprochen, entscheidet das Insolvenzgericht. Man muss weder klagen noch einen Rechtsanwalt beauftragen; den müsste man letztendlich wohl auch selbst bezahlen, Erstattung seiner Gebühren wäre eine sekundäre Forderung mit geringer Aussicht, Zinsen sollte man auch nicht erhoffen. Wird die Forderung vom Schuldner und den Mitgläubigern anerkannt, hört man nichts weiter, bekommt später vielleicht etwas Geld überwiesen. Wird nach Verweigerung der Anerkennung durch jene vom Insolvenzgericht die Forderung als berechtigt festgestellt, bekommt man einen beglaubigten Auszug aus der Insolvenztabelle und dann noch eine Rechnung über die €20,-- zugesandt.

Das ganze Verfahren ist erheblich vereinfacht worden. Wem das in konkreten Fällen am meisten hilft, ist schwer zu sagen...
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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