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Landbesitz

Verfasst: So Mai 03, 2015 4:03 am
von Jim69
Hallo

ich hätte da mal eine Frage.
Die Eltern meiner Frau haben ihr Land überschrieben.
Meine Frau hat mir gesagt, dass nur das Papier massgebend sei, wem ein Stück Land gehört. Damzufolge Papier weg --> Land weg.
In der Schweiz gibt es ein Grundbuchamt (in D und A gibt es sicher auch so was) wo die Eigentümer von Landstücken eingetragen sind.

Kann mich mal jemand aufklären, wie es wirklich ist?
Wenn das Papier wirklich massgeben ist, soll man dieses bei Verwandten in Thailand aufbewahren, oder bei uns?

Gruess Richard

Re: Landbesitz

Verfasst: So Mai 03, 2015 6:40 am
von thedi
Es gibt in Thailand natürlich auch ein Grundbuchamt: ist bei jeder Amphor zu finden. Was die in ihren Daten gespeichert haben gilt. Das Papier ist nur in dem Sinn wie ein Sparbüchlein bei einer Bank zu verstehen. Damit der Kunde etwas in der Hand hat. Aber was wirklich gilt ist was die auf dem Grundbuchamt in ihren Dokumenten und Computern haben.

Trotzdem sollten diese Papiere sorgfältig aufbewahrt werden. Denn wenn man vom Grundbuchamt irgend etwas will, dann fragen die zuerst nach dem 'Papier', je nach Art des Titels z.B. Chanot genannt. Ohne dieses Papier wird es dann gleich sehr umständlich und zeitaufwändig - und das bei einer Behörde, die sowieso berüchtigt ist wegen ihrer schleppenden Bearbeitung von Anliegen des Pöbels. Nur als Beispiel: eine einfache Überschreibung eines Stück Land, wenn alles klar ist und kein Problem, dauert mindestens einen halben Tag, oft auch länger, manchmal muss man am nächsten Tag nochmals kommen. Landvermessungen haben eine typische Wartefrist von einem halben Jahr, dann bis das irgend wo eingetragen ist und das Dokument aufgestellt wurde nochmals 2 Monate. mit Schmiergeld kann man solche Sachen beschleunigen. Das ist dann auch der heikle Punkt an der Sache: die Behörde ist bekannt dafür, dass man mit Gefälligkeitsgeld - wenn sie nur hoch genug ist - alles haben kann.

Also: Papier ordentlich aufbewahren. Es sollte nicht verloren gehen und nicht geklaut werden. Letzteres deshalb, weil sonst jemand das Dokument bei einem Kredithai als Sicherheit hinterlegen könnte. Obwohl das rechtlich nicht wirklich gültig wäre, hast Du dann trotzdem das Problem. Denn einerseits rückt der das Chanot nicht mehr raus bevor der Kredit inkl. Horrorzinsen bezahlt wurde - und anderseits könnte der Beziehungen zu den Beamten auf dem Grundbuchamt haben und dann wird es mit der Rechtsicherheit kritisch...


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Re: Landbesitz

Verfasst: So Mai 03, 2015 8:17 am
von KoratCat
Die Landurkunde exisitiert (nach eigener Erfahrung!) doppelt. Eine bekommt der Landeigentümer, eine verbleibt und wird parallel geführt beim Grundbuchamt. Unrechtmäßiger Besitz der Landurkunde begründet kein Eigentum am Land. Selbst unrechmäßige Übertragungen (beim Grundbuchamt und auf den Landurkunden) durch den eingetragenen Eigentümer können vom Gericht (auf Antrag des tatsächlichen Eigentümers) aufgehoben werden. Bekannt sind die Landkäufe der Farangs im Namen des Liebchens, welche dann das Land einer Cousine etc. übertrugen, angeblich sogar "verkauften". Der Farang kann dann Stornierung der Übertragung verlangen, wenn er zu beweisen imstande ist, dass der "Erwerber" das übertragene Land entweder nicht gegen Wert oder nicht im Guten Glauben erworben hat. Das vom Farang illegal erworbene Land (d. h. mit seinem Geld und nicht als Geschenk fürs Liebchen sondern für ihn selbst) soll (muss) dann von ihm innerhalb von wenigstens 6 und höchstens 12 Monaten verkauft werden, oder es wird für ihn versteigert. Der Erlös ist sein.

Wer Englisch lesen kann, sollte den Thread Land purchase in GFs name? lesen.

Re: Landbesitz

Verfasst: So Mai 03, 2015 2:00 pm
von WADI (†2016)
KoratCat hat geschrieben:Wer Englisch lesen kann, sollte den Thread Land purchase in GFs name? lesen.


also, unter großen Mühen kann ich das lesen, aber mitnichten verstehe ich worum es dort geht

Re: Landbesitz

Verfasst: So Mai 03, 2015 5:48 pm
von KoratCat
WADI hat geschrieben:mitnichten verstehe ich worum es dort geht


Es geht um die Bedeutungslosigkeit des Besitzes von Landurkunden und der Eintragungen angeblicher Eigentumsverhältnisse auf solchen. Jim69 hatte danach gefragt, weil ihm seine Frau gesagt habe, nur das Papier sei maßgebend, wem ein Stück Land gehört. Er schloss daraus: "Demzufolge Papier weg --> Land weg." Dem ist eben nicht so. Wie aus dem Thread "Land purchase in GFs name?" hervorgeht, ist ein Eigentumsanspruch noch nicht einmal gesichert, wenn man darauf als neuer Eigentümer eingetragen ist und die Urkunde selbst in Händen hält, und auch nicht unbedingt wie thedi sagt, wenn die auf dem Grundbuchamt jenen (den Eigentumsanspruch) in ihren Dokumenten und Computern haben.