Sozialhilfe: Für zehnjährige Tochter kein deutsches Steuergeld nach Thailand
Rechtsnews vom 10.08.2012
Ein Deutscher, der mit seiner Frau und der zehnjährigen Tochter in Thailand lebt, kann für das Kind keine deutsche Sozialhilfe beanspruchen, wenn er dafür keine ausreichenden gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass "wegen einer außergewöhnlichen Notlage" Hilfe unbedingt notwendig ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich ist. Dies zum Beispiel deshalb, weil das Kind wegen seiner Pflege und Erziehung aus rechtlichen Gründen im Ausland leben muss beziehungsweise dass eine "längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit" erforderlich ist. (LSG Baden-Württemberg, L 2 SO 2138/11 ER B)
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