Das Thema wird auch unter Schweizern diskutiert. Es wird dadurch aktualisiert, dass Thai Behörden im Zuge von Korruptionsbekämpfung angewiesen wurden, keine Formulare mehr zu stempeln oder zu unterschreiben, die nicht 100%-ig in Thai abgefasst sind.
Eine Lösung muss von uns aus gesehen folgende Kriterien erfüllen:
- unabhängig von den Launen von korrupten Beamten sein.
- mit zumutbarem Aufwand verbunden sein. Konkret: keine Reisen von mehr als 50 km.
- zuverlässig funktionieren, auch wenn ein Farang einmal bettlägrig oder gar dement wird.
- von der AVH wie auch allen Pensionskassen akzeptiert werden.
Der Ist-Zustand erfüllt keine dieser Forderungen. Insbesondere ist der Ist-Zustand auch alles andere als sicher. Die AHV/Pensionskasse bekommt auf ihrem Formular einen Stempel in Thai, den dort niemand lesen kann, und der oft von einer Person ausgestellt wurde, die ohne eigentlich zu verstehen warum und wieso, aus reiner Gefälligkeit, ihren Stempel dort hin knallte.
In unserer Diskussion haben sich bisher drei Vorschläge heraus kristallisiert:
- Anerkennung von Stempeln der Immigration. 90-Tage Reports, Aufenthaltsbewilliguns-Verlängerungen sowie Ein/Ausreise Stempel bezeugen dass der Mensch noch lebt.
- Gegenseitige Lebensbestätigungen durch Farangs. Dabei wird darauf hingewiesen, dass derjenige der bestätigt, für den Schaden von falschen Bestätigungen haftbar gemacht werden kann. Die Botschaft soll eine Liste von vertrauenswürdigen Expats veröffentlichen, inkl. deren Koordinaten und Erreichbarkeitsdaten und ein Muster deren Unterschriften bei ihren Akten behalten.
- Ein ganz in Thai abgefasstes Formular. Kurz und prägnant.
Die entsprechenden Unterlagen sollen dann per Post an die Botschaft geschickt werden. Diese dient dann als eine Art Dolmetscher: sie stempelt das Formular der AHV/Pensionskassse und schreibt dazu mit einem Satz, aufgrund welcher Daten die Lebensbestätigung erstellt wurde.
Die Botschaft führt eine Kartei der bei ihr gemeldeten Schweizer in Thailand. Sie könnte im Zweifelsfalle in dieser Kartei die Telefonnummer der Person nachschlagen und einmal anrufen.Ein Schweizer Botschaftsmitarbeiter kann schnell sagen, ob er mit einem Schweizer spricht oder nicht. Rückfragen per E-Mail könnten auch Sinn machen.
Die Botschaft soll dann das gestempelte Formular direkt an die AHV/Pensionskasse schicken - allenfalls mit einer Kopie an den Farang. Die Fristen sind manchmal etwas knapp, vor allem in Anbetracht dessen, dass Briefe bei der Post auch einmal ein paar Wochen liegen bleiben, bevor sie zugestellt werden.
Die AHV/Pensionskasse entscheidet schlussendlich ob sie diese Art von Lebensbestätigung akzeptiert oder nicht.
Eine Zusammenarbeit mit Deutschen wäre sicher auch interessante. Zusammen erreichen wir vielleicht mehr.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
thedi.gerber@gmail.comPS: Antworten bitte auch per E-Mail an mich. Ich bekomme aus unerfindlichen Gründen weder PN noch Notifikationen von diesem Forum. Vermutlich irgend ein amok laufender Spamfilter.