Elektronische Deutschenliste

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KoratCat
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Elektronische Deutschenliste

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Jul 02, 2012 9:41 pm

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund eines Administrationsfehlers wurden irrtümlich für Thailand vorgenommene Eintragungen dem Generalkonsulat Boston zugeordnet.

Eine zentrale Rückübertragung der Daten mit Zuweisung zur Botschaft Bangkok ist leider aus technischen Gründen nicht möglich. Diese muss in jedem Einzelfall vom Registrierten selbst vorgenommen werden.

Bitte überprüfen Sie daher Ihre Eintragung (http://service.diplo.de/elefandextern). Wenn Sie betroffen sind und Ihre Eintragung irrtümlich dem Generalkonsulat Boston zugeordnet wurde, können Sie eine korrekte Zuordnung ganz einfach dadurch erreichen, dass Sie im Menü den Punkt "Auslandsvertretung ändern" anklicken und bei der zuständigen Auslandsvertretung wieder "Bangkok" eingeben. Bitte tragen Sie noch die entsprechende Region und Ihre Wohnortdaten ein. Alle anderen Daten Ihrer bisherigen Eintragung bleiben erhalten und werden bei der Rückübertragung übernommen.

Ich bitte Sie die mit dem Administrationsfehler entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
- Systemadministrator -

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Es wundert sich doch hoffentlich niemand. Das ist bei der Botschaft Bangkok völlig normal!
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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dogmai
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Re: Elektronische Deutschenliste

Ungelesener Beitragvon dogmai » Di Jul 03, 2012 6:00 pm

KoratCat hat geschrieben:Es wundert sich doch hoffentlich niemand. Das ist bei der Botschaft Bangkok völlig normal!


Der Deutschen Botschaft in Bangkok? Da wird die Welt sich aber wundern über diese Art deutscher Wertarbeit :violent
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Re: Elektronische Deutschenliste

Ungelesener Beitragvon thedi » Di Jul 03, 2012 7:03 pm

Sieht eher wie ein klassischer Fall von Pishing aus.

Ich würde auf jeden Fall weder meine E-Mail Adresse noch gar ein Passwort, das ich jemals verwendet habe, dort eintippen..

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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KoratCat
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Re: Elektronische Deutschenliste

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Jul 03, 2012 10:45 pm

dogmai hat geschrieben:
KoratCat hat geschrieben:Es wundert sich doch hoffentlich niemand. Das ist bei der Botschaft Bangkok völlig normal!


Der Deutschen Botschaft in Bangkok? Da wird die Welt sich aber wundern über diese Art deutscher Wertarbeit :violent


Beispiel:
Zustellung eines deutschen Gerichts über die Deutsche Botschaft Bangkok. Die kann aber in Thailand nicht mit Zwang zustellen. Also wird das zuzustellende Schriftstück per Einschreiben mit Rückschein versandt. Ordnungsgemäß steht im Begleitschreiben, dass der Empfänger nicht zur Annahme verpflichtet ist, er könne das Schriftstück bei Annahmeverweigerung innerhalb von vier Wochen an die Botschaft zurücksenden. Dann gelte es nicht als zugestellt. Die um Zustellung ersuchende Behörde könne dann aber eine zwangsweise Zustellungs über einen Thai Gerichtsvollzieher vornehmen.

Das Einschreiben mit Rückschein war an eine Postfachadresse gesandt worden. Das Postfach wurde selten geleert. Der Empfänger nahm das Schriftstück am 23. Tag nach dem später von einem Botschaftsbeamten als Zustellungsdatum angegebenen Datum auf dem Postamt in Empfang und unterschrieb den Rückschein. Das Begleitschreiben zu der Sendung war auf einen Tag vor dem attestierten Zustellungsdatum datiert. Wie sich später herausgestellt hat, arbeitet die Botschaft nach eigenem Bekunden mit Supergeschwindigkeit: ein Tag vom Schreibtisch des Botschaftsmitarbeiters bis zur Zustellung in Korat. Sagenhaft, wenn es wahr wäre!

Innerhalb der vier Wochen ab Empfang wurde das zuzustellende Schriftstück wegen Annahmeverweigerung an die Botschaft zurückgesandt. Aber dann stellte sich im Schriftverkehr mit dem Gericht in Deutschland heraus, dass dort ein "Zustellungszeugnis" der Botschaft vorlag, das beim Vergleich des attestierten Zustellungsdatums mit dem Ausfertigungsdatum des "Zustellungszeugnisses" ergibt, dass die 28 Tage Annahmeverweigerungsfrist offensichtlich nicht abgewartet wurden, denn es wurde ja bereits am 26 Tag nach dem attestierten Zustellungsdatum bescheinigt, die Zustellung sei erfolgt. Also wurde die Botschaft aufgefordert, dieses unzutreffende "Zustellungszeugnis" zu widerrufen, denn infolge der Annahmeverweigerung sei die Zustellung ja nicht erfolgt. Ausserdem könne das Versendedatum der Botschaft nicht als Zustelldatum gelten. Dann hörte man nichts mehr vom deutschen Gericht. Bis vor kurzem. Da verlautete, dass die Botschaft zwar die Unterlagen der Annahmeverweigerung auf die zweite Aufforderung hin dem Gericht übersandt hatte, aber nicht das "Zustellungszeugnis" widerrufen habe. Für das Gericht sei deshalb als Zustellungsdatum jener Tag maßgebend, den die Deutsche Botschaft zwei Tage vor dem Ende der Annahmeverweigerungsfrist als Zustellungsdatum attestiert hatte. Von jenem Tag nach Ausfertigung des Begleitschreibens an gerechnet sei die Annahmeverweigerung deshalb zu spät erfolgt. Der Gegenbeweis des fehlerhaften "Zustellungsprotokolls" sei nur mit dem damals unterzeichneten Rückschein möglich. Die Botschaft hatte die Akte aber bereits vernichtet, sie müsse solche Akten nicht länger als fünf Jahre aufheben. C'est la vie!

Man könnte sich aber vorstellen, dass die Botschaft daran interessiert sei, angesichts solcher Widersprüche wie der Attestierung erfolgter Zustellung zwei Tage vor Ablauf der Annahmeverweigerungsfrist oder der sich selbst attestierten "Superleistung" einer Beförderungszeit von einem Tag vom Schreibtisch in der Botschaft bis Korat sowie der einfach unterlassenen Weiterleitung der Unterlagen über die Annahmeverweigerung an die um Zustellung ersuchende Behörde, dass diese Angelegenheit nicht allzusehr breitgetreten würde. Also erfolgte Kontaktaufnahme zur Botschaft und es wurde um korrekte Berichtigung gebeten. Schließlich war es ja sicherlich nur ein kleiner Fehler, dass der Botschaftsmitarbeiter nach Rücklauf des Rückscheines auf dem "Zustellungszeugnis" nicht den Tag der Aushändigung der Einschreibsendung als Zustellungsdatum vermerkt hatte sondern höchstwahrscheinlich den Tag der Einlieferung beim Postamt durch die Botschaft.

Seitens eines Herrn Konsul wurde versprochen, man werde sich um die Angelegenheit kümmern und für eine Berichtigung Sorge tragen. Das ist jetzt gut sechs Monate her, und es wurde seitdem nichts mehr gehört, Emails auch nicht mehr beantwortet. Das ist die Deutsche Botschaft Bangkok!!!

Und das ist noch nicht Alles!!!
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KoratCat
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Re: Elektronische Deutschenliste

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Jul 27, 2012 8:20 am

Ich hab jetzt in dieser Angelegenheit mal wieder nachgehakt und habe als Haltung der Botschaft mitgeteilt bekommen: ""aus Sicht der Botschaft gibt es "keine zweifelhafte Zustellung". Dies Behauptung kommt nur von Ihrer Seite. Meine Aussage bezieht sich lediglich darauf, dass der Vorgang bereits vernichtet ist und Ihre Behauptung nicht mehr nachzuvollziehen ist." (Werner Leonhard Ihrig, Dritter Sekretär)

Habe daher versucht, diese auf von der Botschaft erstellten Dokumenten zum Ausdruck gekommenen Datenkonflikte mal aus der Sicht des Mitarbeiters zu erklären, der die Dokumente erstellt hat. Jener Herr ist immer noch beim Auswärtigen Amt beschäftigt, wie ich inzwischen herausgefunden habe. Die Verantwortlichen könnten also ohne Weiteres einfach mal eine Stellungnahme des Urhebers zu den Ungereimtheiten einholen statt darauf zu beharren, es sei nicht mehr herauszufinden, was tatsächlich war. Also was könnte jener an Erklärung liefern:

"Um das Zustellungszeugnis in Richtigkeit zu unterstützen, könnte Herr K. etwa erklären: (Vorsicht: Satire!)
Solche reine Schreibtischarbeit leisten wir, wenn der Publikumsverkehr in der Botschaft vorbei ist, also immer am Nachmittag. Das Begleitschreiben zu der zuzustellenden Sendung habe ich daher am Nachmittag des 30. 5. ausgefertigt. Dann hat ein Sprinter es zum Postamt gebracht und eingeliefert, damit es bereits am 31. 5. in Nakhon Ratchasima sein konnte. In unserer Dienststelle ist es nicht üblich, Post gegen Dienstschluss zur Poststelle zu bringen, damit diese sie am nächsten Tag beim Postamt aufgibt. Jeder einzelne Brief wird nach dem Ausdrucken sofort unterschrieben, in einen Umschlag gesteckt, und sofort von einem Sprinter zur Aufgabe zum Postamt gebracht.
Die zuzustellende Sendung wurde wie von mir bezeugt am 31. 5. beim Empfänger-Postamt ausgehändigt. Selbstverständlich muss der an ein Postfach adressierte Brief sofort dem Tag und Nacht vor seinem Postfach auf Post von der Botschaft wartenden Empfänger dort übergeben worden sein. Er muss dann auch den Rückschein unterschrieben haben, der dann wohl in den nächsten Tagen, so zwischen dem dem 1. und 4. 5. bei mir ankam.
Die drei Wochen zwischen Ankunft des Rückscheins und der Ausstellung des Zustellungszeugnisses habe ich damit verbracht, die Angelegenheit sorgfältigst zu prüfen, damit es hinterher keine Zweifel an unserer stets absolut fehlerfreien Arbeit gibt. Dieser Zeitaufwand ist bei uns nicht nur üblich, sondern er ist der Angelegenheit auch angemessen.
Dass ich das Zustellungszeugnis zwei Tage vor dem Ablauf der von mir durch Beurkundung des Zustellungsdatums 31. 5. in Gang gesetzten Rückgabefrist ausgefertigt und vollzogene Zustellung beurkundet habe, ist vollkommen korrekt; denn die Kristallkugel in unserem Büro hatte vorausgesagt, dass eine Annahmeverweigerung nicht erfolgen würde. Wir machen das zur Zeitersparnis immer so. Warum denn warten, wenn die Kristallkugel doch ohnehin voraussagt, was später sein wird?

Um Zeifel an seiner eigenen Beurkundung zum Ausdruck zu bringen, könnte Herr K. etwa erklären: (Erhoffte und mögliche Korrektur)
Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich die Beurkundung vornahm, als der Rückschein bei mir ankam. Bei einer geschätzten Postlaufzeit des Rückscheines bis zu mir von ca. 3 - 4 Tagen halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass die Aushändigung an den Empfänger am 22. oder 23. 6. erfolgte.
Ich bin mir sicher, dass mir bei der Beurkundung der Zustellung am 31. 5. ein Fehler unterlief. Die notwendige Postlaufzeit von meinem Schreibtisch bis nach Nakhon Ratchasima würde solch eine schnelle Beförderung nicht zulassen. Auch die Tatsache, dass die Sendung an ein Postfach gerichtet war, untermauert die Behauptung des privaten Empfängers, dass die Sendung eine Zeitlang zur Abholung beim Postamt lag.
Das Ausfertigen des Zustellungszeugnisses mit der Behauptung "zugestellt" ohne den Ablauf der Frist abzuwarten, innerhalb derer eine Annahmeverweigerung erfolgen kann, erkläre ich mir mit der selben Flüchtigkeit wie die Verwechslung des Einlieferungsdatums mit dem Aushändigungsdatum.


Die Geschichte wird bei Bedarf fortgesetzt, das war lange noch nicht Alles. Es kam noch dicker! Viel dicker!!
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Re: Elektronische Deutschenliste

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jan 24, 2013 2:00 pm

From: noreply@info.auswaertiges-amt.de [mailto:noreply@info.auswaertiges-amt.de]
Sent: Thursday, January 24, 2013 11:28 AM
Subject: Elektronische Deutschenliste; hier: Funktionstest

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute,

wir überprüfen derzeit die Funktionalität der Deutschenliste. Wir benötigen hierzu Ihre Mithilfe und bitten Sie, den Erhalt dieser Mail unter der folgenden Mailadresse zu bestätigen: info@bangkok.diplo.de.

Mit Dank und freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Botschaft Bangkok


Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.


Na, wenigstens versuchen sie ihre elektronische Deutschenliste zu checken und dann vielleicht sogar zu korrigieren. Wünschenswert wäre, dass sie auch ihre fragwürdigen Beurkundungen berichtigen statt sich auf den Standpunkt zu stellen, wenn die Originalakte bereits vernichtet sei, seien offenkundige Widersprüche unbeachtlich und bräuchten nicht etwa durch die durchaus mögliche Befragung des jeweiligen ausfertigenden Beamten geklärt werden...
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Neues Wappen?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Apr 01, 2013 10:18 pm

Ist es wahr, dass die Deutsche Botschaft Bangkok ein neues Wappen am Tor angebracht hat?


BRD-Wappen.jpg
BRD-Wappen.jpg (57.99 KiB) 14621 mal betrachtet
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Mousemelk (†2019)
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Re: Elektronische Deutschenliste

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Apr 24, 2013 3:34 pm

Die elektronische Deutschenliste ist eine gute Angelegenheit.

Nur ist nicht geklaert, ob die eingegebenen Daten in Deutschland von anderen Behoerden zum Datenabgleich genutzt werden.

Dies gilt sinngemaess auch fuer andere Laender.


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