"Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhindern"

Bitte postet und fragt zum Verkehr mit thailändischen Behörden wie Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Steuern etc. hier, um das Forum für unsere Leser übersichtlich zu erhalten.
Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jul 10, 2014 6:52 pm

Für Türkinnen, die zu ihrem in D lebenden Mann nachziehen wollen, hat der EuGH den Sprachtest jetzt gekippt:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 80254.html

Hoffentlich geht das auch bald in Richtung thailändischer Ehefrauen weiter!
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
thedi
Thailand-Reporter
Beiträge: 650
Registriert: Di Jan 25, 2011 2:24 pm
Wohnort: Bankok, Manchakiri Khon Kaen
Kontaktdaten:

Abschaffung des A1 Tests in DE

Ungelesener Beitragvon thedi » Mo Dez 08, 2014 12:08 pm

Anderswo habe ich gesehen, dass Unterschriften für eine Petition zur Abschaffung des A1 Deutschtests in DE gesammelt werden. In der Annahme, dass viele davon nichts wissen, poste ich das auch hier einmal:

Im Internet gibt's seit 10.10.2014 (aktiv bis 09.01.2015) eine openPetition zur Abschaffung des A1 Deutschtests.
Die Resonanz ist allerdings - höflich formuliert - bescheiden.

Link zur > Petition


Mit freundlichen Grüssen

Thedi (ein unbeteiligter Schweizer)

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Dez 21, 2014 2:03 pm

KoratCat hat geschrieben:Hoffentlich geht das auch bald in Richtung thailändischer Ehefrauen weiter!


Da habe ich was im Internet gelesen,
Kopiert
aus http://www.wochenblitz.com/blitzbrett-f ... erden.html
AI vor der Einreise kann umgangen werden. (eingegeben vor 1 Jahr, 4 Monaten)
Jeder der seinen Ehepartner nach Deutschland holen möchte muß nicht den
AI Sprachkurs vorlegen.
Antragsteller muß stets der Ehepartner sein,wer den formlosen Antrag,in Deutsch stellt,das ist nicht Rechtsrelevant.

Er wendet sich an seine ABH in Deutschland,mit der legalisierten Eheschließungsurkunde.

Um die gesetzlichen Erfordernisse des § 30 Abs.1 Satz 1 Nummer 2 zu erfüllen,Beantrage ich mir ein Visum zu Erteilen,um diese gesetzliche Bestimmung zu Erfüllen.
In Deutschland eine Sprachschule zu besuchen.

Diesen Antrag stelle ich unter dem Schutz der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz,nach Nummer 5.1.3.2.2.2.
Gleichzeitig unter dem Schutz des Artikel 8 der EMRK und Artikel 7 der Charta der EU.

5.1.3.2.2.2
Diese Voraussetzung ist auch in Fällen der Beantragung
eines Schengen- oder eines nationalen
Visums zum Zweck eines Sprachkursbesuchs
des Ehegatten eines Ausländers oder
eines Deutschen von besonderer Bedeutung,
mit dem der Ehegatte eines Ausländers oder
Deutschen den Erwerb von Deutschkenntnissen
zur Erfüllung der Voraussetzung des § 30
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 im Inland beabsichtigt.
Ende des Kopierten!

Niemand eroeffentlicht eine Ablehnung der "Deutschen Botschaft mit Sitz in Thailand".
Nach deutschem Recht kann die betreffende Person Auskunft verlangen.
Aber es wird lieber Gekuscht!
Verklagt die Ehegattin oder der Ehegatte die "BRD"?
An dem Beispiel der Tuerkin kann man feststellen,
"Nichtaufgeben lohnt sich"
(Ich will nur hoffen, das Koenigreich Thailand kommt nicht auf den gleichen Gedanken mit dem Ehegattennachzug!)

erwin
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 180
Registriert: Di Okt 07, 2014 10:56 pm
Wohnort: VOGELSBERG - UDON THANI

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 4:30 pm

Selbst auf die Gefahr hin nun gesteinigt zu werden ......................

Meine Meinung :

Wer sich dafür entscheidet [bDAUERHAFT][/b] in der BRD zu wohnen, sollte auch die Landessprache einigermaßen beherrschen ( und dies auch nachweisen können ).

Wir Farangs in TH sind eigentlich nur "Langzeit-Urlauber", und kommen über diesen Status auch [bNIEMALS][/b] hinaus - möchte ich daher differenziert betrachten.

In DACH sind dies jedoch kpl. anders aus !



Gruß
Erwin :wave

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Dez 21, 2014 5:47 pm

erwin hat geschrieben:Selbst auf die Gefahr hin nun gesteinigt zu werden ......................
also gesteinigt sollt du werden, aber deine Ansicht sollst du ueberdenken.
Meine Meinung :
in der BRD zu wohnen, sollte auch die Landessprache einigermaßen beherrschen ( und dies auch nachweisen können ).
Wie faengt das Deutschlandlied an,
warum soll die Frau an meiner Seite deutsch reden, wenn ich mit einer anderen EG-Sprache mit ihr unterhalte

...möchte ich daher differenziert betrachten
Es ist doch ein Unding, mein und dein
Du hast nach meiner Pfeife zu tanzen und deine nicht bei mir

Erwin :wave


Es wird Zeit, dass wir wieder die Symbole tragen.

erwin
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 180
Registriert: Di Okt 07, 2014 10:56 pm
Wohnort: VOGELSBERG - UDON THANI

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 7:07 pm

ich hatte schon Eltern vor mir sitzen ...........

- seit vielen Jahren schon in der BRD lebend
- seit vielen Jahren schon arbeitssuchend
- mit deutschen Pässen ausgestattet

aber :
........ der deutschen Sprache nicht mächtig; ein Gespräch leider nicht möglich !



Das ist nur ein Einzelfall ? Leider nicht ! ( 35 Jahre Schuldienst )
Eine "sprachlose" Thai-Mutter oder ein "sprachloser" türkischer Vater am Elternsprechtag ? EIN ALBTRAUM !!

Selbstverständlich ist es auch für uns Farangs in TH sinnvoll und empfehlenswert die Landessprache zu lernen - klarer Fall :!:

Im Gegensatz zu deutschen Verhältnissen haben WIR jedoch in Thailand jedoch KEINERLEI ANSPRÜCHE AN DEN THAILÄNDISCHEN STAAT :!: :!: und bekommen auch äußerst selten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und ganz, ganz, ganz sicher NIE einen thailändischen Pass :!:

Wer als Tourist nach Deutschland kommt braucht natürlich keinen Sprachkurs - und wir selbst werden in Thailand nie mehr als geduldete Touristen sein ; das ist der feine Unterschied !


Gruß
Erwin :wave

erwin
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 180
Registriert: Di Okt 07, 2014 10:56 pm
Wohnort: VOGELSBERG - UDON THANI

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 7:23 pm

Nachtrag :

Du schreibst :
"warum soll die Frau an meiner Seite deutsch reden, wenn ich mit einer anderen EG-Sprache mit ihr unterhalte "...........

mal unter uns Pastorentöchtern : ist dies denn nicht absurd / arm ? :wie
In Deutschland oder Thailand leben und sich untereinander weder in Deutsch noch in Thai unterhalten ?
Sind sicher sehr tiefgründige Gespräche möglich - nicht wahr ?
Ist auch für eventuell vorhandene Kinder ganz toll - nicht wahr ?

Bitte nicht beleidigt sein - ist schlicht meine Meinung .............. :|


Gruß
Erwin :wave

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Dez 21, 2014 7:52 pm

Mag absurd sein, dass viele deutsche Expats sich in Englisch mit ihren Frauen unterhalten, ist aber, was beide gelernt haben, ist die Brücke.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

erwin
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 180
Registriert: Di Okt 07, 2014 10:56 pm
Wohnort: VOGELSBERG - UDON THANI

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 8:17 pm

klar Klaus.......

"Brücke" ist absolut das korrekte Wort dafür :!:

Eine Brücke welche wohin führt :?:
Ziel der Brücke muss es doch sein, eine gemeinsame Sprache zu finden mit welcher ich z.B. :

- ein längeres, ins Detail gehendes Gespräch über den Inhalt eines gemeinsam geschauten Films / Theaterstücks ......
- die Erziehung der eigenen Kinder zu erörtern / zu diskutieren ......
- über Entwicklungen des sozialen Umfeld / der Gesellschaft nicht nur oberflächlich zu reden .........
- oder auch nur die Pointe eines guten Witzes zu verstehen -

in der Lage bin - oder :?:

Leider bin ich schon häufiger Zeuge von untereinander geführten "Gesprächen" Thai / Deutscher Ehepaare geworden; kenne also diese interessante Mischung aus gebrochenem Englisch / Deutsch / Thai.
Also ..... ich persönlich käme damit auf Dauer nicht klar :!:

Selbstverständlich muss jeder selbst überlegen, welchen Weg er gehen will und ich möchte niemandem dreinreden -
aber : das Leben ist kurz :!: meiner Meinung nach zu kurz, um sich tagtäglich mit nur oberflächlichem "Gestammel" zufrieden zu geben.


Gruß
Erwin :wave

erwin
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 180
Registriert: Di Okt 07, 2014 10:56 pm
Wohnort: VOGELSBERG - UDON THANI

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 8:36 pm

Aber stopp -
eigentlich sind wir nun am ursprünglichen Thema vorbei geschlittert.

Sprachkurs für "Neudeutsche"
Einen Aspekt möchte ich noch anfügen, eine Frage noch in den "Raum werfen" :

Wie wir alle wissen, ist das soziale Netz in der BRD besonders dicht gewebt - für jeden in Deutschland ankommenden Menschen !

Auch ist es Tatsache dass diese Errungenschaften recht gerne in Anspruch genommen werden ...........
alles kein Problem ! Bitte nicht missverstehen - ich bin stolz auf unsere sozialen Strukturen.
Möchte ich auch keinesfalls in Frage stellen !

Aber,
warum höre ich denn bei einer noch so winzigen, minimalen Forderung ( wie z.B. den läppischen Sprachkurs .... )
SOFORT einen AUFSCHREI / WIDERSPRUCH ?
Warum nur ist man noch nicht einmal dazu bereit ?
Ist ein solches Verhalten nicht schlicht BESCHÄMEND - UNVERSCHÄMT - ARM ?

Gruß
Erwin :wave

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Dez 21, 2014 9:27 pm

erwin hat geschrieben:ich hatte schon Eltern vor mir sitzen ...........

- seit vielen Jahren schon in der BRD lebend
- seit vielen Jahren schon arbeitssuchend
- mit deutschen Pässen ausgestattet

aber :
........ der deutschen Sprache nicht mächtig; ein Gespräch leider nicht möglich !
Das ist nur ein Einzelfall ? Leider nicht ! ( 35 Jahre Schuldienst )
Eine "sprachlose" Thai-Mutter oder ein "sprachloser" türkischer Vater am Elternsprechtag ? EIN ALBTRAUM !!
Erwin :wave


Warum hast du nicht morgens die dritte Stropfe des Deutschlandliedes singen lassen, mit dem Hinweiss es gibt vor der dritten Stropfe noch welche.

Der deutsche Pass beinhaltet nicht, der deutschen Sprache maechtig zu sein. Hier wird doch etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Mein Grossvater war auf einmal nach dem Gesetz Deutscher!

Ich bin aufgewachsen an der Ostsee, meinen Vetter der in Bayern erzogen wurde konnte ich nicht verstehen. Wir beide sind doch deutsche Staatsbuerger!

Aber kommen wir doch zurueck zum Thema, warum den Deutschkurs und mit welcher Begruendung.

Es gibt drei Begruendungen.
Eine davon ist, im Sozialgesetzbuch der BRD wird erwaehnt: Deutsch als Sprache (Aus der Erinnerung geschrieben)!
Eine Andere, weil deutsch die Gerichtssprache ist!
Und da war noch etwas?

„erwin“ nun komme nicht mit der Behauptung weil es Gesetz der BRD ist, dieses Gesetz widerspricht der EU.

erwin
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 180
Registriert: Di Okt 07, 2014 10:56 pm
Wohnort: VOGELSBERG - UDON THANI

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 9:38 pm

"Warum hast du nicht morgens die dritte Stropfe des Deutschlandliedes singen lassen, mit dem Hinweiss es gibt vor der dritten Stropfe noch welche.

Der deutsche Pass beinhaltet nicht, der deutschen Sprache maechtig zu sein. Hier wird doch etwas aus dem Zusammenhang gerissen."


----------------------------------------------------------------------------

Alles klar @mousemelk - ich habe Dich nun endlich verstanden - ( Du hast recht mit Deinem Hinweiss - selbst ich kenne nicht Stropfen )......................

Eine schönen Sonntag noch ......
Erwin :wave

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Dez 21, 2014 9:47 pm

erwin hat geschrieben:"Warum hast du nicht morgens die dritte Stropfe des Deutschlandliedes singen lassen, mit dem Hinweiss es gibt vor der dritten Stropfe noch welche.
Der deutsche Pass beinhaltet nicht, der deutschen Sprache maechtig zu sein. Hier wird doch etwas aus dem Zusammenhang gerissen."


----------------------------------------------------------------------------
Erwin :wave


Bei deinen 35-Jahre Schuldienst wuerde ich aeussern: Wieder mal das Thema verfehlt.
Setzen!!
Guenther
Anmerkung: siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Lied_der_Deutschen

erwin
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 180
Registriert: Di Okt 07, 2014 10:56 pm
Wohnort: VOGELSBERG - UDON THANI

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 11:22 pm

Hallo @mousemelk,

Danke ! Man lernt nie aus; werde Deinem link folgen und mir die Stropfen noch einmal zu Gemüte führen;
wollte Dich auch nicht verärgern ...... Hauptsache ist doch Du fühlst Dich wohl.

Eventuell ist es in Deinem Fall wirklich sinnvoller, bei Gesprächen mit Deiner Frau und auch Deinem bayrischen Vetter die englische Sprache zu benutzen.

Also - mach`s gut
Erwin :wave

Benutzeravatar
thedi
Thailand-Reporter
Beiträge: 650
Registriert: Di Jan 25, 2011 2:24 pm
Wohnort: Bankok, Manchakiri Khon Kaen
Kontaktdaten:

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon thedi » Mo Dez 22, 2014 7:22 am

In der Schweiz gibt es keinen Deutschtest für Thai Ehefrauen. Sie dürfen einfach einreisen und mit ihrem Mann zusammen in der Schweiz leben. Dort wird ihnen dann der Besuch eines Sprachkurses empfohlen. Erstaunlich ist, dass die Fortschritte recht gut sind. Vielleicht hängt das damit zusammen, dass sie schon in der Schweiz sind und die Sprache nicht nur während dem Kurs lernen, sondern im Alltag hören und bald auch brauchen können.

Die Deutschen neigen dazu sich vor Überfremdung zu fürchten. In Deutschland leben weniger als 10 Ausländer auf 100 Einwohner. In der Schweiz sind es 25. Trotzdem ist der Schweizer Dialekt nicht verschwunden - ist und bleibt Umgangssprache. Sehr zum Leidwesen von vielen Deutschen, die in die Schweiz kommen um hier etwas mehr zu verdienen. Die an eine Sprachkurs zu schicken? "Du spinnst wohl, wir sprechen ja Deutsch".

Ich bin nicht gegen Sprachkurse an und für sich - ganz und gar nicht. Aber die Einreise einer Ehefrau, damit sie mit ihrem Mann zusammen leben kann, davon abhängig zu machen, dass sie schon Deutsch spricht, finde ich ***** (zensuriert - ersetzt durch 'unfexibel').

Mit freundlichen Grüssen

Thedi


Zurück zu „Behördenkram Thailand und DACH“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 181 Gäste