KoratCat hat geschrieben:Hoffentlich geht das auch bald in Richtung thailändischer Ehefrauen weiter!
Da habe ich was im Internet gelesen,
Kopiert aus
http://www.wochenblitz.com/blitzbrett-f ... erden.htmlAI vor der Einreise kann umgangen werden. (eingegeben vor 1 Jahr, 4 Monaten)
Jeder der seinen Ehepartner nach Deutschland holen möchte muß nicht den
AI Sprachkurs vorlegen.
Antragsteller muß stets der Ehepartner sein,wer den formlosen Antrag,in Deutsch stellt,das ist nicht Rechtsrelevant.
Er wendet sich an seine ABH in Deutschland,mit der legalisierten Eheschließungsurkunde.
Um die gesetzlichen Erfordernisse des § 30 Abs.1 Satz 1 Nummer 2 zu erfüllen,Beantrage ich mir ein Visum zu Erteilen,um diese gesetzliche Bestimmung zu Erfüllen.
In Deutschland eine Sprachschule zu besuchen.
Diesen Antrag stelle ich unter dem Schutz der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz,nach Nummer 5.1.3.2.2.2.
Gleichzeitig unter dem Schutz des Artikel 8 der EMRK und Artikel 7 der Charta der EU.
5.1.3.2.2.2
Diese Voraussetzung ist auch in Fällen der Beantragung
eines Schengen- oder eines nationalen
Visums zum Zweck eines Sprachkursbesuchs
des Ehegatten eines Ausländers oder
eines Deutschen von besonderer Bedeutung,
mit dem der Ehegatte eines Ausländers oder
Deutschen den Erwerb von Deutschkenntnissen
zur Erfüllung der Voraussetzung des § 30
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 im Inland beabsichtigt.
Ende des Kopierten!Niemand eroeffentlicht eine Ablehnung der "Deutschen Botschaft mit Sitz in Thailand".
Nach deutschem Recht kann die betreffende Person Auskunft verlangen.
Aber es wird lieber Gekuscht!
Verklagt die Ehegattin oder der Ehegatte die "BRD"?
An dem Beispiel der Tuerkin kann man feststellen,
"Nichtaufgeben lohnt sich"(Ich will nur hoffen, das Koenigreich Thailand kommt nicht auf den gleichen Gedanken mit dem Ehegattennachzug!)