"Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhindern"

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thaithom
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon thaithom » Mo Dez 22, 2014 5:03 pm

thedi hat geschrieben:Und wo haben sie es gelernt? Nicht in DACH, sondern hier in Thailand.

same same me...
Ich habe vor jeder Reise nach Thailand wieder einige für mich wichtige Sätze gelernt.
Und dann feststellen müssen, dass mich in Bangkok fast keiner und im Isaan überhaupt keiner versteht.
Wenn ich aber Wörter oder Sätze vor Ort höre, bleibt davon viel mehr hängen.
Genau gleich stelle ich mir die Situation für Thai in DACH vor.
Es ist sicher richtig, von Menschen, die sich in unser soziales Netzwerk begeben und davon profitieren wollen, ein gewisses Mindestmass an Sprachkenntnissen zu verlangen. Es grenzt aber an Schikane, diese Kenntnisse pfannenfertig bei der Einreise zu erwarten.
Thomas

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Mousemelk (†2019)
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mo Dez 22, 2014 6:45 pm

thaithom hat geschrieben:Es ist sicher richtig, von Menschen, die sich in unser soziales Netzwerk begeben und davon profitieren wollen, ein gewisses Mindestmass an Sprachkenntnissen zu verlangen. Es grenzt aber an Schikane, diese Kenntnisse pfannenfertig bei der Einreise zu erwarten.
Thomas

Thomas, du schreibst "von unserem sozialen Netzwerk profitieren"
Dies hoert sich an; "Am Abend ist mit zunehmender Dunkelheit zurechnen"

Dies gilt nicht nur Thomas, auch fuer die anderen Schreiber.
Dann liste doch mal auf, von welchen Sozialleistungen eine Thailaendische Ehefrau eines Deutschen profitiert!
Wenn es geht mit Quellennachweis.
Guenther

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Mousemelk (†2019)
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mo Dez 22, 2014 7:14 pm

viewtopic.php?p=28402#p28402
erwin hat geschrieben:Eine nach DACH ausgewanderte thailändische Ehefrau ist zunächst ( und oft langfristig )
"auf Gedeih und Verderb"
ihrem Farang-Ehemann ausgeliefert !
Erwin :wave

Hier stellst du eine Behauptung auf, die Keiner ueberpruefen kann.
Du gibst als Ort an: „DACH“, die „Nationalen Autokennzeichen“.

Hast du davon gehoert, bist du Zeuge dieser Ausgeliefertsein oder hast du selber davon profitiert.
Also, was hast du unternommen.
Oder hast du dir die „drei Affen“ als Vorbild genommen.
Guenther

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » Mo Dez 22, 2014 7:40 pm

Mousemelk hat geschrieben:http://www.korat-info.com/forum/viewtopic.php?p=28402#p28402
erwin hat geschrieben:Eine nach DACH ausgewanderte thailändische Ehefrau ist zunächst ( und oft langfristig )
"auf Gedeih und Verderb"
ihrem Farang-Ehemann ausgeliefert !
Erwin :wave

Hier stellst du eine Behauptung auf, die Keiner ueberpruefen kann.
Du gibst als Ort an: „DACH“, die „Nationalen Autokennzeichen“.

Hast du davon gehoert, bist du Zeuge dieser Ausgeliefertsein oder hast du selber davon profitiert.
Also, was hast du unternommen.
Oder hast du dir die „drei Affen“ als Vorbild genommen.
Guenther


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Hallo Günther,

Du verstehst nicht was ich damit ausdrücken wollte ?
Macht doch nichts - ist nicht so wichtig !

Dein Einverständnis vorausgesetzt möchte ich dieses Thema jetzt beenden ...... OK ?

Gruß
Erwin :wave

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thaithom
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon thaithom » Mo Dez 22, 2014 8:26 pm

@Guenther
Mit "unserem" meine ich natürlich die Schweiz, entschuldige.
Alsdann:
Krankenkasse
Altersvorsorge
Arbeitslosenversicherung
Sozialhilfe wenn nötig
Kostenlose Schulbildung für die Kinder
für diese Aufzählung braucht's keine Quellenangabe
Thomas

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Mousemelk (†2019)
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mo Dez 22, 2014 9:09 pm

Thomas, hier kommt es zu Missverstaendnissen.
Gehen wir doch davon aus, der Ehemann ist Erwerbstaetiger und zahlt in die Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse und in die staatliche Altersvorsorge ein.
In Deutschland ist folgendermassen:
Krankenkasse
Die Ehefrau ist ueber den Ehemann mitversichert
Altersvorsorge
Bei einer Scheidung bekommt sie die Zeiten der Ehe angerechnet
Arbeitslosenversicherung

Sozialhilfe wenn nötig
Hier wird das Familieneinkommen zu Grunde gelegt.
Kostenlose Schulbildung für die Kinder
In Deutschland werden die Eltern mit einem Bussgeld belegt, wenn sie ihre Kinder nicht in eine anerkannte Schule senden.

für diese Aufzählung braucht's keine Quellenangabe

Arbeitet die Thailaendische Ehefrau eines deutschen Ehemannes, sieht die Grundlage fuer den Anspruch auf Sozialleistungen anders aus
und dieses ist im Sozialgesetzbuch der BRD geregelt. ( In der Schweiz und vergessen nicht die Oesterreicher, wird es in aehnlicher Form Gesetze geben. )
Also hat zahlt die arbeitende Ehefrau ..., wie ihr arbeitende Ehemann, hat sie "Anspruch" aus der Arbeitslosenversicherung.
Zur Vermittlung zu einer "Wiederaufnahme einer Beschaeftigung" kann sie gezwungen werden an einen Deutschkurs teilzunehmen.
Also hat die Ehegemeinschaft Anspruch auf Sozialleistungen.

Guenther

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Mousemelk (†2019)
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mo Dez 22, 2014 9:18 pm

erwin hat geschrieben:------------------------------------
Hallo Günther,
Du verstehst nicht was ich damit ausdrücken wollte ?
Macht doch nichts - ist nicht so wichtig !
Dein Einverständnis vorausgesetzt möchte ich dieses Thema jetzt beenden ...... OK ?
Gruß
Erwin :wave

Dann halte dich auch bitte daran
Guenther

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon thaithom » Mo Dez 22, 2014 9:44 pm

Mousemelk hat geschrieben:Hallo Günther,Du verstehst nicht was ich damit ausdrücken wollte

...genausowenig wie ich verstehe, was Du eigentlich ausdrücken willst.
Aber um des lieben Friedens willen: Beenden wir doch die Diskussion.
Thomas

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Detlef (†2020) » Mo Dez 22, 2014 10:50 pm

Nu sach mal, Günther, was bringt dich denn so auf die Palme? Kannst du das Ganze nicht ein bisschen gelassener angehen?
Du irritierst mich!
Aber mal zum Thema:
Jemand, der in einem fremden Land lebt und dessen Sprache nicht beherrscht, hat die Arschkarte gezogen. Ist das noch nicht bis zu dir vorgedrungen? Die Sprache zu beherrschen ist extrem wichtig! Wie soll man denn sonst am außerfamiliären Sozial-Leben teilnehmen? Es geht doch nicht nur darum, dass Tirak sich Gatte gegenüber, im trauten Heim, mehr schlecht als recht artikulieren kann! In einer Drittsprache. (Ich nehme an, du meinst Englisch)
Das Leben, welches sich außerhalb der ehelichen Gemäuer abspielt, kann man nur zufriedenstellend gestalten, wenn man mit seinem Umfeld kommunizieren kann! Da gibt’s doch überhaupt nix zu diskutieren.
Was sind denn häufig die Folgen, wenn die Frau nicht in der Lage ist, sich einen eigenen Freundeskreis etc. aufzubauen. Sie sucht die Nähe der ebenso betroffenen Thai-Frauen. Da sind sie dann wieder „unter sich“. Die Gefahr, dass Frau sich dann in einem Kreis wiederfindet, wo gezockt wird, Lenn-Share die Lieblingsbeschäftigung ist und eventuell auch noch gesoffen wird, ist latent.
Ich habe mit meiner Frau fast 10 Jahre in Deutschland gelebt. Mal davon abgesehen, dass sie selbst ausreichend motiviert war, die deutsche Sprache zu lernen, habe ich sehr darauf geachtet, dass sie ihr Deutsch kontinuierlich verbessert. Stichwort: kontinuierlicher Verbesserungs-Prozess.
Unser Bekannten-Kreis bestand, mit einer Ausnahme, ausschließlich aus Deutschen. Und meine Frau hat sich in diesen Kreisen äußerst wohl gefühlt. Sie war dort wegen ihrer Herzlichkeit und ihres Humors sehr beliebt. Aber nur, weil sie deutsch sprechen konnte und somit ihre Persönlichkeit rüber bringen konnte. Ich versuche mir vorzustellen, wie so etwas mit radebrechendem Englisch funktionieren kann.
Also, wer Wert darauf legt, dass seine Maus sich integrieren kann, sollte nichts unversucht lassen, ihr die Sprache ihres Umfeldes näher zu bringen.
Basta!
...selbst ist der Mann! (wenn man ihn lässt und wenn er kann)

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » Mo Dez 22, 2014 11:31 pm

lass doch gut sein @Detlef !

Das dringt nicht durch ....
dies ist vergebliche Liebesmüh` ! ( .......... und zwar in Englisch, Thai und sogar Deutsch ! )

Erwin :wave

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » Di Dez 23, 2014 3:13 am

Hallo zusammen,

keine Ahnung warum @mousemelk hier ständig in allen Farben und Riesen-Lettern herumschreit ..... :prost ??
Grundsätzlich muss ich seine Texte 2- 3 mal lesen, kann ihm aber dennoch über große Strecken hinweg gar nicht folgen ......... :prost
- muss wohl an meiner zunehmenden Demenz liegen :mrgreen:

Zu diesem Thema möchte ich also nun das Feld anderen Fachkräften überlassen.

@mousemelk : it`s your turn :prost + und Gruß an Deine Frau ( in welcher Sprache auch immer :prost


Erwin

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Khonggon » Di Dez 23, 2014 4:37 pm

thedi hat geschrieben:Das Problem richtet sich also nicht so wie in Deutschland gegen Menschen aus Drittländern, sondern gegen direkte Nachbarn. Und mit denen hat die Schweiz einen Vertrag (Personenfreizügigkeit mit der EU), der sich nun so auf die Dauer als nicht haltbar heraus stellt. Es geht mehr um Überbevölkerung - es wird eng in gewissen Regionen der Schweiz.


Hallo Thedi,

jetzt hat´s wieder ein bisschen mehr Platz in der Schweiz!

Udo Jürgens ist gestorben :(

ok,ich geb zu, er war kein Deutscher..aber immerhin EU-Ausländer ;)


Gruß Hansi
Wer zornig ist, verbrennt oft an einem Tag das Holz, das er in vielen Jahren gesammelt hat.
(chinesisches Sprichwort)

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Khonggon » Di Dez 23, 2014 6:23 pm

Um mal wieder näher an das eigentliche Thema zu kommen, hier ein kleiner Bericht, wie´s bei mir und meiner kleinen Mia gelaufen ist:

Nach unendlich anmutenden Dokumenten, Beglaubigungen, Amts- und Botschaftsbesuchen, heirateten wir in Thailand. Nicht "nur" traditionell, auf dem Dörfchen, mit vielen Mönchen, Menschen und noch mehr Schwein und Alkohol und was halt alles so dazugehört. Nein auch "richtig"...meine amtlich.
Unser Kleiner konnte...und wollte nicht so lange warten bis die Alten alle "must-do´s" zusammenhatten, also wurde er, zumindest für den amtlichen Part, Ehrengast.
Trotzdem wir alle Papiere beieinander hatten, mussten wir noch einen Grund für den Deutschland-aufenthalt meiner Frau angeben. Wir wählten "Erziehung des deutschen Kindes in Deutschland"---was irgendwo so, oder ähnlich formuliert, in einem Fragebogen stand.
Sie bekam die Einreisegenehmigung und konnte dann, vor Ort - in der Ausländerbehörde, den elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Diesen erhielt sie nach relativ kurzer Zeit, allerdings auf ein Jahr befristet. Nach Ablauf dieser Frist, wurde der Titel wieder um ein Jahr verlängert. Ich fragte an, ob denn dieser amtliche Zirkus jährlich wiederholt werden müsse (jedesmal 2x in die Kreisstadt, Antrag ausfüllen-und wiederkommen, wenn er genehmigt war-bezahlen und fertig)!?
Ja, hier kommt wieder die Wilkür in´s Spiel. Je nach Sachbearbeiter/in, bekam ich unterschiedliche Auskünfte. Eine erzählte uns, dass es ohne den Sprachtest keine längere Aufenthaltsgenehmigung gäbe, die Nächste stellte uns einen mehrjährigen Aufenthaltstitel aus. :wie
Reine Sympathiesache.
Den Sprachtest hat meine Mia bis heute nicht, allerdings hat sie Arbeit und viele deutsche Freunde. Jedenfalls kennt sie in meinem Heimatstädtchen mehr Leute als ich. Hier fand ich auch bemerkenswert, wie schnell, wenn auch nicht 100% perfekt, sie deutsch lernte. Es ist genau wie Thedi geschrieben hat. Hier im Land ist es viel einfacher die Sprache zu lernen...wenn man nur will. Von 2-3 Thai-freundinnen hält sie sich übrigens zwischenzeitlich eher fern, sie meint, die lästern ihr zuviel rum. :shock

Gruss Hansi :wave
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Dez 24, 2014 11:07 am

erwin hat geschrieben:....- muss wohl an meiner zunehmenden Demenz liegen :mrgreen:

Zu diesem Thema möchte ich also nun das Feld anderen Fachkräften überlassen.
Erwin


Zitat aus: http://www.migazin.de/2013/07/12/eu-kom ... utschland/


Ein Einlenken der Bundesregierung ist aber so gut wie ausgeschlossen. In der aktuellen Antwort teilt sie mit, sie werde „in Ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten“. Das überrascht nicht. Hatte doch der parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) bereits im Juni 2011 eingestanden, dass es sich hierbei nicht um eine juristische, sondern um eine politische Frage handelt. „Solange es rechtlich möglich ist, einen solchen Sprachnachweis zu verlangen, werden wir das auch tun“, hatte er in einer Fragerunde im Plenum des Bundestages offen zugegeben
Zitatende

Guenther

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » Mi Dez 24, 2014 1:47 pm

Danke Günther - Gut gemacht !

Schwieriger Text - nicht wahr ?
Was das wieder kosten wird ...................


Erwin :wave


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