"Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhindern"

Bitte postet und fragt zum Verkehr mit thailändischen Behörden wie Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Steuern etc. hier, um das Forum für unsere Leser übersichtlich zu erhalten.
erwin
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 7:07 pm

ich hatte schon Eltern vor mir sitzen ...........

- seit vielen Jahren schon in der BRD lebend
- seit vielen Jahren schon arbeitssuchend
- mit deutschen Pässen ausgestattet

aber :
........ der deutschen Sprache nicht mächtig; ein Gespräch leider nicht möglich !



Das ist nur ein Einzelfall ? Leider nicht ! ( 35 Jahre Schuldienst )
Eine "sprachlose" Thai-Mutter oder ein "sprachloser" türkischer Vater am Elternsprechtag ? EIN ALBTRAUM !!

Selbstverständlich ist es auch für uns Farangs in TH sinnvoll und empfehlenswert die Landessprache zu lernen - klarer Fall :!:

Im Gegensatz zu deutschen Verhältnissen haben WIR jedoch in Thailand jedoch KEINERLEI ANSPRÜCHE AN DEN THAILÄNDISCHEN STAAT :!: :!: und bekommen auch äußerst selten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und ganz, ganz, ganz sicher NIE einen thailändischen Pass :!:

Wer als Tourist nach Deutschland kommt braucht natürlich keinen Sprachkurs - und wir selbst werden in Thailand nie mehr als geduldete Touristen sein ; das ist der feine Unterschied !


Gruß
Erwin :wave

erwin
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 7:23 pm

Nachtrag :

Du schreibst :
"warum soll die Frau an meiner Seite deutsch reden, wenn ich mit einer anderen EG-Sprache mit ihr unterhalte "...........

mal unter uns Pastorentöchtern : ist dies denn nicht absurd / arm ? :wie
In Deutschland oder Thailand leben und sich untereinander weder in Deutsch noch in Thai unterhalten ?
Sind sicher sehr tiefgründige Gespräche möglich - nicht wahr ?
Ist auch für eventuell vorhandene Kinder ganz toll - nicht wahr ?

Bitte nicht beleidigt sein - ist schlicht meine Meinung .............. :|


Gruß
Erwin :wave

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KoratCat
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Dez 21, 2014 7:52 pm

Mag absurd sein, dass viele deutsche Expats sich in Englisch mit ihren Frauen unterhalten, ist aber, was beide gelernt haben, ist die Brücke.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

erwin
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 8:17 pm

klar Klaus.......

"Brücke" ist absolut das korrekte Wort dafür :!:

Eine Brücke welche wohin führt :?:
Ziel der Brücke muss es doch sein, eine gemeinsame Sprache zu finden mit welcher ich z.B. :

- ein längeres, ins Detail gehendes Gespräch über den Inhalt eines gemeinsam geschauten Films / Theaterstücks ......
- die Erziehung der eigenen Kinder zu erörtern / zu diskutieren ......
- über Entwicklungen des sozialen Umfeld / der Gesellschaft nicht nur oberflächlich zu reden .........
- oder auch nur die Pointe eines guten Witzes zu verstehen -

in der Lage bin - oder :?:

Leider bin ich schon häufiger Zeuge von untereinander geführten "Gesprächen" Thai / Deutscher Ehepaare geworden; kenne also diese interessante Mischung aus gebrochenem Englisch / Deutsch / Thai.
Also ..... ich persönlich käme damit auf Dauer nicht klar :!:

Selbstverständlich muss jeder selbst überlegen, welchen Weg er gehen will und ich möchte niemandem dreinreden -
aber : das Leben ist kurz :!: meiner Meinung nach zu kurz, um sich tagtäglich mit nur oberflächlichem "Gestammel" zufrieden zu geben.


Gruß
Erwin :wave

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 8:36 pm

Aber stopp -
eigentlich sind wir nun am ursprünglichen Thema vorbei geschlittert.

Sprachkurs für "Neudeutsche"
Einen Aspekt möchte ich noch anfügen, eine Frage noch in den "Raum werfen" :

Wie wir alle wissen, ist das soziale Netz in der BRD besonders dicht gewebt - für jeden in Deutschland ankommenden Menschen !

Auch ist es Tatsache dass diese Errungenschaften recht gerne in Anspruch genommen werden ...........
alles kein Problem ! Bitte nicht missverstehen - ich bin stolz auf unsere sozialen Strukturen.
Möchte ich auch keinesfalls in Frage stellen !

Aber,
warum höre ich denn bei einer noch so winzigen, minimalen Forderung ( wie z.B. den läppischen Sprachkurs .... )
SOFORT einen AUFSCHREI / WIDERSPRUCH ?
Warum nur ist man noch nicht einmal dazu bereit ?
Ist ein solches Verhalten nicht schlicht BESCHÄMEND - UNVERSCHÄMT - ARM ?

Gruß
Erwin :wave

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Mousemelk (†2019)
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Dez 21, 2014 9:27 pm

erwin hat geschrieben:ich hatte schon Eltern vor mir sitzen ...........

- seit vielen Jahren schon in der BRD lebend
- seit vielen Jahren schon arbeitssuchend
- mit deutschen Pässen ausgestattet

aber :
........ der deutschen Sprache nicht mächtig; ein Gespräch leider nicht möglich !
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Warum hast du nicht morgens die dritte Stropfe des Deutschlandliedes singen lassen, mit dem Hinweiss es gibt vor der dritten Stropfe noch welche.

Der deutsche Pass beinhaltet nicht, der deutschen Sprache maechtig zu sein. Hier wird doch etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Mein Grossvater war auf einmal nach dem Gesetz Deutscher!

Ich bin aufgewachsen an der Ostsee, meinen Vetter der in Bayern erzogen wurde konnte ich nicht verstehen. Wir beide sind doch deutsche Staatsbuerger!

Aber kommen wir doch zurueck zum Thema, warum den Deutschkurs und mit welcher Begruendung.

Es gibt drei Begruendungen.
Eine davon ist, im Sozialgesetzbuch der BRD wird erwaehnt: Deutsch als Sprache (Aus der Erinnerung geschrieben)!
Eine Andere, weil deutsch die Gerichtssprache ist!
Und da war noch etwas?

„erwin“ nun komme nicht mit der Behauptung weil es Gesetz der BRD ist, dieses Gesetz widerspricht der EU.

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 9:38 pm

"Warum hast du nicht morgens die dritte Stropfe des Deutschlandliedes singen lassen, mit dem Hinweiss es gibt vor der dritten Stropfe noch welche.

Der deutsche Pass beinhaltet nicht, der deutschen Sprache maechtig zu sein. Hier wird doch etwas aus dem Zusammenhang gerissen."


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Alles klar @mousemelk - ich habe Dich nun endlich verstanden - ( Du hast recht mit Deinem Hinweiss - selbst ich kenne nicht Stropfen )......................

Eine schönen Sonntag noch ......
Erwin :wave

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Mousemelk (†2019)
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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Dez 21, 2014 9:47 pm

erwin hat geschrieben:"Warum hast du nicht morgens die dritte Stropfe des Deutschlandliedes singen lassen, mit dem Hinweiss es gibt vor der dritten Stropfe noch welche.
Der deutsche Pass beinhaltet nicht, der deutschen Sprache maechtig zu sein. Hier wird doch etwas aus dem Zusammenhang gerissen."


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Erwin :wave


Bei deinen 35-Jahre Schuldienst wuerde ich aeussern: Wieder mal das Thema verfehlt.
Setzen!!
Guenther
Anmerkung: siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Lied_der_Deutschen

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 11:22 pm

Hallo @mousemelk,

Danke ! Man lernt nie aus; werde Deinem link folgen und mir die Stropfen noch einmal zu Gemüte führen;
wollte Dich auch nicht verärgern ...... Hauptsache ist doch Du fühlst Dich wohl.

Eventuell ist es in Deinem Fall wirklich sinnvoller, bei Gesprächen mit Deiner Frau und auch Deinem bayrischen Vetter die englische Sprache zu benutzen.

Also - mach`s gut
Erwin :wave

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon thedi » Mo Dez 22, 2014 7:22 am

In der Schweiz gibt es keinen Deutschtest für Thai Ehefrauen. Sie dürfen einfach einreisen und mit ihrem Mann zusammen in der Schweiz leben. Dort wird ihnen dann der Besuch eines Sprachkurses empfohlen. Erstaunlich ist, dass die Fortschritte recht gut sind. Vielleicht hängt das damit zusammen, dass sie schon in der Schweiz sind und die Sprache nicht nur während dem Kurs lernen, sondern im Alltag hören und bald auch brauchen können.

Die Deutschen neigen dazu sich vor Überfremdung zu fürchten. In Deutschland leben weniger als 10 Ausländer auf 100 Einwohner. In der Schweiz sind es 25. Trotzdem ist der Schweizer Dialekt nicht verschwunden - ist und bleibt Umgangssprache. Sehr zum Leidwesen von vielen Deutschen, die in die Schweiz kommen um hier etwas mehr zu verdienen. Die an eine Sprachkurs zu schicken? "Du spinnst wohl, wir sprechen ja Deutsch".

Ich bin nicht gegen Sprachkurse an und für sich - ganz und gar nicht. Aber die Einreise einer Ehefrau, damit sie mit ihrem Mann zusammen leben kann, davon abhängig zu machen, dass sie schon Deutsch spricht, finde ich ***** (zensuriert - ersetzt durch 'unfexibel').

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » Mo Dez 22, 2014 12:58 pm

Danke Thedi,

einen anderen Blickwinkel zu diesem Thema möchte ich Dir noch anbieten :

Eine nach DACH ausgewanderte thailändische Ehefrau ist zunächst ( und oft langfristig ) "auf Gedeih und Verderb" ihrem Farang-Ehemann ausgeliefert !
Diese "Ohnmacht" wird durch fehlende Sprachkenntnisse auf die Spitze getrieben.
Für manchen unserer Zeitgenossen mag es angenehm und gewünscht sein, die Partnerin in diesem unmündigen Zustand zu halten (eventuell durch übertriebenes Emmanzentum einer deutschen Ex-Partnerin "vorgeschädigt" ...... ).


Gruß
Erwin :wave

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » Mo Dez 22, 2014 1:05 pm

Uuuups !

@Thedi - Du schreibst :

"Die Deutschen neigen dazu sich vor Überfremdung zu fürchten. In Deutschland leben weniger als 10 Ausländer auf 100 Einwohner. In der Schweiz sind es 25."

....... gab es zu diesem Thema nicht vor kurzer Zeit eine Abstimmung der Schweizer Bürger ? Wie war noch einmal das Ergebnis ? (.......scheinen sich nicht minder zu "fürchten" :? )


Gruß
Erwin :wave

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon thedi » Mo Dez 22, 2014 1:57 pm

Sali Erwin,

Ja, es gab sogar zwei Abstimmungen. Die erste wurde angenommen. Sie verlangt kontingentierte Einwanderung in erster Linie aus EU Ländern. Momentan diskutiert die Schweizer Regierung mit EU Vertretern, wie das ohne all zu viel Geschirr zu zerschlagen implementiert werden könnte. Im schlimmsten Fall würde die Schweiz das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU kündigen.

Die zweite Abstimmung wollte den Text verschärfen und absolute Limiten einführen. Diese wurde verworfen.

Das Thema ist in der Schweiz sehr aktuell. Es wandern zum Beispiel mehr Deutsche in die Schweiz als nach USA aus, obwohl die USA doch deutlich grösser sind. Die Schweiz ist das beliebteste Auswanderungsland für Deutsche geworden. Bei USA halten sich die Ein- und Rückwanderer DE - USA in etwa die Waage. Deutsche, die in die Schweiz auswanderten, werden aber kaum durch Rückwanderer kompensiert.

Das Problem richtet sich also nicht so wie in Deutschland gegen Menschen aus Drittländern, sondern gegen direkte Nachbarn. Und mit denen hat die Schweiz einen Vertrag (Personenfreizügigkeit mit der EU), der sich nun so auf die Dauer als nicht haltbar heraus stellt. Es geht mehr um Überbevölkerung - es wird eng in gewissen Regionen der Schweiz. Der ÖV kann die Massen nicht mehr befördern, Strassen sind verstopft, Mieten steigen in astronomische Höhen. Die paar Thai Mädels die sich einen Schweizer Ehemann geangelt haben, fallen da aber nicht ins Gewicht. Total egal ist auf jeden Fall, ob sie nun Schweizer Dialekt sprechen oder nicht.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » Mo Dez 22, 2014 2:01 pm

Na ja,
ein "Jodel-Diplom" ( nach Loriot ) wäre schon von Vorteil :prost


Erwin :wave

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Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon thedi » Mo Dez 22, 2014 2:56 pm

erwin hat geschrieben:"auf Gedeih und Verderb" ihrem Farang-Ehemann ausgeliefert

Sali Erwin,

Auch da gebe ich Dir vollkommen recht. Nur ändert sich an dieser Situation nichts wenn die Thai Ehefrau erst nach bestandenem Goethe-Institut-Kurs in Bangkok zu ihrem Deutschen Ehemann reisen kann.

Schwimmen lernt man im Wasser und Sprachen lernt man im Land wo die Sprache gesprochen wird.

---

Ich kenne hier im Isaan einige DACH-ler die ohne Thai Kenntnisse hier hin kamen. Sie waren auch auf Gedeih und Verderben ihren Thai Frauen ausgeliefert. Bei einigen kam das Verderben zuerst, aber die grosse Mehrheit gedieh: sie lernten etwas Thai. Mindestens so viel, dass sie selbständig funktionieren können - ohne dass das Mami ständig übersetzt. Und wo haben sie es gelernt? Nicht in DACH, sondern hier in Thailand.

Selbständigkeit - sich nicht mit der Situation "auf Gedeih und Verderben jemanden ausgeliefert zu sein" abzufinden und zu resignieren - ist eine Charaktersache. Ob man die Sprache vorher in der alten Heimat zu lernen versucht, oder erst wenn man am Ort ist, ändert nichts daran.

Das Argument, dass Farangs hier nur Kurzaufenthalter seien - wie weiter oben behauptet - stimmt natürlich nicht. Man kann mit jährlichen Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung praktisch unbeschränkt hier leben. Ich kenne mehrere, die schon weit über 10 Jahre hier sind und nicht im Traum daran denken, jemals wieder zurück zu gehen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi


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