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Arbeitserlaubnis nötig bei internet- Arbeit?

Verfasst: Di Nov 30, 2010 5:58 pm
von WADI (†2016)
Ja.

ohne Wenn u. Aber hat dies vor ein paar Tagen die Phuket immigration deutlich gemacht, Zusammenfassung:
wer als Ausländer in Th. arbeitet oder ein Geschäft eröffnet (auch im internet) muß im Besitz einer Arbeits-
erlaubnis sein, ansonsten Verhaftung u. Gerichtsverfahren

“Any foreigners working or starting a business in Thailand, online or off, need to first get a proper visa.
They can apply for a Non-Immigrant B visa at a Royal Thai Embassy in their home country.

Once they get it they can come to Thailand and apply for a work permit with the Department of Employment.
If we find out that a foreigner is doing business online without a work permit, we will arrest them and take legal action through the court.”

Thursday, November 25, 2010 Pol Col Panuwat Ruamrak, Superintendent of Phuket Immigration

Re: Arbeitserlaubnis nötig bei internet- Arbeit?

Verfasst: Di Nov 30, 2010 6:29 pm
von KoratCat
Hat er auch definiert, wo "Geschäft" und "arbeiten" beginnt?

Re: Arbeitserlaubnis nötig bei internet- Arbeit?

Verfasst: Di Nov 30, 2010 6:52 pm
von WADI (†2016)
KoratCat hat geschrieben:Hat er auch definiert, wo "Geschäft" und "arbeiten" beginnt?


in diesem Artikel ja nicht - aber ein altbekannter Gesetzestext sagt z.B. "kommerzielle oder
handwerkliche Tätigkeiten bzw. intellektuelle Dienstleistungen (Erziehung, Sprache), mit oder
ohne Vergütung" ... d.h. auch eine unentgeltliche Tätigkeit ohne work permit kann in einem
Verfahren enden. Ich selbst hatte vor mehreren Jahren einmal an einer Realschule Englisch-
stunden unentgeltlich "eingeworfen", aber dann doch sehr schnell nach 2 Monaten damit wieder
aufgehört...

Andererseits sagen viele: gerade in diesem Lande wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht
wird