Wohnungswechsel innerhalb Thailands

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vossi48 (†2013)
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Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon vossi48 (†2013) » Do Jul 08, 2010 10:35 am

Hallo zusammen,
bin von Udonthani nach Nung Soen umgezogen. Habe ein gelbes Hausbuch mit der Adresse von Udon und bin bei der Immi in Nong Khai gemeldet. Ich habe ein Jahres-NON "O", welches noch bis Dezember gültig ist. Muss ich mich jetzt hier in Korat bei der Immi neu anmelden? Ich habe hier ein Haus gemietet und einen Mietvertrag auf meinen Namen. Was geschieht mit meinem gelben Hausbuch, in dem die Adresse nun nicht mehr stimmt?
Über Infos würde ich mich freuen.
Gruß Bernd :wave

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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jul 08, 2010 11:43 am

Soweit ich das verstehe hat das Hausbuch keine weitere Gültigkeit, denn das Haus selbst ist doch in Udonthani geblieben. Du bräuchtest für deine Adresse hier in Korat also ein neues Hausbuch.

Deine nächste 90-Tage-Meldung musst Du halt einfach mit der neuen Adresse vornehmen. Eine andere Art der Ummeldung gibt es meines Wissens nicht.

Ich weiß nicht, ob Du die 90-Tage-Meldung per Post oder durch persönliche Vorsprache etc. vornimmst. Ob das neue Büro der Immigration in Dan Kwian, das ab dem 28. Juli 2010 geöffnet ist, 90-Tage-Meldungen per Post akzeptieren wird, ist noch nicht bekannt. Das derzeitige Büro in Chok Chai akzeptiert sie nicht!

Die nächste Verlängerung deiner Aufenthaltsgenehmigung musst Du beim hiesigen Büro der Immigration vornehmen. Papiere aus Nongkhai, etwa eine Abmeldung dort, brauchst Du meines Wissens nicht.

Wenn Du bei der Botschaft in die Deutschenliste eingetragen bist, solltest den dortigen Eintrag auf aktuellen Stand bringen.

Viele Polizeistationen in Thailand führen Adresslisten und mitunter gar Foto- und Fingerabdruckverzeichnisse der in ihrem Bereich residierenden Ausländer angeblich zu Identifizierungszwecken im Falle von Unfällen etc. Aufnahme darein ist mehr oder weniger freiwillig. Wer weiß, dass ich nichts zu verbergen versuche, sucht gar nicht erst nach etwas Verstecktem. Auskunft über eine solche Liste erhältst Du sicher von deiner örtlichen Polizeistation.
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fen (†2014)
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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon fen (†2014) » Do Jul 08, 2010 5:25 pm

Hallo Bernd,

auch wenn ich nicht in Korat wohne, habe ich mich doch hier angemeldet zumal fuer Lopburi kein Forum exsisitiert soweit ich weiss.

Da du umgezogen bist, musst Du Dich bei der zustaendigen Immi innerhalb von max. 7 Tagen mit der neuen Anschrift anmelden. Die Anmeldung bei der Polizei, wie von KoratCat angesprochen, geht nur wenn Du in Deiner Provinz keine Immi hast.

Normalerweise muss solche Anmeldung, die bei Hoteluebernachtungen ja vom Hotel gemacht werden, vom Vermieter erledigt werden. Ob dieser das aber tut wirst Du wahrscheinlich nicht wissen. Also besser selber darum kuemmern. Auf der Immi Webseite gibt es eine Anmeldeformular zum herunterladen.

Als ich damals in Lopburi eingezogen bin gab es hier noch keine Immi. Ich habe mich dahet bei dem zustaendigen Polizei Revier angemeldet. Die habe sich aber selber erst einmal schlau machen muessen was ich den eigentlich wollte. Hat dann aber geklappt.

Gruss

Gebhard
Hummel Hummel.........

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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jul 08, 2010 11:41 pm

Bernd hat gefragt, was er tun muss. Vergessen habe ich darauf hinzuweisen, was dem Wortlaut des Gesetzes zufolge der tun muss, der ihm Wohnung gewährt:



Aber bekanntlich weiss ja jeder von den laut Gesetz eigentlich zuständigen Beamten was Anderes, oder fühlt sich eben nicht zuständig. ;)
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vossi48 (†2013)
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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon vossi48 (†2013) » Fr Jul 09, 2010 6:57 am

"Deine nächste 90-Tage-Meldung musst Du halt einfach mit der neuen Adresse vornehmen. Eine andere Art der Ummeldung gibt es meines Wissens nicht."


Ich bin mit einem Jahres NON "O" hier und muss alle 90 Tage über die Grenze. Bei meinem letzten VISA-Run (7.6.) habe ich auf dem weißen Zettel meine neue Adresse eingetragen. Ob das nun alleine reicht, weiß ich nicht. Ob mein Vermieter mich bei der Immi angemeldet hat, weiß ich auch nicht. Ich werde ihn aber mal befragen. Falls er mich gemeldet hat, muss ich mich dann trotzdem noch dort melden, obwohl ich den weißen Zettel mit neuer Anschrift ausgefüllt hatte? Falls er mich nicht gemeldet hat, muss ich mich dann bei der Immi anmelden? Ich las etwas von einem auszufüllenden Blatt, welches man downloaden kann. Habt ihr die entsprechende Webseite?

Gruß Bernd :wave

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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Jul 09, 2010 10:10 am

Wenn Du ohnehin alle 90 Tage eine neue Aufenthaltserlaubnis durch einen Visarun bekommst und bei der Wiedereinreise jeweils eine neue TM.6 (Arrival/Departure-Card) ausfüllst, also keine Visa-Verlängerung beim hiesigen Immigration Office beantragt hast, brauchst Du m. E. nichts zusätzlich melden zu den Angaben auf der TM.6. (Arrival-Card), dem Gegenstück zu der in deinen Pass gehefteten weißen Departure-Card, die Du bei jeder Ausreise abgeben musst. Das ist deine zentrale Registrierung als in Thailand befindlicher Ausländer.

Das Formular für den Vermieter gibt es dort:

http://www.imm.police.go.th/nov2004/download/tm30.doc

Irgendwelche Clowns scheinen die Webseite der Immigration oder auch nur diesen Link bei Google und McAfee als virulent gemeldet zu haben. Habe es gerade ohne Schaden bzw. Meldung meines Virenscanners ausprobiert: das Formular oder die Webseite sind nicht virulent. Man muss ggfs. "Ignore this warning" oder "Proceed anyway", je nach Verwendetem Browser, in der rechten unteren Ecke des roten Warnschildes klicken, um weiterzukommen.
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walla
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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon walla » Mo Apr 07, 2014 8:13 am

Hallo,
ich bin hier in Thailand des oefteren Umgezogen.
Bei meinem naechsten 90 Tage Termin habe ich dann die neue Adresse eingetragen und gut wars.
Solltest du ein gelbes Hausbuch haben dann musst du zur Amphoe.

Die hauen einen Stempel in das alte Hausbuch "Moved" und behalten das.

Die stellen dir ein Neues aus mit der dann aktuellen Adresse. Evtl. brauchst du eine Bestaetigung durch den Vermieter. Ich habe das allerdings nie gebraucht.

Walla

wolle (x2015)
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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon wolle (x2015) » Mo Sep 22, 2014 11:08 am

Meine nächste 90-Tagemeldung ist am Sonntag, den 28.9. fällig. Ich werde vermutlich schon am Freitag, den 26.9. von Na Jomtien nach Korat mit meiner Mia ziehen. Der Mietvertrag dort läuft auf ihren Namen.
1. Muss ich mich in Jomtien bei der Immi noch melden oder kann ich das Montag in der nächsten Woche in Dan Kwian machen?
2. Brauche ich noch einen Mietvertrag auf meinen Namen oder reicht eine Kopie des Mietvertrages vom neuen Haus?.

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fraza
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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon fraza » Mo Sep 22, 2014 11:47 am

Ich bin nicht sicher, ob das so kompliziert ist. Ich glaube nicht.

Ich bin allerdings nur im selben Ort (Pak Chong) umgezogen. Bei der nächsten 90-Tage-Meldung in Dan Kwian habe ich das Formular TM47 einfach mit der neuen Adresse ausgefüllt. Da brauchte ich kein neues gelbes Hausbuch (was ich ja habe) oder einen Mietvertrag zeigen, nur das Formular korrekt ausgefüllt, natürlich + Passport. Nach 5 Minuten war die 90-Tage-Meldung ohne Nachfrage erledigt.

Falls Ihr total unsicher seid, soll doch Mia mal dort in Dan Kwian bei der Immigration anrufen (0-4437-5138) und nachfragen.

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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 22, 2014 2:20 pm

fraza hat geschrieben:Da brauchte ich kein neues gelbes Hausbuch (was ich ja habe) oder einen Mietvertrag zeigen, nur das Formular korrekt ausgefüllt, natürlich + Passport.


Für die 90-Tage-Meldung braucht man nur das TM 47-Formular mit der neuen Adresse.

Eine Adressänderung muss man laut Gesetzestext innerhalb von 24 Stunden anzeigen.

Duties of the aliens under Section 37 and penalty under Section 75 of Immigration Act B.E.2522:

3. In the event of change of address, notification of such must be made to the officer within 24 hours from the change date thereof. Failing to do so notify shall be punished with fine not exceeding Baht 200 per day until the notification is made.


Duties of the householder, owner or possessor of a residence or hotel manager who provides accommodations to aliens authorised to thay in the Kingdom on a temporary basis is required to notify the immigration officer under Section 38 of the Immigration Act B.E.2522 and Penalty under Section 77 of the Immigration Act B.E. 2522

1. To notify the officer at the Immigration Office located in such locality in which the house, residence or hotel is located. Such notification shall be made within 24 hours from the date the alien is given accomodations.


Der Vermieter muss der Immigration auch innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug Meldung über seinen neuen Mieter machen. Es gibt sogar ein Formular dafür. Es kann da runtergeladen werden:

http://www.imm.police.go.th/nov2004/download/tm30.doc

Das gelbe Hausbuch muss beim Amphur abgegeben und ein neues ausgestellt werden, auch beim Umziehen innerhalb des Amphurs; nur beim Umzug in ein anderes Zimmer im selben Haus braucht da nichts geändert werden. :oops:
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wolle (x2015)
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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon wolle (x2015) » Mo Sep 22, 2014 9:25 pm

Alles soweit verstanden, Danke. Um sicher zu gehen, werde ich einem Tag vor dem Umzug hier in Jomtien zur Immi mit dem TM47 gehen. Ich werde zwei mit nehmen mit jeweils einer alten und einer neuen Anschrift. Am nächsten Öffnungstag dann zur neuen Immi. Die Pflichten des Vermieters gehen mir wohl nichts an, ich werde ihm aber das TM30 ausgefüllt überreichen.

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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 22, 2014 10:03 pm

wolle hat geschrieben:Meine nächste 90-Tagemeldung ist am Sonntag, den 28.9. fällig. Ich werde vermutlich schon am Freitag, den 26.9. von Na Jomtien nach Korat mit meiner Mia ziehen. Der Mietvertrag dort läuft auf ihren Namen.
1. Muss ich mich in Jomtien bei der Immi noch melden oder kann ich das Montag in der nächsten Woche in Dan Kwian machen?


Zur Immi in Jomtien brauchst Du nicht mehr. Zur 90-Tage-Meldung kannst Du gleich nach Korat gehen. Du kannst auch bis zu 7 Tagen nach dem Termin noch hingehen, ohne Strafe zahlen zu müssen.

Du kannst also 90-Tage-Meldung und Umzugsmeldung in einem Aufwasch machen. Da der Mietvertrag auf den Namen der Mia läuft, ist sie diejenige, die deine Unterbringung melden muss. Leider hast Du nicht geschrieben, ob ihr verheiratet seit. In jedem Falle sollte sie mitgehen. Die werden ihr dort evtl. das Formular vorlegen, dass die Thai Ehefrauen bei der Visaverlängerung unterzeichnen müssen, wobei sie erklären, der Immi sofort zu melden, wenn Du dich aus dem Staub gemacht hast etc.
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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon wolle (x2015) » Fr Okt 10, 2014 4:29 pm

Ich war nun doch in Jomtien und habe meine 90-Tage Meldung gemacht. Drei Tage später dann der Umzug. Wieder zwei Tage später mit meiner LG zur Immi um mich zu melden. Die Fahrt hätte ich mir sparen können. Habe keinen Vermerk über meine Meldung bekommen und im Computer hat er auch nichts eingetragen. Der Immi-Mensch hat meine LG gefragt, ob ich denn genügend Einkommen habe. Diese Frage stellt sich aber erst wieder im Januar. Er gab mir ein Formular mit, in dessen Überschrift ich lesen konnte "Overstay", alles andere in Thai. Ich dachte mir, was soll ich damit. Und dann noch, dass ich zur nächsten 90-Tage Meldung Copys von allen relevanten Seiten des Passes und ein Foto mit bringen soll. Dazu einen Mietvertrag auf meinen Namen. In Thailand mach wirklich jeder bei den Immis seine eigenen Gesetze. Copys in Jomtien brauchte ich die lezten beiden male schon nicht mehr.

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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Okt 10, 2014 4:59 pm

wolle hat geschrieben:Dazu einen Mietvertrag auf meinen Namen. In Thailand mach wirklich jeder bei den Immis seine eigenen Gesetze.


Ich gehe mal eher davon aus, dass die nicht verstanden haben, dass deine LG die Wohnung gemietet hat und Dein "Untervermieter" ist. Musst Du jetzt einen Untermietvertrag mit ihr abschließen, Zustimmung des Hauseigentümers vorausgesetzt, oder musst Du den Hauseigentümer überreden, einen neuen Mietvertrag zu machen, auf dem Du als Mieter erscheinst? :oops:
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Re: Wohnungswechsel innerhalb Thailands

Ungelesener Beitragvon wolle (x2015) » Mo Okt 20, 2014 3:38 pm

Ich habe einen Mietvertrag bekommen, in welchem ich als Mieter eingetragen bin. Damit dürfte es wohl keine Probleme geben.
Danke an alle für die Antworten.


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