Schengen-Visum für das Enkelkind

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Detlef (†2020)
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Schengen-Visum für das Enkelkind

Ungelesener Beitragvon Detlef (†2020) » Sa Okt 03, 2009 6:21 pm

Hier: Erfahrungsbericht zum Prozedere

Meine Frau und ich werden gegen Ende Oktober für 2 Monate nach Deutschland gehen, um den Rentenantrag zu stellen. Da in unserem Haushalt ein fünfjähriges Kind lebt, mussten wir eine Lösung hinsichtlich der Versorgung des Kindes finden. Wir haben dann beschlossen, die Kleine mitzunehmen. Für Leute, die mal in die gleiche Situation kommen, nachfolgend die Anforderungen für die erfolgreiche Antragstellung.

Für die Beantragung generell

formlose Vollmacht der Eltern (wenn sie nicht selbst in der Botschaft erscheinen)

Verpflichtungserklärung (musste meine Tochter in D machen. Ich konnte in der Botschaft keine abgeben, da ich noch meinen Wohnsitz in D habe)

vollständig ausgefülltes Antragsformular (Achtung! Alle Angaben müssen plausibel sein), 2 Pass-Fotos

Pass des Kindes

Geburtsurkunde

Sorgerechtsbescheinigung PorKor 14 vom zuständigen Amphoe (es müssen 2 Zeugen beigebracht werden, die im öffentlichen Dienst tätig sind)

vom Amphoe beglaubigte Zustimmungserklärung der Eltern (mit Foto der Eltern und des Kindes) Diese Zustimmungserklärung unbedingt ins Deutsche übersetzen lassen. Für die Grenzer in D und überhaupt.

Nachweis der Krankenversicherung (geht online)

gegebenenfalls Bescheinigung des Kindergartens/der Schule, dass das Kind für die Reise freigestellt wird und nach Rückkehr wieder aufgenommen wird

Flugreservierung bzw. -buchung für das Kind (Hin und Zurück)

Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit

Da das Kind nicht geschäftsfähig ist, müssen die Großeltern der Botschaft gegenüber glaubhaft machen, dass das Kind auch nach Ablauf des Visums wieder nach Thailand zurückkehren wird. Ich denke, dass die Botschaft profilaktisch eine theoretisch geplante Kindesentführung unterstellt.

Dieser mögliche Verdacht muss ausgeräumt werden, in dem die Großeltern, besonders der deutsche Großvater, alles beibringen, was eine ausreichende Bindung an Thailand glaubhaft macht.

Hier die Unterlagen im Einzelnen

Einkommensbescheinigungen der Großeltern

Kopie des Passes des deutschen Parts mit dem Einreisevisum für TH, Aufenthaltstitel, Re-Entry Permit, Ein- und Ausreisen

Kopie des Passes des thailändischen Parts mit Aufenthaltstitel für die BRD, Ein- und Ausreisen

Nachweis über Immobilienbesitz (Chanod/Hausbuch)

Nachweis über Vermögen der Großeltern in TH und in D (Bankbücher, Kontoauszüge)

gegebenenfalls Nachweis über den Besitz von Kraftfahrzeugen (KFZ-Buch)

gegebenenfalls Bescheinigung des Ausländeramtes, dass der thailändische Ehegatte, auch wenn er länger als 180 Tage ausserhalb der BRD war, sein Aufenthaltsrecht nicht verliert

Flugreservierung bzw. -buchung für die Großeltern (Hin und Zurück)

Ihr seht, es ist eine Kleinigkeit, ein derartiges Unterfangen zu realisieren :wiiee

Ich möchte nicht versäumen, an dieser Stelle meinen aufrichtigen Dank an Richard Hall, der im Forum nebenan unter "tramaico" firmiert, zu artikulieren. All meine Versuche an aussagekräftige Informationen zu kommen, ob es beim für mich zuständigen Ausländeramt oder bei der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft war, sind in's Leere gelaufen. Ich bekam entweder keine Antwort, unrichtige Aussagen oder den lapidaren Verweis auf das Merkblatt, in dem aber so gut wie nix für solche "Spezialfälle" steht.

Dank Richards profundem Wissen ging die ganze Sache innerhalb von 3 Tagen reibungslos über die Bühne.

Wir haben ein Visum für unseren kleinen Spatz!
...selbst ist der Mann! (wenn man ihn lässt und wenn er kann)

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