Rentenunterschiede bei Leben in D oder TH für Thais aus der DRV

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Eryk (?2015)
Gast

Rentenunterschiede bei Leben in D oder TH für Thais aus der DRV

Ungelesener Beitragvon Eryk (?2015) » Mi Jun 17, 2009 9:52 am

Gravierende Benachteiligung ausländischer Mitbürger im deutschen Rentenrecht
Verfasst von siam-info am Di, 2009-06-09 07:02.
Das deutsche Rentenrecht führt dazu, dass Ausländer die jahrelang zwangsweise, im Zuge eigener Erwerbstätigkeit, in die Rentenversicherung eingezahlt haben, beim späteren Bezug benachteiligt werden, wenn Sie in ihre Heimat zurückkehren und dieses Land kein Sozialhilfeabkommen mit der BRD abgeschlossen hat.

Ein praxisnahes Beispiel:

· Einem deutschen Rentner, der in Thailand lebt, wird seine Rente ungekürzt ausgezahlt.

· Einer thailändischen Witwe, eines Deutschen, die in Thailand lebt, wird seit 2005 die Witwenrente ungekürzt ausbezahlt.

· Einer thailändischen Frau, die in Thailand lebt, wird hingegen ihre eigene selbst eingezahlte Rente, um 30% gekürzt.

Da meiner Meinung nach die Rentengesetzgebung, in diesem Zusammenhang, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widerspricht, habe ich beim Bundestag eine Petition eingereicht, die auch angenommen wurde.

Der Petitionsausschuss lehnte mein Anliegen mit Hinweis auf die aktuelle Rechtslage ab. Diese hatte ich allerdings nie angezweifelt. Meine Zweifel, dass diese Gesetze dem Grundgesetz widersprechen würden, wurden einfach ignoriert.

Daraufhin wandte ich mich an den Petitionsausschuss der EU. Auch hier wurde die Petition angenommen. Die Petition wurde für zulässig erklärt und es wurde festgestellt das die angesprochenen Fragen den Tätigkeitsbereich der EU betreffen. Die Petition will sich allerdings nicht damit befassen und hat die Bemerkungen zur Kenntnis genommen. Damit ist für den Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

Solche Ungerechtigkeiten werden also zur Kenntnis genommen und einfach akzeptiert.

Originaltexte angehangen

Homepage: http://www.siam-info.com/

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KoratCat
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Re: Rentenunterschiede bei Leben in D oder TH für Thais

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jun 17, 2009 10:23 am

Der Auffassung von siam-info.de muss ich entgegenhalten, dass der Rentenberechnung nur zum einen das sogenannte "Äquivalenzprinzip" zugrundeliegt, also die Höhe und Dauer der Beiträge zur Rentenversicherung die Höhe der Versicherungsleistungen bedingen. Nicht zu verkennen ist der Sozialleistungscharakter der Rentenversicherung, das Versorgungsprinzip. Beim Versorgungsprinzip ist u. a. maßgebend, wie viel gebraucht wird. Die deutsche Rentenversicherung wird in nicht unbeträchtlicher Höhe aus Steuermitteln mitfinanziert. Ist es ungerecht, einen in Thailand residierenden, nicht der deutschen Steuerzahlergemeinschaft angehörigen thailändischen Staatsbürger nach diesem Prinzip in der selben Höhe zu versorgen, wie er sie beim Leben in Deutschland benötigte, wo ein Großteil seiner Ausgaben wieder in den deutschen Wirtschaftskreislauf und das Steueraufkommen einflösse? Benötigt er in Thailand Versorgung in der selben Höhe wie er sie beim Leben in Deutschland benötigte?

:prost

KoratCat
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berliner (?2013)
Gast

Re: Rentenunterschiede bei Leben in D oder TH für Thais aus der

Ungelesener Beitragvon berliner (?2013) » Fr Jun 19, 2009 2:24 pm

Wie mir in Erinnerung ist,wurde das mit den 30 % Kürzung für Ausländische Rentner die in ihren Heimatländern leben und nicht in der BRD,beim Gerichtsurteil des Europäischem Gerichtshof,als Rechtens anerkannt.

Dabei ging es um die Gleichstellung der deutschen Witwenrente,für im Ausland lebenden Witwen,deutscher Staatsbürger.
Deutschen Witwen,die im Ausland lebten,wurden von der 60 % Witwenrente nochmal 30 % abgezogen.
Nach der gleichen Gesetzlichen Grundlage,wie ein Ausländer der in D.Rente erworben hat und beim Rentenbezug in sein Heimatland zurück ging.

Der EGH hat für Rechtens Erklärt,Abzug von 30 % für Witwen D.Staatsbürger,im Ausland lebend,ist nicht Rechtens.
Die Begründung hatte etwas damit zu tun,da deutsche Witwen,dem D.Steuerrecht Tributpflichtig sind.Ein deutscher Rentner ist immer Steuerpflichtig,auch mit seiner Rente.Da seine Witwe als Rechtsnachfolger seiner Rente dem D.Steuerrecht unterliegt.

Der Abzug von 30 % bei Ausländischen Rentenbeziehern aber Rechtens ist,da sie dem D.Steuerrecht nicht Unterliegen.

Bevor man eine Petition einreicht,sollte man sich die Gesetzgebung im Steuerrecht und der DRV ansehen.
Dort wird auch das Urteil des EGH mit Aktenzeichen aufgeführt,alle Witwem im Ausland haben auch ihre Nachzahlung erhalten.Ihnen wurden die 30 % nachgezahlt.


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