Arbeitserlaubnis - Neue Regelungen

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KoratCat
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Arbeitserlaubnis - Neue Regelungen

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Jul 18, 2008 3:35 pm

Arbeitserlaubnis in Thailand - Neue Regelungen

Freitag, 18. Juli 2008
Wir berichteten wie aufwendig und kompliziert die Verfahren sind, egal ob man als ausländischer Staatsbürger mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet ist oder nicht. Nun hat sich auch die Bangkokpost mit einem Artikel bemüht, die neuen Regelungen deutlicher zu machen, die ab Anfang des Jahres gelten. Aber im Endeffekt sind Erleichterungen schwer zu finden.

"... Verstehen des neuen Gesetzes über die Arbeitserlaubnis ...

Die meisten in Thailand beschäftigten Ausländer wissen sehr wohl, dass sie Visa und Arbeitserlaubnis benötigen um hier zu bleiben und in diesem Land zu arbeiten. Aber sie empfinden das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen eher als kompliziert und schwierig zu begreifen, insbesondere weil die Einwanderungsregeln sich in den letzten Jahren dramatisch entwickelt hatten, und den Status vieler Ausländer in Thailand gefährden. Unglückliche Ausländer, die entweder nicht genügend Wissen hatten, oder es versäumten, den Entwicklungen der Einwanderungsgesetze und Arbeitsgesetze und -praktiken zu fpögem, mussten einen Preis für ihre Nachlässigkeit oder Versehen zahlen.

Am 23. Februar 2008 erregte das Gesetz zur Regelung von Arbeitserlaubnissen (Arbeit für Ausländer) einiges Aufsehen, als es das 30 Jahre alte Vorgängergesetz ersetzte. Obwohl die Einführung großer Teile des neuen Gesetzes verzögert wurde, auf Grund fehlender Ministerialerlasse, sollten sich hier arbeitende Fremde (Ausländer werden in Thailand auch in Thai "Alien" genannt, wenn nicht Farang, man könnte Alien mit "Fremdartig" übersetzen ... das Wort Foreigner scheint in Thailand den "außerirdischen" Abstand bzw. Zustand von Fremden nicht ausreichend stark zu beschreiben) vorsichtshalber mit einigen Schlüsseländerungen vertraut machen.

Das größte Interesse dürfte die Bestrafung, sowohl für Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer, darstellen, wenn ein Angestellter (Ausländer) ohne Arbeitserlaubnis arbeitet. Das neue Gesetz verhängt scharfe Strafen von 2.000 Bath bis 100.000 Bath (2.000 Euro) und/oder eine fünfjährige Gefängnisstrafe, die um drei Jahre erhöht werden kann. Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis einstellt, sieht einer Strafe von 10.000 bis 100.000 Bath (2.000 Euro) entgegen, allerdings wurde die früher vorgesehene drei-jährige Gefängnisstrafe abgeschafft. (Anmerkung: Also gibt es für thailändische Arbeitgeber tatsächlich eine ERLEICHTERUNG).

Beamte des Arbeitsamtes können nun ohne Haftbefehl jeden Ausländer festnehmen, der im Verdacht steht, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten.

Je nach Sichtweise, scheinen die Bestrafungen für Arbeitnehmer jetzt schärfer, für Arbeitgeber aber leichter. Allerdings sieht das neue Gesetz vor, dass jeder ausländische Arbeitnehmer, der sich schuldig bekennt, und innerhalb von 30 Tagen freiwillig das Land verlässt, mit einer Geldbusse und ohne Gerichtsverfahren davonkommen kann.

Unter dem neuen Gesetz kann eine Arbeitserlaubnis bis zu zwei Jahren, statt wie bisher ein Jahr, erteilt werden. Die willkommenste Änderung dürfte sein, dass die Arbeitserlaubnis nicht mehr an die Dauer des Visums, welches im Pass des Ausländers gestempelt ist, abhängt. (Anmerkung: Was sich aber noch nicht bei allen Arbeitsämtern herum gesprochen hat). Mit anderen Worten, Inhaber von Arbeitserlaubnissen, die kein Visa für ein volles Jahr haben, müssen nicht ihre Arbeitserlaubnis mit einer Aus- und Wiedereinreise erneuern lassen. (ACHTUNG: Kann jemand bestätigen, dass dies bereits geübte Praxis ist?). Dennoch haben die Inhaber von Arbeitserlaubnissen die Verpflichtung, stets eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu haben, wenn sie sich in Thailand aufhalten. Die neue Entwicklung muss noch in naher Zukunft in die Regeln aufgenommen werden.

Die neue Gebühr für eine Arbeitserlaubnis ist 20.000 Bath (400 Euro). Erneuerungen sollen das selbe kosten. Zusätzlich wird ein Arbeitgeber, der ausländische Arbeitnehmer anstellt, die nicht ausreichend qualifiziert erscheinen oder Experten in ihrem Gebiet sind, mit einer zusätzlichen Gebühr von 10.000 Bath (200 Euro) belegt. Allerdings hat das Arbeitsministerium die neuen Gebühren noch nicht eingeführt.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nicht länger verpflichtet, sich beim Arbeitsamt zu melden und die Arbeitserlaubnis zurück zu geben (Anmerkung: worauf sie einen Eintrag in den Pass bekamen, dass sie innerhalb von 7 Tagen das Land zu verlassen haben). Unter dem alten Gesetz mussten die, die das versäumten, eine Strafe von 1.000 Bath bei einer Polizeistation einzahlen, was unangenehm und unnötig war.

Aber Beamte des Arbeitsministeriums ermutigen beide Parteien, Fälle von Auflösungen der Arbeitsverhältnisse zu melden, da andernfalls das System es nicht möglich machen würde, dem Arbeitnehmer eine neue Arbeitserlaubnis auszustellen, wenn er bei einem anderen Arbeitgeber anfangen möchte, um eine freie Stelle zu besetzen.

Die Einwanderungsbehörde hat auf die Entwicklung reagiert. Die übliche Regelung "Verlasse das Land innerhalb von sieben Tagen", nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird nicht länger automatisch erteilt, sondern nur auf Anfrage und gegen Zahlung einer Gebühr von 1.900 Bath. (Anmerkung: Und dabei spielt es keine Rolle, ob man Eigentum in Thailand, hat, eine Familie oder sonstige Gründe, die für einen Aufenthalt sprechen. Zunächst muss man ausreisen.) Wichtig ist, dass ein weiterer vorübergehender Aufenthalt, während eine neue Arbeitserlaubnis in der Prüfung ist, nicht mehr erteilt wird. Als Ergebnis müssen Ausländer, die den Job wechseln, die neue Arbeitserlaubnis innerhalb von sieben Tagen erhalten, um ein neues "Business Visa" erhalten zu können, oder Thailand verlassen und ein neues Visum bei einem ausländischen Konsulat beantragen. (Anmerkung: Die Beschleunigung der Erteilung der Arbeitserlaubnis ist in der Regel nur durch Zahlung eines "Expresszuschlages" möglich, von dem wir grundsätzlich abraten. Aus ethischen Gründen aber auch weil man leicht an die falsche Person geraten kann.)

Mehrere Bestimmungen wurden eingeführt, die dazu bestimmt sind, einen Fond zu füllen, der dazu bestimmt ist, Ausländer aus dem Königreich zu entfernen. Zusätzlich zu den normalen Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträgen, muss der Arbeitgeber demnächst einen gewissen Anteil des Einkommens von Ausländern einbehalten und in diesen Fond einzahlen. ...... "

Wir denken, dass auch die neuen Regelungen in keiner Weise den internationalen Standards entsprechen. Denn man muss sich vor Augen halten, dass diese Regelungen z.B. auch für solche Ausländer gelten, die mit ihrer Familie in Thailand leben. Oder solche, die eine Arbeitserlaubnis für die eigene Firma beantragen. Und auch alle anderen ausländischen Arbeitnehmer werden eher als unerwünschte Personen behandelt, die wenn sie nun schon mal unbedingt in Thailand arbeiten wollen, dann aber bitte auch genügend Geld dafür bezahlen sollen. Und, was der Scheinheiligkeit die Krone aufsetzt, ist die Befreiung der thailändischen Arbeitgeber von ernsthaften Strafen. Wenn also ein Fabrikbesitzer illegale Arbeiter aus Birma / Burma oder Laos beschäftigt, oder der Abgeordnete seine illegale Haushaltshilfe aus den Philippinen, kann er das fast ungestraft tun. Das Risiko gehen in erster Linie die Arbeitnehmer ein, die dadurch noch weiter unter das Mindestlohnniveau gedrückt werden können. Wir hatten darüber berichtet.

FreeThai


Schoenes Thailand 18. Juli 2008

Inflation hin, Inflation her! Aber für den, der vielleicht aus reinem Interesse an Thailand und Dienst am Nächsten hier einen Job als Lehrer annimmt, sind 20.000 Baht für zwei Jahre ganz schön viel. Das wird bestimmt Viele abschrecken.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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pezi
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Re: Arbeitserlaubnis - Neue Regelungen

Ungelesener Beitragvon pezi » Fr Jul 18, 2008 4:56 pm

auch wenn die die gesetze noch so oft ändern ICH ARBEITE NICHT....
ausser meine liebe frau befielt abwaschen.gruss pezi


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