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Deutschkurs: Aufwendungen eines Ausländers nicht abziehbar

Verfasst: Mi Jul 04, 2007 5:35 pm
von KoratCat
Deutschkurs: Aufwendungen eines Ausländers nicht abziehbar

Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Dies gelte selbst dann, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich seien.

Geklagt hatte eine thailändische Staatsbürgerin, die seit der Eheschließung mit einem Deutschen in Deutschland lebt. Um einen Ausbildungsplatz zu erhalten, nahm sie im Jahr 2001 an Deutschkursen der Volkshochschule teil. Die für die Sprachkurse angefallenen Kosten machte die Klägerin steuerlich geltend. Der BFH sah im Gegensatz zur Vorinstanz die Aufwendungen aufgrund des privaten Nutzens der Deutschkurse als nicht abziehbare Kosten der Lebensführung an. Die in den Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse ermöglichten der Klägerin die soziale Integration im privaten Alltag und eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.03.2007, VI R 14/04

Valuenet.de 4. July 2007