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Wahlrecht im Heimatland

Verfasst: So Jun 10, 2007 7:56 am
von KoratCat
Khun Hans hat geschrieben:Hallo Zusammen

Für Schweizer besteht da eine andere Regelung.
Wer sich länger als drei Monate in einem Land ausserhalb der Schweiz aufhält, muss sich zwingend anmelden bei der dortigen Botschaft.

Finde ich auch gut, denn die angemeldeten Auslandschweizer können dann auch immer noch Abstimmen, der freiwilligen AHV beitreten, bekommen das Auslandschweizer Jornal, etc.

Ist alles nachzulesen hier: http://www.aso.ch/

Gruss Khun Hans


Das Wahlrecht der Deutschen (Briefwahl) wird durch Aufenthalt im Ausland nicht beeinträchtigt. Egal ob beim vorherigen Wohnsitz in D schon abgemeldet oder nicht, besteht es bei der Gemeinde des letzten Wohnsitzes. Briefwahlunterlagen künnen dort angefordert werden. Sie werden kostenfrei zugesandt. Die Einsendung ist jedoch nur innerhalb Deutschlands gebührenfrei.