Grundsätzlich hat die Botschaft des Heimatlandes überhaupt keine hoheitliche Gewalt gegenüber irgendjemandem im Gastland. Sie müsste sich dabei im Rahmen von Staatsverträgen der Behörden des Gastlandes bedienen. Es besteht also keine Meldepflicht gegenüber einer Botschaft oder konsularischen Vertretung.
Wer sich im Heimatland abgemeldet hat, kann sich den hiesigen Wohnsitz in den Reisepass eintragen lassen. Auch kann man sich auf Listen der Botschaften setzen lassen, wo man erreichbar ist etc. Das ist aber alles freiwillig.
