GERICHTSURTEIL
Ausländer müssen deutsche Sätze sprechen können
Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen wollen, müssen zumindest ganze Sätze auf Deutsch sprechen können. Nur einzelne deutsche Worte sagen zu können, reiche nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht Berlin in seiner Entscheidung mit.
Berlin - Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setze wenigstens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen "mehr als nur selten" verstehen könne, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Klägerin, eine 1982 geborene Inderin, konnte zwar einzelne deutsche Wörter sagen. Dies reicht nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht aus. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte damit eine seit August 2007 geltende Gesetzesregelung, ließ aber Berufung zu.
Dabei sei ausdrücklich geprüft worden, ob die gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, teilte das Gericht weiter mit. So stehe die Regelung unter anderem auch mit Artikel 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe und Familie) in Einklang. Denn die Freiheit, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen, gelte nicht uneingeschränkt. Vielmehr seien " verhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitssphäre der Eheleute zum Schutze öffentlicher Interessen zulässig".
Die Klägerin hatte sich nach ihrer Hochzeit mit einem Deutschen bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum für Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 unter Hinweis auf das vermeintliche Vorliegen einer Scheinehe abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Berlin verneinte zwar das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte dennoch keinen Erfolg, weil die Klägerin die gesetzlichen Mindesterfordernisse der deutschen Sprachkenntnisse nicht erfüllte.
Spiegel online 28. Jan. 2008
Ja, dann bleibt wohl nur eine radikale Vereinfachung der deutschen Grammatik. Ob Beamte und Richter da nicht am meisten drunter "leiden"?
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