dogmai hat geschrieben:Wer hat das Konto eröffnet-Du
oder Deine Frau?
Ich geh mal davon aus, dass der kurt fragt, ob es ein Einzelkonto oder ein Gemeinschaftskonto ist. Bei letzterem gibt es dann die Frage "und" bzw. "oder". Der riesengroße Unterschied liegt darin, wer da mit seiner Unterschrift für Abhebungen etc. zeichnen kann: bei "oder" kann es jeder der beiden, bei "und" nur beide gemeinsam. Letzteres kann den Alptraum vermeiden, eines Tages aufzuwachen und festzustellen, dass die Mia (Thai-Ehefrau) oder Mia-in-spe (Thai-Verlobte) die gesamten Ersparnisse abgehoben und sich verflüchtigt hat. Wer sich bei einem "und"-Gemeinschaftskonto ATM-Karten für jeden der beiden ausstellen lässt, beschränkt das Risiko des "bösen Erwachens" halt auf das Tageslimit der Karte (meist nur 50.000 Baht).
An verschiedenen Stellen des Internets wird auch hin und wieder berichtet, dass die Immigration Guthaben auf Gemeinschaftskonten nicht für die Verlängerung des
Rentnervisums akzeptiert hat. Da gäbe es dann aber die Möglichkeit eines Einzelkontos mit Bankvollmacht für die Mia...