Internet-Kriminalität
Verfasst: Mo Dez 21, 2009 5:16 pm
Warnung!
Gestern abend hat es auch mich erwischt. Zu Beginn dieses Monats habe ich den Entschluss gefasst, mir Skype herunter zu laden. Über Google habe ich eine entsprechende Seite gesucht. Das Suchergebnis mit dem fettgeschriebenen "Skype" war sehr umfangreich und ich klickte -dummerweise- die page von "download-online" an. Als ich merkte, dass dieses nicht die Homepage von Skype war, hab ich mich wieder von dieser verabschiedet.
Letztendlich habe ich dann bei Skype den download durchgeführt.
Gestern abend bekam ich eine mail, in der sich "download-online" bei mir für mein Vertrauen bedankte und mir gegenüber eine Zahlungsaufforderung über € 84,00 aussprach. Für eine Leistung, die ich nie wollte, nämlich 12 Monate lang downloads in Anspruch nehmen zu können. Und dieses, weil ich von meinem Widerrufrecht keinen gebrauch gemacht hätte.
Nachdem sich mein Adrenalinspiegel wieder auf "normal" eingependelt hatte, fing ich an, Informationen über "download-online" zu suchen, um festzustellen, dass der Laden einen hohen Bekanntheitsgrad genießt. Leider zu spät.
Der Tenor fast aller Empfehlungen war: sich tot stellen (natürlich nicht, wenn einem ein Mahnbescheid ins Haus flattert)
Ich bin dann aber doch zu der Überzeugung gekommen, die 3. Zahlungsaufforderung (zwei gestern, eine heute) mit einem Musterschreiben zu beantworten.
Der Wortlaut dieses Musterschreibens ist wie folgt:
Ihre Zahlungsaufforderung
Rechnungsnummer: XYZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.
Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist,
ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten.
Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung
nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.
Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren.
Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Ihre Webseiten wurden gespeichert und können gegen Sie verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieses Schreiben wird meine einzige Reaktion in dieser Angelegenheit sein. Weitere Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen werde ich ignorieren. Erst wenn die sich erdreisten sollten, mir einen Mahnbescheid zuzustellen, werde ich aktiv.
Ich hoffe, dass dieser Beitrag die Anzahl der Fälle reduziert, wo auch andere, nichtwissende Mitmenschen diesem Laden zum Opfer fallen.
Gestern abend hat es auch mich erwischt. Zu Beginn dieses Monats habe ich den Entschluss gefasst, mir Skype herunter zu laden. Über Google habe ich eine entsprechende Seite gesucht. Das Suchergebnis mit dem fettgeschriebenen "Skype" war sehr umfangreich und ich klickte -dummerweise- die page von "download-online" an. Als ich merkte, dass dieses nicht die Homepage von Skype war, hab ich mich wieder von dieser verabschiedet.
Letztendlich habe ich dann bei Skype den download durchgeführt.
Gestern abend bekam ich eine mail, in der sich "download-online" bei mir für mein Vertrauen bedankte und mir gegenüber eine Zahlungsaufforderung über € 84,00 aussprach. Für eine Leistung, die ich nie wollte, nämlich 12 Monate lang downloads in Anspruch nehmen zu können. Und dieses, weil ich von meinem Widerrufrecht keinen gebrauch gemacht hätte.
Nachdem sich mein Adrenalinspiegel wieder auf "normal" eingependelt hatte, fing ich an, Informationen über "download-online" zu suchen, um festzustellen, dass der Laden einen hohen Bekanntheitsgrad genießt. Leider zu spät.
Der Tenor fast aller Empfehlungen war: sich tot stellen (natürlich nicht, wenn einem ein Mahnbescheid ins Haus flattert)
Ich bin dann aber doch zu der Überzeugung gekommen, die 3. Zahlungsaufforderung (zwei gestern, eine heute) mit einem Musterschreiben zu beantworten.
Der Wortlaut dieses Musterschreibens ist wie folgt:
Ihre Zahlungsaufforderung
Rechnungsnummer: XYZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.
Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist,
ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten.
Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung
nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.
Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren.
Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Ihre Webseiten wurden gespeichert und können gegen Sie verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieses Schreiben wird meine einzige Reaktion in dieser Angelegenheit sein. Weitere Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen werde ich ignorieren. Erst wenn die sich erdreisten sollten, mir einen Mahnbescheid zuzustellen, werde ich aktiv.
Ich hoffe, dass dieser Beitrag die Anzahl der Fälle reduziert, wo auch andere, nichtwissende Mitmenschen diesem Laden zum Opfer fallen.