Kreditkarten
Vorsicht im Ausland bei KartenzahlungDie Regeln von VISA sehen eine dynamische Umrechnung der Währungen vor. Das wird von manchen Hotels und Läden zum Tricksen beim Wechselkurs missbraucht. In einigen Ländern hat das schon Methode. Damit der Urlaub nicht teuer wird, raten Verbraucherschützer das Kleingedruckte genau zu lesen.Asien kennt Christian L. von vielen Reisen. Besonders in Thailand war der Berliner Geschäftsmann schon öfter. Doch bei seiner letzten Reise lernte er das Land von einer neuen Seite kennen. Sowohl im Hotel als auch in kleineren Geschäften wurde er beim Einsatz seiner Kreditkarte übers Ohr gehauen, wie er meint. Selbst Verbraucherschützern ist die Methode neu: Die findigen Geschäftsleute zeigen zwar den Kunden den Rechnungsbetrag in der Landeswährung (Thailändische Bath), rechnen die Summe jedoch zu einem hausinternen Wechselkurs um, der deutlich schlechter ist als bei der Bank.
Rechtlich gedeckt ist das Vorgehen durch das Regelwerk des Kreditkartenbetreibers VISA, das eine "Dynamic Currency Conversion" (dynamische Währungsumrechnung) vorsieht. Allerdings nur, wenn der Kunde vorher über die unterschiedlichen Wechselkurse informiert wird und der direkten Umrechnung zustimmt.
Bei L. lag der Fall anders: In Bangkok prüfte er die Hotelrechnung einer US-Kette, zückte seine Karte und unterschrieb den Beleg. Ausgewiesen war die Summe in Bath. Zurück in Deutschland, merkte der Prokurist erst bei Prüfung seines Kartenkontos, dass es nicht in der Landeswährung, sondern in Euro belastet worden war - zu einem Kurs, der deutlich schlechter war als der am Abreisetag gültige.
Im Kleingedruckten wird die Währung geändertL. suchte den Beleg hervor und entdeckte nur im Kleingedruckten einen Passus, der ihn stutzen ließ. In englischer Sprache hieß es dort: "Bitte belasten Sie mein Konto mit dem Gesamtbetrag in Euro. Ich erkenne an, dass ich die Option, in Thailändischen Baht zu bezahlen, nicht gewählt habe." Niemand hatte ihn jedoch von einer "Option" informiert, und eine Wahl, statt in Baht in Euro zu bezahlen, hatte er schon gar nicht.
"Warum hätte ich das tun sollen?", sagt er. "Ich suche mir doch nicht freiwillig einen schlechteren Kurs aus." In einem Souvenirladen, so stellte er bei weiterer Prüfung fest, war ihm das Gleiche passiert. "Das hat Methode", vermutet L., "die Geschäfte setzen darauf, dass die Kunden die Täuschung nicht bemerken oder aber zu Hause hinnehmen, weil Thailand dann weit weg ist."
Verbraucherzentrale: Das Kleingedruckte giltSo sieht das auch die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg, Edda Castello. "Grundsätzlich gilt jedoch das, was im Kleingedruckten steht", sagt sie. "Man muss schon lesen, was man unterschreibt." Allerdings macht die VZ-Referatsleiterin für Geld und Recht eine Einschränkung, was die - meist klein gedruckten - Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeht. Man dürfe dort nicht hineinschreiben, was man gerade wolle, nur weil es günstig ist. Überraschende oder irreführende Klauseln seien anfechtbar, zumindest in Deutschland.
Ihre Empfehlung lautet deshalb: Besonders im Ausland genau lesen, was man unterschreibt und nach der Reise kontrollieren, ob die Abrechnungen tatsächlich stimmen. Falls es Probleme gebe, sollte man sofort eine Rückbuchung des Geldes veranlassen. "Damit wird dann die Beweislast umgekehrt", sagt sie. "Dann muss das Kreditkarteninstitut beweisen, dass es zu Recht eine bestimmte Summe abgebucht hat." Im Fall der Hotelrechnung des Christian L. bedeutet das, er hätte die Summe zurückbuchen sollen, mit der sein Konto belastet worden war, und den Betrag zum Tageskurs seiner Abreise überweisen müssen. Damit hätte dann die Bank den schwarzen Peter gehabt und im Zweifelfall klagen müssen.
Rückbuchung ist nicht immer möglichEine Rückbuchung hatte das Kreditkarteninstitut im Fall L. jedoch ausgeschlossen. "Mit Ihrer Unterschrift haben sie die Bedingungen und den Betrag Ihres Vertragspartners unwiderruflich akzeptiert", hieß es in dem Antwortschreiben der Bank auf L's Reklamation. Von solchen Schreiben solle man sich nicht irritieren lassen, sagt Castello. Reklamationen müssten immer möglich sein. Der Geschäftsmann fühlt sich jedoch von seiner Bank und der Kreditkartenorganisation VISA betrogen. Und Rückbuchungen seien keinesfalls immer möglich, wie sein Fall beweise, sagt er.
VISA allerdings wähnt sich durch seine Dynamic-Currency-Conversion-Regelung, die für Karten akzeptierende Geschäfte in allen Ländern gilt, auf der sicheren Seite. Nach dieser Regel ist es tatsächlich möglich, die Kreditkarte direkt im Hotel oder im Laden in Euro zu belasten. "
Allerdings muss dann auf dem Beleg der Betrag in der Landeswährung stehen, der Umtauschkurs des Händlers und der Tageskurs der Bank", sagt ein VISA-Sprecher. "Nur in diesem Fall kann der Kunde eine informierte Entscheidung treffen."
Dass im Fall des Berliner Geschäftsmannes die Entscheidung nicht "informiert" getroffen wurde und auf dem Beleg offenbar einige Angaben fehlten, hat auch die Karten ausgebende Bank eingesehen. Zwar hat sie die Rückgabe der Zahlung nicht akzeptiert, dem Kunden jedoch "aus Kulanz" den Differenzbetrag gutgeschrieben.

Kreditkarten: Beim Bezahlen immer das Kleingedruckte lesen