Deutsche "Rentenanpassung" 2024

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KoratCat
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Deutsche "Rentenanpassung" 2024

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Mär 19, 2024 8:26 pm

Die Rentenerhöhung zum 1.7.2024 stehe fest. Erstmals seit 1990 sei der Prozentsatz in Ost und West gleich. Die Rente werde um 4,57 % erhöht. Damit stiegen die Renten stärker als erwartet und die Rentenanpassung liege damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 Prozent. Das wurde so ganz ohne Scham verkündet. Keine Rede mehr von "über der Inflationsrate"!

Die Inflation betrug nach Zahlen des Statistischen Bundesamts im vergangenen Jahr 5,9 Prozent. Die Anzahl der Altersrentner, die trotz Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten mehr als verdoppelt.

Bleibt zu hoffen, dass die Inflation hier nicht so sehr steigt wie in D und der Thaibaht erschwinglich bleibt.

:prost
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banbath99
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Re: Deutsche "Rentenanpassung" 2024

Ungelesener Beitragvon banbath99 » Di Mär 19, 2024 9:37 pm

Hallo Klaus :prost

Ich glaube schonmal, auf ein ähnliches Post von Dir antworten zu müssen.

Es sei Dir Deine Rente gegönnt, und ich verstehe auch den Ärger, wenn man Einbusen hat. ABER.

Ich habe mir erst vor kurzen meine Rente errechnen lassen. Ich hab schon als Ferienarbeiter in die "Kasse" einbezahlt, bin jetzt seit 42 Jahren dabei. Und da hats mir wirklich einen Schlag versetzt. Das Rentenniveau ist viel weniger geworden, meine Zukunftsberechnungen stimmen ganz und gar nicht mehr. Mal abgesehen vom Eintrittsalter. Völlig überraschend wollen in den nächsten Jahren 1/5tel dar arbeitenden Bevölkerung in Rente gehen.

Das sieht bei mir praktisch so aus, dass ich sogar trotz der Zusatzversicherung im ÖD auf ca. 800€ netto verzichten muß. Wäre ich nicht mit einer Thai verheiratet könnte ich nicht einmal die Voraussetzungen für einen Longstay in TH erfüllen. Die Rente welche ich evtl. mal bekomme hatte mein seeliger Vater vor 20 Jahren auch.

Hätte ich nicht vor 15 Jahren einen "Geistesblitz" gehabt und eine Wohnung gekauft, müssten wir Bürgergeld beantragen.

LG Ralf

banbath99
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Re: Deutsche "Rentenanpassung" 2024

Ungelesener Beitragvon banbath99 » Di Mär 19, 2024 11:36 pm

sorry, ich muß da noch was anfügen, kannst Du auch wo anders einordnen.

Was mich wirklich wütend macht ist doch hier eher fremd.

Da fahren ehemalige Arbeitskollegen an meiner "Glasbox" mit dem E-bike vorbei. Die haben von der Vorruhestandsregelung profitiert und sind mit 58 bei voll angerechneten Bezügen in Rente gegangen. Winken freundlich und fragen "wie lange noch". Das empfinde ich als Beleidigung, und ist wahrscheinlich auch wenigstens zynisch gemeint. Und da sind gleichalterige "ich muss noch und dann gehe ich mal zum Azt" keine 6 Monate mehr haben.

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KoratCat
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Re: Deutsche "Rentenanpassung" 2024

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mär 20, 2024 8:09 am

Ja, Ralf, für die Meisten bleibt da nur noch Luftablassen und Bürgergeld in Anspruch nehmen.

Ich bin jetzt seit 40 Jahren dabei, schrittweise kleine Erhöhungen der mir als Arbeitsunfallopfer gewährten Verletztenrente zu erkämpfen. Meine Ausgangslage damals war ein mickriger Betrag an Verletztenrente und Arbeitslosenhilfe plus ein wenig Wohngeld. Wenn ich beim Arbeitsamt bei dem Antrag auf Arbeitslosenhilfe oder beim Sozialamt bei dem Antrag auf Wohngeld erwähnte, dass die mir gezahlte und bei den beantragten Leistungen anzurechnende Verletztenrente viel zu niedrig sei, und ich mich gerichtlich dagegen zur Wehr setzen wolle, wurde ich mitleidig ausgelacht. Gegen die Berechnung der Arbeitslosenhilfe und des Wohngeldes musste ich auch vor Gericht ziehen. Da hatte ich aber recht bald etwas Erfolg, was mich immerhin vor dem Verhungern und dem Rutsch in die Sozialhilfe bewahrte.

Mit der Berufsgenossenschaft liege ich immer noch im Clinch, obwohl ich da auch schon recht ansehnliche (Zwischen-)Erfolge laut jeweiligen Urteilen verbuchen konnte. Leider scheren die sich überhaupt nicht um Gerichtsurteile, ignorieren sie einfach, stellen sich dumm oder führen sie nur zu einem kleinen Teil aus. Da immer wieder in Zugzwang gesetzt zu werden, geht auch ganz schön an die Nerven.

Mein Recht durchzusetzen ist auch wichtig wegen einer eventuellen Witwenrente, die davon abhängt. Von der gesetzlichen Unfallversicherung versorgt zu werden, ist weit schwieriger als Ansprüche aufgrund eigener Beitragszahlung geltend zu machen, aber nicht unbedingt viel oder gar wie ein Lottogewinn. Wenn man aufgrund von frühzeitigem Arbeitsunfall ausgelöster Erwerbsunfähigkeit nicht ausreichend in die Rentenversicherung einzahlen konnte, sieht man gar geküsst aus, wenn die von der Berufsgenossenschaft einfach nicht zahlen wollen.

Erhält man eine Verletztenrente, ist das nur ein den Unfallfolgen entsprechender Anteil von 2/3 des entgangenen Einkommens, 1/3 entspräche den Steuern, dem Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeitrag, und werden dem Arbeitsunfallopfer nicht erbracht, werden quasi "abgezogen". Aber Leistungen von Krankenkasse und Rentenversicherung bekommt man nur, wenn man vom verbliebenen Netto regelmäßig eigene (Pflicht-)Beiträge (15,9% für ges. Krankenversicherung vom gesamten Einkommen) bei Wohnsitz in D zahlt.

Und der zu entschädigende Jahresarbeitsverdienst vom Unfallzeitpunkt wird nicht entsprechend der Tarifabschlüsse angepasst, sondern nur nach den Rentenanpassungen, schmilzt also dahin, wenn die Rentenanpassungen nicht der Inflation und den Tarifabschlüssen entsprechen. Würde ich tatsächlich nach dem entgangenen derzeitigen Nettoverdienst entschädigt, bekäme ich gute €1.200 mehr im Monat. Und dass von dem tatsächlich gezahlten Betrag ein gewisser Anteil (§ 31 BVG) nicht den Zweck der Lohnersatzleistung hat, sondern verletzungsbedingte Mehraufwendungen und den immateriellen Schaden ausgleichen soll, fällt auch noch quasi "mindernd" ins Gewicht. "Jammern auf hohem Niveau"?

LG

Klaus
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