dogmai hat geschrieben:Und wieder wird es die geben, die über ihre Rentenhöhe jammern, die aber nie etwas dafür getan haben, ihre Lage zu verbessern.
Das Jammern überlasse ich den Hansels von der Versicherung. Hab vor ein paar Jahren eine größere Sache per
Grundurteil gewonnen, d. h. die Höhe der geschuldeten Rente wurde betragsmäßig im Urteil noch nicht bestimmt. Ich hatte ja auch keinen bezifferten Antrag gestellt. Das Urteil wurde rechtskräftig und letztes Jahr haben die meine Rente auch um ca. 30% erhöht und für fast ein Vierteljahrhundert nachgezahlt und verzinst.
Nur kommt da bei meiner Sichtweise des anzuwendenen Gesetzes aber eine ganze Menge mehr raus. Also habe ich sie wieder verklagt (Betragsverfahren). Für ihre Klagabweisungsbegründung auf meine Klageschrift haben sie sicher keine Medaille verdient. Es heisst da einfach nur: "Einen Verstoß gegen (das anzuwendende Gesetz) vermag die Beklagte (...) nicht zu erkennen und sie hält das Urteil für rechtmäßig ausgeführt."
Habe ich daraufhin im Rahmen des Rechts auf Akteneinsicht eine CD mit ihrer vollständigen Akte erbeten und auch bekommen. Und siehe da: im Widerspruchsverfahren haben der jetzige Sachbearbeiter und sein Teamleiter Abhilfe des Widerspruchs empfohlen. Seitens der Geschäftsführung wurde dazu jedoch von einem nunmehr "stellvertretenden Geschäftsführer", der seit gut einem Vierteljahrhundert, seit er als Inspektorchen und Sachbearbeiter dort anfing, zu meinen
größsten Gönnern zählt, der bei seinen Versuchen mir Beine zu stellen, immer wieder selbst auf die Nase gefallen ist, kommentiert: "Eine Abhilfeentscheidung ist hier
nicht vorzunehmen. Es wird diesbezüglich auf die aktenkundigen Vermerke der Geschäftsführung verwiesen", die ich leider nicht in der Akte finden kann.
Die Schmach mit dem letzten Urteil hat er wohl besonders persönlich genommen. Ich denke, es wird für die viel teurer als nur die paar Prozent Rentenanpassung! Hoffen muss ich aber, dass es nicht wieder Jahrzehnte dauert.