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Ansässigkeitsbescheinigung / Certificate of fiscal residence

Verfasst: Fr Feb 08, 2019 7:52 pm
von Detlef (†2020)
Hallo Folks!

Erstmalich bin ich mit einem Problem konfrontiert, welches mir überhaupt nicht behagt:

Ich muss mir beim hiesigen Finanzamt eine Bescheinigung (Ansässigkeitsbescheinigung / Certificate of fiscal residence) gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen D/TH besorgen. Die muss auch noch, zu allem Überfluss, ins Deutsche übersetzt werden.

Grund dafür ist, dass ich eine Betriebsrente in D beziehe, welche mich zum beschränkt steuerpflichtigen "Auslandsdeutschen" macht, weil ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe und mein gewöhnlicher Aufenthaltsort Thailand ist.

In der Vergangenheit (fast 10 Jahre) war das überhaupt kein Thema. Aber nachdem nunmehr die Betriebsstätte, in der ich tätig war, geschlossen ist, hat ein Dienstleister die Rentengeschichte übernommen. Und der belästigt mich jetzt mit so "unverschämten" Ansinnen.

Wo sich ein Finanzamt in Korat befindet, habe ich bereits herausbekommen. Nämlich auf der Atsadang Road.
Nun sagt meine Frau, es gäbe aber zwei Standorte. Wo der zweite ist, habe ich nicht ergründen können. Ich weiß auch nicht, welcher von den (wirklich?) zwei Standorten der zuständige ist.

Deshalb frage ich mal schüchtern nach, ob jemand von den Lesern hier Praxiserfahrung in dieser Angelegenheit hat und mir weiterhelfen kann.

LG Detlef

Re: Ansässigkeitsbescheinigung / Certificate of fiscal residence

Verfasst: Mo Feb 11, 2019 6:56 pm
von KoratCat
Detlef hat geschrieben:Die muss auch noch, zu allem Überfluss, ins Deutsche übersetzt werden.


Wenigstens gibt es für den umgekehrten Weg ein zweisprachiges Formular. Ob das aber hier etwas nützt? :oops:


Re: Ansässigkeitsbescheinigung / Certificate of fiscal residence

Verfasst: Di Feb 12, 2019 3:14 am
von Detlef (†2020)
KoratCat hat geschrieben:Ob das aber hier etwas nützt?

Ich fürchte kaum.....

Aber es hat sich eine Wende in der von mir geschilderten Angelegenheit ergeben.

Nachdem ich vergangene Woche bei dem Dienstleister per Mail hinterfragt hatte, aus welchem Grund ich plötzlich einen Antrag auf Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige AN und eine Ansässigkeitsbescheinigung beibringen soll, bekam ich gestern die Antwort, dass die Ansässigkeitsbescheinigung nicht zwingend erforderlich wäre. Die meisten Betriebsstättenfinanzämter würden die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug auch ohne Ansässigkeitsbescheinigung erteilen.

Ach nee.........