Der Fluch der frühen Rente: Und jetzt?

Als Rentner in Thailand leben? Für Themen, die unsere Rente und unseren Status betreffen.
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KoratCat
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Der Fluch der frühen Rente: Und jetzt?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Aug 17, 2015 12:06 pm

Wer nicht mehr arbeitet, ist seine Pflichten los. Das kann zum Problem werden. Wie man es im Ruhestand schafft, der Langeweile und der Einsamkeit zu entkommen.

Ein sehr lesenswerter Artikel wurde gestern auf Zeit online veröffentlicht.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

rampo
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Re: Der Fluch der frühen Rente: Und jetzt?

Ungelesener Beitragvon rampo » Mo Aug 17, 2015 6:56 pm

Es gibt Menschen die leben fuer die Arbeit , und es gibt welche die Arbeiten um zu leben und zu ihne gehoere ich .

Mit 53 Jahre ab nach Thailand.

Fg.

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KoratCat
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Re: Der Fluch der frühen Rente: Und jetzt?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Aug 18, 2015 2:03 pm

Wer früh in Rente geht, wünscht sich ein Leben ohne Arbeiten. Häufig merkt er erst dann, dass etwas fehlt: die Erfüllung. Dann etwas zu finden, dem er sich "verpflichtet" fühlt und das ihn einigermaßen auf Trapp hält, ist schwieriger als man sich vorstellen kann. Viele "flüchten" dann ins Vereinsleben.
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KoratCat
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Re: Der Fluch der frühen Rente: Und jetzt?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Aug 20, 2015 11:05 pm

Es wird wohl zunehmend schwerer für ältere Arbeitslose, auf ihre volle Rente zu warten. Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) sogar entschieden, dass man gegen seinen Wunsch unter Hinnahme von Abschlägen vorzeitig verrentet werden kann, soweit damit einer Bedürftigkeit auf Hartz4 (auch nur in der Höhe) entgegengewirkt werden kann. Die vom JobCenter können für einen den Rentenantrag stellen. Die Subsidiarität ihrer Leistungen berechtige sie dazu. "Stellt der Betroffene den Rentenantrag nicht freiwillig, kann stattdessen das Jobcenter den Antrag stellen und das Verfahren gegen den Willen des Betroffenen führen, die sog. Zwangsverrentung. So will es der Gesetzgeber (§ 5 Abs 3 iVm § 12a SGB II) und so hat es der Betroffene nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) im Regelfall hinzunehmen (Urt. v. 19.08.2015, AZ: B 14 AS 1/15 R)." Artikel auf Legal Tribune Online

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht es jedoch als Altersdiskriminierung an, wenn ein Arbeitgeber mit den Worten kündigt, man sei „inzwischen pensionsberechtigt“. (BAG, Urteil v. 23.07.2015, Az.: 6 AZR 457/14) Artikel auf anwalt.de.
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Beuschel
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Re: Der Fluch der frühen Rente: Und jetzt?

Ungelesener Beitragvon Beuschel » Di Aug 25, 2015 8:45 pm

Machs wie rampo

mit 53 Ende Feuer und ab nach Thailand.

Um mich mache ich mir dabei am wenigsten Sorgen.

Gruess Beuschel


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