Es wird wohl zunehmend schwerer für ältere Arbeitslose, auf ihre volle Rente zu warten. Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) sogar entschieden, dass man gegen seinen Wunsch unter Hinnahme von Abschlägen vorzeitig verrentet werden kann, soweit damit einer Bedürftigkeit auf Hartz4 (auch nur in der Höhe) entgegengewirkt werden kann. Die vom JobCenter können für einen den Rentenantrag stellen. Die Subsidiarität ihrer Leistungen berechtige sie dazu. "Stellt der Betroffene den Rentenantrag nicht freiwillig, kann stattdessen das Jobcenter den Antrag stellen und das Verfahren gegen den Willen des Betroffenen führen, die sog. Zwangsverrentung. So will es der Gesetzgeber (§ 5 Abs 3 iVm § 12a SGB II) und so hat es der Betroffene nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) im Regelfall hinzunehmen (Urt. v. 19.08.2015, AZ: B 14 AS 1/15 R)." Artikel auf
Legal Tribune OnlineDas Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht es jedoch als Altersdiskriminierung an, wenn ein Arbeitgeber mit den Worten kündigt, man sei „inzwischen pensionsberechtigt“. (BAG, Urteil v. 23.07.2015, Az.: 6 AZR 457/14) Artikel auf
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