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Re: Lebensbescheinigung 2015

Verfasst: So Okt 04, 2015 2:28 am
von michael59
Hatte der einen Stempel? Ein Bekannter hat einen solchen seinem Dorfboss geschenkt und der unterstempelt damit seine Unterlagen.

Re: Lebensbescheinigung 2015

Verfasst: So Okt 04, 2015 8:41 am
von KoratCat
Selbstverständlich haben die Tempel "Dienstsiegel"* (blau und rund), welche die Äbte und Verwaltungsbeamten führen dürfen. Ob ein Phuyai (eine Art "Teilzeit-"Wahlbeamter) ein Dienstsiegel führen darf, weiss ich nicht, jeder Khamnan (ein Wahlbeamter) darf während seiner Amtszeit das Dienstsiegel (rot und oval) führen. Das Problem ist weniger, wer einen Stempel hat, sondern wer zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt ist. Ich gehe mal davon aus, dass die beim Postrentendienst wissen, wie die echten Dienstsiegel aussehen.

* Ein Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden. Diese Siegelung hat unterschiedliche Zielsetzungen wie beispielsweise die Versiegelung oder die Kennzeichnung des Ausstellers über dessen Authentizität.

Die missbräuchliche Verwendung kann in Deutschland ein Vergehen der Urkundenfälschung nach § 267 StGB sowie eine Amtsanmaßung nach § 132 StGB darstellen.

Wikipedia

Re: Lebensbescheinigung 2015

Verfasst: Di Okt 06, 2015 1:04 pm
von KoratCat
Gestern hat mich einer unserer Leser nach dem Rückschein befragt, ob ich da welche in Deutsch hätte, die die Postbeamten in D verstehen können, oder ob es in Ordnung sei, den bei den hiesigen Postämtern ausliegenden gelben Thai Rückschein zu verwenden.

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Rückscheine in Deutsch habe ich leider nicht; aber die Idee, mir welche aus Deutschland mitbringen zu lassen, ist gut! :D

Bis dahin müssen die hier erhältlichen roten Internationalen Rückscheine in Französisch und Thai herhalten. Man sieht sie zwar nicht in den Postämtern ausliegen, bekommt sie aber auf ausdrückliche Nachfrage. Manchmal muss das Postamt sie allerdings erst selbst bestellen. Das war z. B. der Fall in Non Sung vor ca. 15 Jahren. Der Postbote hat mir dann einen Packen gebracht.

Wenn es dann darum geht, mit den Int. Rückscheinen etwas in D nachzuweisen, sind die roten in Thai-Franz. in der Regel ausreichend.

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Die Kosten der Versendung per Einschreiben mit internationalem Rückschein (Registered with receipt) sind ausser der normalen Postgebühr 65 Baht für Einschreiben plus 20 Baht für den Rückschein, also 85 Baht mehr als mit normaler Post. Meine Lebensbescheinigungen (2 Blätter) einsenden hat also mit 109 Baht zu Buche geschlagen.

Re: Lebensbescheinigung 2015

Verfasst: Di Okt 06, 2015 4:08 pm
von thedi
Der internationale Antwortschein ist gut. Vergiss den Deutschen, den werden sie auf der Thai Post kaum akzeptieren.

Die Post hat seit Urzeiten Französisch als internationale Sprache. Das stammt noch aus der Zeit, als die Anglosachsen zwar nicht mehr auf den Bäumen hockten, aber was Diplomatie anging eher im zweiten Glied standen.

Daher sind alle international gültigen Formulare der Post in der jeweiligen Landessprache und Französisch.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi - der vor über 45 Jahren einmal Beamter bei der Schweizer Post war.

Re: Lebensbescheinigung 2015

Verfasst: Di Okt 06, 2015 5:58 pm
von KoratCat
thedi hat geschrieben:Der internationale Antwortschein ist gut. Vergiss den Deutschen, den werden sie auf der Thai Post kaum akzeptieren.


Die Intention deines Ratschlags in Ehren, gut ist der aber nicht! Zurückweisen werden die von der Thai Post den deutschen Rückschein sicher auch nicht, denn der Rückschein selbst hat null und nichts mit der Thai Post zu tun, die befördert ihn nur als Teil der Sendung zum Empfänger und später als Postkarte zum Absender zurück. Für die ist nur von Interesse, dass der Empfänger des Rückscheins, der Absender der Einschreibsendung, für die Rücksendung als Postkartenadresse klar und deutlich zu lesen ist. Relevant ist zum Einen, dass der Rückschein vom Empfänger der Einschreibsendung verstanden werden kann, dass jener versteht, was für ein Dokument er da unterschreibt, bzw. der ihm die Sendung übergebende und eine Unterschrift verlangende Postbote ihm das verständlich machen kann. Dann ist der Rückschein evtl. noch im Rechtsverkehr als Beweismittel relevant. Gerichtssprache ist in D Deutsch. Also müsste auch ein franz. Rückschein von einem Dolmetscher vom Französischen ins Deutsche übersetzt werden, das Gericht bei einer Beweisaufnahme dessen Funktion und Aussage von einem als Sachverständigen herbeigezogenen Postbeamten erklärt bekommen, wenn die Gegenpartei die Beweiskraft des Dokuments in Französisch infragestellt. Deutsche Rückscheine hingegen sind gerichtsbekannt.

Übrigens bekomme ich die Einschreibsendungen von meiner Unfallversicherung und den Gerichten statt mit einem internationalen Rückschein in Deutsch und Französisch stets mit einem deutschen Rückschein, den mein Postbote hier nicht verstehen kann. Er guckt mich dann immer hilflos an und lässt mich ausfüllen, statt mir mit einem Kreuzchen zu zeigen, wo ich abzeichnen soll. Da könnte ich sonstwas draufschreiben...

Manchmal krieg ich aus D Sendungen mit Rückschein, wo die Poststelle vom Gericht beim Zuordnungsvermerk auf dem Rückschein ein "d" nicht von einem "ß" 'unterscheiden' konnte; statt "Bescheid (Aktenzeichen)" heisst es dann "Bescheiß (Aktenzeichen)". Auch eine Weise seine Meinung kundzutun! :lol:

In der Schweiz ist das natürlich ganz anders, denn dort ist Französisch auch eine Amtssprache.

Re: Lebensbescheinigung 2015

Verfasst: Do Okt 08, 2015 3:13 pm
von michael59
KoratCat hat geschrieben:Selbstverständlich haben die Tempel "Dienstsiegel"* (blau und rund), welche die Äbte und Verwaltungsbeamten führen dürfen. Ob ein Phuyai (eine Art "Teilzeit-"Wahlbeamter) ein Dienstsiegel führen darf, weiss ich nicht, jeder Khamnan (ein Wahlbeamter) darf während seiner Amtszeit das Dienstsiegel (rot und oval) führen. Das Problem ist weniger, wer einen Stempel hat, sondern wer zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt ist. Ich gehe mal davon aus, dass die beim Postrentendienst wissen, wie die echten Dienstsiegel aussehen.

* Ein Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden. Diese Siegelung hat unterschiedliche Zielsetzungen wie beispielsweise die Versiegelung oder die Kennzeichnung des Ausstellers über dessen Authentizität.

Die missbräuchliche Verwendung kann in Deutschland ein Vergehen der Urkundenfälschung nach § 267 StGB sowie eine Amtsanmaßung nach § 132 StGB darstellen.

Wikipedia



Nun der Stempel trägt nach der Übersetzung meiner Frau die Inschrift Name, Adresse, Dorfvorsteher von..., da ist also nichts gelogen, an die Farbe ist so ein blaugrün. Bei deutschen Pfarrämtern steht auch nichts anderes drauf und da ist die Stempelfarbe blau- wie ich auf einer hier liegenden Spendenbescheinigung sehe.

Re: Lebensbescheinigung 2015

Verfasst: Do Okt 08, 2015 4:58 pm
von KoratCat
Einen Namens- und Adress-Stempel kann sich jeder machen lassen. Sind gut, um nicht jedesmal den Absender von Hand auf einen Rückumschlag schreiben zu müssen. Ob der Postrentendienst einen solchen Stempel zum Glaubhaftmachen der Authorisierung akzeptiert, müsstest Du halt einfach mal ausprobieren. So, wie ich das eben mit dem Siegel vom lokalen Wat ausprobiert habe.

Re: Lebensbescheinigung 2015

Verfasst: Di Jan 05, 2016 11:14 am
von KoratCat
KoratCat hat geschrieben:...wie ich das eben mit dem Siegel vom lokalen Wat ausprobiert habe.


Weiter mit dem Bericht: meine Rente wurde scheinbar nicht eingestellt. Für Januar 2016 kam sie an. Also wurde der Stempel des lokalen Wats akzeptiert.

Eingeschickt hatte ich die Bescheinigung per Einschreiben mit Rückschein. Nach einer dreiwöchigen Reise wurde laut Webseite der Deutschen Post AG jenes am 27. 10. 2015 an den Adressaten ausgeliefert. Tja, aber auf den Rückschein musste ich etwa zwei Monate warten! Auffällig daran war, dass jener nicht mit Handzeichen oder Unterschrift abgezeichnet wurde; lediglich ein Stempel "NL RS LZG 19. NOV. 2015" wurde angebracht. Jetzt frag ich mich aber doch, warum es drei Wochen gedauert hat, bis die erfolgreiche Auslieferung durch den Postzusteller auch auf dem Rückschein als tatsächlich erhalten bestätigt wurde! Hat man da so lange überlegen müssen? :oops:

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