Lebensbescheinigung 2015 (DE)

Als Rentner in Thailand leben? Für Themen, die unsere Rente und unseren Status betreffen.
Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Lebensbescheinigung 2015 (DE)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Jun 29, 2015 9:00 am

Detlef hat geschrieben:Auch ich habe heute das Formular "Lebensbescheinigung" erhalten. Und auch mir wurde von dem Verein die thailändische Staatsbürgerschaft zugewiesen. :lol:

Spinnen die jetzt?


Dieses Jahr wurde ich schon wieder zum Thailänder gemacht, mein Korrekturhinweis ignoriert. Was die damit wohl bezwecken? :wie
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Aug 03, 2015 2:05 pm

KoratCat hat geschrieben:Sie haben mir weder ein neues Formular geschickt, noch haben sie die Rentenzahlung eingestellt; ich hab einfach gar nichts von ihnen gehört, so als sei das völlig ok. Werde es diesen Sommer also wieder so machen. :D


Obwohl ich meine 90-Tage-Meldung persönlich vorgenommen hatte und dies von einem Beamten der Immi mit Unterschrift und Stempel bestätigt worden war, haben Sie den Lebensnachweis auf jenem Wege (Kopie der 90-Tage-Meldung u. Bildseite des Reisepasses) diesmal (2015) nicht akzeptiert: Heute bekam ich die beiden Packen zurückgeschickt.



Ja, das ist Deutschland! Da muss man halt mehrere Weisen durchprobieren, bis man bei der gelandet ist, die dem jeweiligen Bearbeiter "schmeckt". Dumm ist halt nur, dass es nicht immer der selbe Bearbeiter ist, und man sich nicht darauf verlassen kann, dass es immer gleich gehandhabt wird. Lächeln und auf die nächste Weise probieren! :)
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Aug 04, 2015 4:50 pm

Ich hab denen mal ne Email geschickt. Bin gespannt, ob ich auch ne Antwort bekomme. :wie

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor drei Jahren informierten Sie: "Erklärungen zum Weiterbezug einer Rente (Lebensbescheinigungen) in Form der uns von Ihnen zugesandten Lebens- u. Staatsangehörigkeitsbescheinigung (aktuelle 90 Tage Immigration Notification) können wir anerkennen". Und das wurde auch bisher so gehandhabt. Jetzt hat jedoch einer Ihrer Mitarbeiter die Kehrtwende erklärt. Mit Ihrem Formblatt LB01 Korr_Schr_2015 wurden jene Unterlagen zurückgesandt: Es fehlten Stempel und Unterschrift einer amtlichen Stelle im Teil B! Es ist nun einmal Vorschrift, dass Thai Beamte nur Bescheinigungen in Thailändisch erteilen dürfen!

Leider hat Ihr die Kehrtwende erklärender Mitarbeiter den Verwaltungsakt der Verweigerung der Anerkennung der Quartalsmeldung bei der Thai Immigration nicht unterschrieben. Auch sonst geht nicht aus dem Vorgang hervor, um wen es sich da handelt, sonst könnte jenem ja einfach mal von seinen Vorgesetzten erklärt werden, was richtig und falsch ist., was möglich oder nicht oder nur sehr schwer möglich ist.

Ich bitte um eine Stellungnahme mit Vorschlag, wie das Hin- und Hersenden von Unterlagen vermieden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen


An meinen Unfallversicherungsträger habe ich die Email auch weitergeleitet mit der Bitte um Kenntnisnahme und Anweisung, wie ich verfahren soll. Sie können mir ja die Kosten erstatten, die ich für eine Reise zur Botschaft oder die Bescheinigung durch einen Notar bräuchte. Mir dürfen aber keine Kosten entstehen. Das ist eine Besonderheit der ges. Unfallversicherung (Schadensersatzcharakteristik). Rein theoretisch könnte ich sogar das Porto für die Postübersendung erstattet verlangen.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
thedi
Thailand-Reporter
Beiträge: 650
Registriert: Di Jan 25, 2011 2:24 pm
Wohnort: Bankok, Manchakiri Khon Kaen
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon thedi » Di Aug 04, 2015 6:14 pm

Nimmt mich auch wunder wie die Antwort ausfallen wird.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Krasang
Korat-Isaan-Tourist
Beiträge: 40
Registriert: Mo Dez 23, 2013 1:53 am
Wohnort: Ban Nongkrasang

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon Krasang » Di Aug 04, 2015 11:22 pm

Ich habe wie im Vorjahr die Pass -Seite und die 2 Monate alte 90 Tage Meldung kopiert und an die Renten-Anstalt und Pensionskasse gesandt. Auch in diesem Jahr noch keine Beanstandung bekommen. Es geht also.

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Aug 05, 2015 8:18 am

Dumm ist halt nur, dass man sich nicht auf immer gleiche Handhabung verlassen kann. Ganz so wie in Thailand! :oops:

Das Problem liegt bei einer Institution namens "Postrentendienst" mit Sitz in Leipzig (größte Stadt in Sachsen). Seit es jene gibt, kann ich über zahlreiche Probleme berichten. Ich schalte deshalb immer recht frühzeitig meinen Versicherungsträger ein, dessen "Erfüllungsgehilfe" (§ 278 BGB) der Postrentendienst ist. Diesmal muss ich aber warten, bis der Sachbearbeiter nächsten Montag aus dem Urlaub zurückkommt.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Aug 16, 2015 10:19 pm

KoratCat hat geschrieben:dessen "Erfüllungsgehilfe" (§ 278 BGB) der Postrentendienst ist.


Uebernommen von : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__119.html
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)

§ 119 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
(1) Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung zahlen die laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes durch die Deutsche Post AG aus. Im Übrigen können die Träger der Rentenversicherung Geldleistungen durch die Deutsche Post AG auszahlen lassen.
(2) Soweit die Deutsche Post AG laufende Geldleistungen für die Träger der Rentenversicherung auszahlt, führt sie auch Arbeiten zur Anpassung der Leistungen durch. Die Anpassungsmitteilungen ergehen im Namen des Trägers der Rentenversicherung.
(3) Die Auszahlung und die Durchführung der Anpassung von Geldleistungen durch die Deutsche Post AG umfassen auch die Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben der Träger der Rentenversicherung, insbesondere

1.
die Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen durch die Auswertung der Sterbefallmitteilungen nach § 101a des Zehnten Buches und durch die Einholung von Lebensbescheinigungen im Rahmen des § 60 Abs. 1 und des § 65 Abs. 1 Nr. 3 des Ersten Buches sowie
2.
die Erstellung statistischen Materials und dessen Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an die Deutsche Rentenversicherung Bund.

(4) Die Träger der Rentenversicherung werden von ihrer Verantwortung gegenüber dem Leistungsberechtigten nicht entbunden. Der Leistungsberechtigte soll jedoch Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung oder die Durchführung der Anpassung der von der Deutschen Post AG gezahlten Geldleistungen erheblich sind, unmittelbar der Deutschen Post AG mitteilen.
(5) Zur Auszahlung der Geldleistungen erhält die Deutsche Post AG von den Trägern der Rentenversicherung monatlich rechtzeitig angemessene Vorschüsse. Die Deutsche Rentenversicherung Bund setzt für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die Vorschüsse fest.
(6) Die Deutsche Post AG erhält für ihre Tätigkeit von den Trägern der Rentenversicherung eine angemessene Vergütung und auf die Vergütung monatlich rechtzeitig angemessene Vorschüsse. Die Deutsche Rentenversicherung Bund setzt für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die Vorschüsse fest.
(7) (weggefallen)


Der Ursprung dieses Gesetzes stammt wahrscheinlich noch aus dem Kaiserreich.
Guenther

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Aug 16, 2015 11:02 pm

Ist in meinem Fall im Detail (lex speciales) nicht nur etwas anders:

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch

- Gesetzliche Unfallversicherung -


Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls

Fünfter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen


§ 99


Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG


(1) Die Unfallversicherungsträger zahlen die laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Verletzten- und Übergangsgeldes in der Regel durch die Deutsche Post AG aus. Die Unfallversicherungsträger können die laufenden Geldleistungen auch an das vom Berechtigten angegebene Geldinstitut überweisen. Im übrigen können die Unfallversicherungsträger Geldleistungen durch die Deutsche Post AG auszahlen lassen.

(2) Soweit die Deutsche Post AG laufende Geldleistungen für die Unfallversicherungsträger auszahlt, führt sie auch Arbeiten zur Anpassung der Leistungen durch. Die Anpassungsmitteilungen ergehen im Namen des Unfallversicherungsträgers.

(3) Die Auszahlung und die Durchführung der Anpassung von Geldleistungen durch die Deutsche Post AG umfassen auch die Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben der Unfallversicherungsträger, insbesondere die Erstellung statistischen Materials und dessen Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Verbände der Unfallversicherungsträger. Die Deutsche Post AG kann entsprechende Aufgaben auch zugunsten der Unfallversicherungsträger wahrnehmen, die die laufenden Geldleistungen nicht durch sie auszahlen.

(4) Die Unfallversicherungsträger werden von ihrer Verantwortung gegenüber den Berechtigten nicht entbunden. Die Berechtigten sollen Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Auszahlung oder die Durchführung der Anpassung der von der Deutschen Post AG gezahlten Geldleistungen erheblich sind, unmittelbar der Deutschen Post AG mitteilen.

(5) Zur Auszahlung der Geldleistungen erhält die Deutsche Post AG von den Unfallversicherungsträgern monatlich rechtzeitig angemessene Vorschüsse.

(6) Die Deutsche Post AG erhält für ihre Tätigkeit von den Unfallversicherungsträgern eine angemessene Vergütung und auf die Vergütung monatlich rechtzeitig angemessene Vorschüsse.

Fassung aufgrund der Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) m.W.v. 08.11.2006.


Das bedeutet, dass die Unfallversicherung nicht per Gesetz delegiert, sondern per Verwaltungsakt nach einer Ermessensentscheidung. Rein theoretisch wäre es einem Leistungsberechtigten sogar möglich, die Delegation an den Postrentendienst anzufechten.

Der § 119 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI, um den es Mousemelk nach meinem Verständnis im vorhergehenden Post ging, findet im § 99 SGB VII keine Entsprechung. Wenn der Postrentendienst mir also mit Einstellung der Leistungen droht, wenn ich die Thai Behörden nicht dazu brächte nach seinen Vorstellungen zu bescheinigen, überschreitet er bei weitem die Kompetenzen, die an ihn delegiert werden können.

Wir werden sehen, wie es weitergeht.

Mousemelk hat geschrieben:Der Ursprung dieses Gesetzes stammt wahrscheinlich noch aus dem Kaiserreich.
Guenther


Der Postrentendienst wurde vor weniger als 20 Jahren im Zuge der Einführung des Sozialgesetzbuchs eingerichtet. In der bis dahin geltenden Reichsversicherungsordnung (RVO) gab es m. W. keine entsprechende Bestimmung.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Aug 18, 2015 10:18 am

Hab heute mal nachgehakt:

Sent: Tuesday, August 18, 2015 10:14 AM
To: 'Pensionen.Weltweit@deutschepost.de'
Subject: Lebensbescheinigung 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

darf ich an die Beantwortung meiner Anfrage vom 4. 8. 2015 erinnern?

Zu Ihrer Information: Ihre Aktenzeichen sind XXX XXXX XXXX XXXX XX XXXX XXXX und XXX XXXX XXXX XXXX XX XXXX XXXX. Vielleicht lässt sich anhand deren feststellen, welcher Ihrer Mitarbeiter diese "Kehrtwende" veranlasst hat.

Mit freundlichen Grüßen
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Aug 21, 2015 5:18 pm

Offizielle Stellungnahme des Postrentendienstes:

From: Noreply Rentenservice Ausl [mailto:noreply.rentenservice.ausl@deutschepost.de]
Sent: Friday, August 21, 2015 4:51 PM
To: xxxx@xxxxxxxxx.xx
Subject: Rückfrage zu Korrekturschreiben Ihrer Lebensbescheinigung 2015

Sehr geehrter Herr XXXXX,

wie bereits im Vorjahr wurde Ihrer Lebensbescheinigung 2015 eine Bescheinigung der Thai Immigration beigefügt.

Nach Prüfung der hier vorliegenden Unterlagen hätte bereits im Jahre 2014 eine Beanstandung erfolgen müssen, da der Ausdruck ohne Stempel und Unterschrift einer bestätigenden Stelle eingereicht worden war.

Ihre diesjährige Lebensbescheinigung wurde aus dem gleichen Grunde zu Recht beanstandet.

Darüber hinaus liegen uns keine Informationen vor, nach denen thailändische Stellen nur solche Bescheinigungen bestätigen, die in thailändischer Sprache erstellt sind. Die Mehrzahl der in Thailand lebenden Zahlungsempfänger erhalten diese Bestätigung offenbar ohne Probleme. Uns wurde bisher kein ähnlich gelagerter Fall bekannt.

Bitte lassen Sie nunmehr die Bescheinigung der Thai Immigration entsprechend bestätigen oder suchen Sie eine andere der möglichen offiziellen Stellen (z.B. Ihre Bank) auf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr/yours sincerely
Renten Service


Wer gibt schon einen solchen "Fehler" zu, etwas "nicht Korrektes" nicht sofort zurückgewiesen zu haben? ;)

Aber wer einen Vordruck zum Ausdruck macht, hat sicherlich "eigene Perspektiven". Und auch gar nicht bemerkt, dass er mit seiner Mail ja eigentlich bestätigt hat, dass ich eine Lebensbescheinigung eingereicht habe. Moniert wird ja nur die Form, die zu erfüllen ich nicht imstande bin.

Mal sehen, was meine Unfallversicherung dazu sagt! :)

Dem Postrentendienst habe ich schon mal geantwortet:

From: KW [mailto:mail@klausweil.de]
Sent: Friday, August 21, 2015 5:50 PM
To: 'Noreply Rentenservice Ausl'
Subject: RE: Rückfrage zu Korrekturschreiben Ihrer Lebensbescheinigung 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schreiben: " Bitte lassen Sie nunmehr die Bescheinigung der Thai Immigration entsprechend bestätigen". Bei meiner nächsten Quartalsmeldung werde ich IHR Anliegen den Beamten der Immigration in Dankwian, Nakhon Ratchasima vortragen. Es sind mir aber zahlreiche Fälle bekannt, dass jene die Bestätigung auf Formularen, die nicht in Thailändisch sind, nach ihren Dienstvorschriften abgelehnt haben.

Ich werde bereits jetzt unter Bezug auf Ihr Schreiben bei meinem Versicherungsträger beantragen die Übernahme der Kosten für die Bescheinigung in der von Ihnen allein gewünschten Form zu übernehmen. Bitte gedulden Sie sich mit vorschnellen Handlungen wie Einstellung der Rentenzahlung wegen fehlender Mitwirkung bis abschließend darüber entschieden ist. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.


Mit freundlichen Grüßen


Und meinem Versicherungsträger habe ich geschrieben:

Sehr geehrter Herr H.,

hiermit leite ich Ihnen die Antwortmail des Postrentendienstes und meine Antwort darauf zu.

Da es keine kostenfreie Möglichkeit der Bestätigung auf jenem Formular Ihrer Erfüllungsgehilfin Deutsche Post AG gibt, beantrage ich hiermit Übernahme der Kosten, die durch Inanspruchnahme einer der Alternativen entstehen:

1. Bescheinigung durch die Deutsche Botschaft mit Reise nach Bangkok oder

2. Untersuchung in einer hiesigen Klinik, beide in Höhe der üblichen Erstattungen (Kosten, Reisekosten, Zeitausfall) für von Ihnen veranlasste Untersuchungen (§ 62 SGB I) etc.

Ich bitte um eine Bestätigung des Eingangs meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Aug 23, 2015 7:47 am

Aus einem Telefonanruf und zwei PN entnehme ich großes Interesse an diesem Thema. Da die ganze Angelegenheit sich ja noch "im Stadium eines laufenden Verfahrens" befindet, möchte ich mich aber möglichst mit komplizierenden Hinweisen und Kommentaren an dieser Stelle noch etwas zurückhalten, denn "Feind liest mit", oder kann das zumindest.

Kleine Hinweise kann ich jedoch geben. Bei der Lebensbescheinigung handelt es sich um eine erforderliche Mitwirkung im Sinne des § 62 SGB I. Der § 65 Abs. 1 SGB I hat der Mitwirkungspflicht jedoch Grenzen gesetzt. Es heisst da:

Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.


Hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens bestimmt der § 9 SGB X - (Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens)

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.


Den § 226 BGB (Schikaneverbot) braucht man da gar nicht mehr zu bemühen. Oder auch den Art 1 GG wegen der Menschenwürde, die ja sicher angetastet wird, wenn Mitarbeiter der Deutschen Post AG mittels Androhung (sehr nahe am § 240 StGB Nötigung) des empfindlichen Übels Einstellung der Rentenzahlung die Hinnahme der Überschreitung der Grenzen der Mitwirkungspflicht zu erreichen suchen. Oder das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG, das aus dem Gleichheitsgrundsatz folgende Verbot, staatliches Handeln durch unsachliches und unmotiviertes Verfahren zu mißbrauchen und damit ohne angemessenen Grund Gleiches ungleich und Ungleiches gleich zu behandeln.

Man sollte sich keinesfalls Alles gefallen lassen, es gibt aber häufig Umwege, auf denen man die Probleme auch lösen kann...
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 01, 2015 8:53 am

Hab mal nachgehakt:

Sehr geehrter Herr H.,

darf ich an die Erledigung der Angelegenheit "Lebensbescheinigung 2015" erinnern?

Es scheint ein weiteres Problem zutage getreten zu sein: Da mit der vorgedruckten Lebensbescheinigung von Mitarbeitern Ihrer Erfüllungsgehilfin Deutsche Post AG entgegen Art 16 GG und unter Eingriff in die Souveränität des Königreiches Thailand eine "Umbürgerung" von der deutschen zur thailändischen Staatsangehörigkeit (und offensichtlich auch vorsätzlich, da nach Berichtigungshinweis wiederholt) vorgenommen wurde bzw. ein offizielles Dokument verfälscht wurde, handelt es sich bei jenem Schriftstück um ein Beweismittel, das ich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zuleiten muss. Es ist mir daher nicht möglich, auf jenem einen weiteren Vermerk in Form einer Unterschrift und Stempels einer hiesigen Behörde anbringen zu lassen und jenes Dokument gar den vermutlichen Straftätern zuzusenden, d. h. zu überlassen.

Ich bitte um umgehende Nachricht, wie weiter verfahren werden soll.

Mit freundlichen Grüßen


Und beim Postrentendienst habe ich angefragt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich vermute, dass von Mitarbeitern Ihrer Institution anzeigepflichtige Straftaten verübt wurden. Ich bitte daher um Mitteilung, welche Staatsanwaltschaft für die Entgegennahme der Strafanzeige zuständig ist, ob Leipzig oder Bonn.

Recht herzlichen Dank im voraus.

M. f. G.


§ 225a StGB Datenfälschung:

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2015)

Wer durch Eingabe, Veränderung, Löschung oder Unterdrückung von Daten falsche Daten mit dem Vorsatz herstellt oder echte Daten mit dem Vorsatz verfälscht, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Die Frage ist immer noch, zu welchem Zweck die Staatsangehörigkeit in Thailand lebender Auslandsdeutscher von Mitarbeitern des Postrentendienstes in deren Datenverarbeitung verfälscht wurde.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Sep 02, 2015 5:46 pm

Auf einmal geht´s ganz schnell. Heute vorab per Email übermittelt bekommen. Meine Unfallversicherung hat "in Aussicht gestellt", die Kosten einschließlich der Fartkosten zu erstatten, die mir durch die Bescheinigung in der vom Postrentendienst gewünschten Weise entstehen. Ich hatte angefragt, ob ich zur Deutschen Botschaft nach Bangkok fahren soll. ;)

Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mails, in denen Sie u.a. unter Bezug auf das IFG (Informationsfreiheitsgesetz) um schriftliche Mitteilung bitten, weshalb Sie vom Rentenservice der Deutschen Post AG (DPAG) „ausgebürgert“ wurden und unter welchen Voraussetzungen die Lebensbescheinigungen erforderlich sind.

Dazu teilen wir Ihnen mit, dass wir versehentlich in den Aufträgen Ihre Nationalität mit „thailändisch“ angegeben haben. Diese haben wir nun durch eine Änderung der Rentenzahlaufträge korrigiert sodass im nächsten Jahr die Nationalität mit „deutsch“ angegeben sein müsste.

Hinsichtlich der einzureichenden Lebensbescheinigung basiert diese auf den Vorschriften der §§ 99, 100 SGB VII i.v.m. der vom Bundesministerium bekanntgegebenen Verordnung zur Durchführung der Leistungen des Postrentendienstes (hier § 25 PostRDV).
Danach ist ein Verzicht auf eine amtliche Beglaubigung nicht möglich.
Wir bitten Sie daher, entsprechend der Aufforderung des Rentenservice der DPAG die Lebensbescheinigung von einer der genannten Stellen die Lebensbescheinigung beglaubigen zu lassen, damit die Weiterzahlung der Rente gewährleistet ist.

Bezüglich der Frage nach der Fahrtkostenerstattung teilen wir Ihnen mit, dass wir lediglich die notwendigen Kosten entsprechend des § 65a SGB I übernehmen können.
Sofern Sie Kosten hatten bitten wir Sie, diese nach der Fahrt geltend zu machen.
Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass eine Fahrt nach Bangkok nur dann als notwendig angesehen werden kann, wenn keine nähere Alternative für de Nachweis möglich ist.

Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Berufsgenossenschaft


Ob das wahr ist, dass meine Unfallversicherung die "Umbürgerung" vorgenommen hat? Muss wohl reiner Zufall gewesen sein, dass ebensolches z. B. auch mit Detlef geschah... :|

Verbleibt die Frage, warum es nicht korrigiert wurde, nachdem ich jenes bereits letztes Jahr als fehlerhaft gerügt hatte. :wie

§ 65a SGB I
Aufwendungsersatz


(1) Wer einem Verlangen des zuständigen Leistungsträgers nach den §§ 61 oder 62 nachkommt, kann auf Antrag Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalles in angemessenem Umfang erhalten. (...)


Zwar handelt es sich dabei um eine Ermessensentscheidung, die genau bestimmte Anforderung einer amtlichen Stelle in Thailand schränkt den Spielraum aber erheblich ein.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Sep 02, 2015 8:24 pm

§ 60 SGB I
Angabe von Tatsachen


(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.

(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.



"sollen" heisst nicht müssen, d. h. es ist Ermessen auszuüben, das selbstverständlich nachvollziehbar begründet werden muss.

Bin gespannt, wie es weitergeht. Am Ende werde ich wohl beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Anpassung ihrer diesbezüglichen Verordnung beantragen.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Sep 02, 2015 9:26 pm

Weiter geht's! Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für die Vorabübersendung Ihres Schreibens.

Zum einen ist zu bemerken, dass es sich bei der Bestimmung des $ 60 Abs. 2 SGB I ausdrücklich um eine Sollbestimmung handelt. Und es wird von Ihrer Erfüllungsgehilfin in vielen mir bekannten Fällen ja auch so gehandhabt, dass eine Fotokopie der Quartalsbescheinigung der Immigration als Lebensbescheinigung in der Gesetzlichen Rentenversicherung ohne weitere Unterschrift und Stempel auf deren Formular anerkannt wird. Ich bin verwundert, dass Ihre Kunden anders behandelt werden. Sie sollten sich da mal für klare Verhältnisse einsetzen!

Der von Ihnen angeführte § 25 PostRDV lautet : "Der Postrentendienst übernimmt bei laufenden Auslandszahlungen die Einholung von Lebensbescheinigungen der Berechtigten bei den Zahlungsempfängern, um beim Tod des Berechtigten Überzahlungen zu Lasten der Träger der Rentenversicherung zu vermeiden. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und der Postrentendienst können Ausnahmen vereinbahren, soweit die Zahlungsvoraussetzungen in anderer, mindest ebenso zuverlässiger Weise überwacht werden. Lebensbescheinigungen ausländischer Stellen sind von der zuständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu beglaubigen, soweit sie nicht nach überstaatlichem oder zwischenstaatlichem Recht von der Erfordernis der Legalisation befreit sind".

Man müsste nunmehr ja eigentlich erwarten, dass der Postrentendienst nun nochmals "ein Haar in der Suppe" finden könnte und die Legalisation durch die Deutsche Botschaft Bangkok verlangt - wenn nicht ohnehin deutlich wäre, dass es sich bei dem von Ihnen als für Sie maßgebend angeführten § 25 PostRDV nur um eine Verordnung zum § 119 SGB VI handelt, der für Sie nicht gilt. Könnten Sie mir bitte rechtssichere Informationen über für Sie geltende Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geben?

Sie schreiben, dass Sie versehentlich in den Aufträgen an den Postrentendienst meine Nationalität mit „thailändisch“ angegeben hätten. Dies führt zu der Frage, ob Ihnen Ihre Erfüllungsgehilfin nicht meinen diesbezüglichen Berichtigungsvermerk auf der Lebensbescheinigung 2014 zur Kenntnis gebracht hat. Haben Sie etwa die Berichtigung wider besseres Wissen unterlassen? Ich bin entsetzt!

Mit freundlichen Grüßen
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974


Zurück zu „Wir Rentner in Thailand“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 95 Gäste