Lebensbescheinigung 2015 (DE)

Als Rentner in Thailand leben? Für Themen, die unsere Rente und unseren Status betreffen.
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KoratCat
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Sep 03, 2015 12:05 am

Mal kurz zusammengefasst:

Der Postrentendienst zahlt Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Unfallversicherung aus. Für die Dienste im Namen der Gesetzlichen Rentenversicherung gilt der § 119 SGB VI, für die Dienste im Namen der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt § 99 SGB VII. Bezüglich der Form dessen, was als Lebensnachweis anerkannt werden kann, scheint es Unterschiede zu geben, weil eben der § 25 PostRDV bestimmt, dass die Träger der Rentenversicherungen und der Postrentendienst Ausnahmen vereinbahren können, "soweit die Zahlungsvoraussetzungen in anderer, mindest ebenso zuverlässiger Weise überwacht werden", was durch die Quartalsbescheinigung der Immigration der Fall sein k;nnte. Scheinbar gibt es eine solche Vereinbahrung, die natürlich nur für die Leistungsberechtigten der Gesetzlichen Rentenversicherung gelten würde.

Die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung scheinen es noch nicht einmal zu einer Verordnung zu ihrem § 99 SGB VII gebracht zu haben, nehmen irrtümlich an, der § 25 PostRDV gelte automatisch auch für sie. Dem steht jedoch der klare Wortlaut der Verordnung entgegen. Solange die keine eigene Verordnung haben, dass sie abweichend mit dem Postrentendienst vereinbahren können, ist das Grauland, und der Postrentendienst möchte sich nicht die Finger verbrennen. Dass die Unfallversicherung durch den § 99 SGB VII nicht per Gesetz an den Postrentendienst gebunden und daher sogar weisungsberechtigt ist, will man zumindest bei meiner Unfallversicherung nicht verstehen. Ich muss also was unternehmen, um Bewegung in die Sache zu bringen, damit sie sich endlich um entsprechende klare Regeln bemühen. Da heisst es kreativ sein. :wave
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Sep 03, 2015 8:55 am

Mal sehen, ob unsere Ministerialbeamten beim Ministerium für Arbeit und Soziales sich genauso anstellen. Habe auf deren Kontaktformular übermittelt:

Betreff: Ungleichbehandlung bei Lebensnachweis durch Postrentendienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen von Problemen mit vom Postrentendienst angeforderten Lebensbescheinigungen ist zutage getreten, dass hier eine Ungleichbehandlung von Leistungsberechtigten der Ges. Unfallvers. und der Ges. Rentenvers. durch den Postrentendienst erfolgt. Es liegt nahe, dass dies aufgrund mangelnder Rechtsverordnung zum § 99 SGB VII geschieht.

Von in Thailand lebenden Deutschen, die Leistungen von der RV beziehen, akzeptiert der PRD Lebensnachweise in Form von Fotokopien der Bescheinigung über die jeweils letzte Quartalsmeldung bei der Thai Immigration. Bei Deutschen, die Leistungen von der Gesetzlichen Unfallversicherung beziehen, besteht der Postrentendienst jedoch auf Bestätigung mit Unterschrift und Stempel durch eine hiesige Behörde auf ihrem in Deutsch, Französich und Englisch gehaltenen Formular. Insbesondere durch den seit dem 21. Juli 2015 geltenden Licensing Facilitation Act (2015) vom 22. Januar 2015 ist es den Thai Behörden jedoch nicht möglich, Bescheinigungen auf Formularen zu erteilen, die nicht in thailändischer Sprache sind. Häufig wird um amtliche Übersetzungen des Formulars ins Thailändische nachgesucht. Viele sind daher gezwungen, durch Entrichtung von "Teegeld" und "inoffizielen Gebühren", sprich "Förderung der Korruption", zu vom PRD verlangten Unterschrift und Stempel zu kommen. § 65 SGB I scheint da keine wirksamen Grenzen zu setzen; denn es wird seitens des Postrentendienstes damit gedroht, die Rentenzahlung einzustellen, wenn man das Unmögliche nicht möglich mache.

Eine Anfrage bei der Berufsgenossenschaft XXXXX ergab eine scheinbar vorliegende Regelungslücke. Der Postrentendienst stütze sich auf § 25 PostRDV. Danach sei ein Verzicht auf eine amtliche Beglaubigung nicht möglich."

Ich schließe daraus, dass Ihr Ministerium es bisher versäumt hat, eine entsprechende Verordnung zum 99 SGB VII zu erlassen und bitte daher dies umgehend nachzuholen.

Mit freundlichen Grüßen


Gar nicht so einfach, so ´nen komplexen Sachverhalt auf 2000 Zeichen zu reduzieren. :oops:
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Do Sep 03, 2015 3:12 pm

KoratCat hat geschrieben:.... in Deutsch, Französich und Englisch gehaltenen Formular.....


ist es moeglich, dieses Formular (nach schwaerzung der Personen-Daten) einzustellen.
Da ich in Deutschland lebe, werde ich keinen "Lebensnachweis durch Postrentendienst" bekommen.
Guenther

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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Sep 03, 2015 6:02 pm

Ist das gleiche Formular, das Detlef schon dort hochgeladen hatte.
Dateianhänge
Formular_Lebensbescheinigung_A.jpg
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Formular_Lebensbescheinigung_B.jpg
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Sep 04, 2015 8:54 am

Ich sehe auf dem Formular nun, dass es da auch die Möglichkeit gibt, von einer kirchlichen Einrichtung bestätigen zu lassen. Also müsste es auch die Unterschrift eines Mönchs und der imposante Stempel des lokalen Wats tun, bescheinigen. Das würde das Ganze natürlich etwas vereinfachen; Kopie der Quartalsmeldung ist aber immer noch einfacher - und für den vom Postrentendienst angestrebten Zweck auch besser! Denn die Mönche müssten meinen Hinterbliebenen ja auch bescheinigen, dass ich wiedergeboren werde und deshalb weiter- oder immer noch lebe. ;)
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 07, 2015 4:51 pm

Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales hat geantwortet:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. September 2015.

Ich habe den Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., zu dem von Ihnen kritisierten Umgang mit Lebensbescheinigungen durch den Postrentendienst um Stellungnahme gebeten.

Sobald mir die Antwort vorliegt, komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXXXXX XXXXXX
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat "Unfallversicherung"
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon WADI (†2016) » Mo Sep 07, 2015 7:16 pm

KoratCat hat geschrieben:die Mönche müssten meinen Hinterbliebenen ja auch bescheinigen, dass ich wiedergeboren werde


wobei sich die Großzügigkeit der Rententräger (Zahler) wohl nur auf Menschliche Wesen bezieht - bei einer Wiedergeburt kannst Du da auch verdammt viel Pech haben ... wau wau miau miau
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 28, 2015 7:00 pm

Hab soeben Antwort vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten. Danach müssen auch die Empfänger von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Einstellung ihrer Rentenzahlung rechnen, wenn sie nur die Kopie der Quartalsmeldung eingesandt haben.

Man schreibt:

Sehr geehrter Herr XXXX,

mit E-Mail vom 7. September 2015 hatte ich lhnen mitgeteilt, dass ich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) um Stellungnahme zu dem von lhnen kritisierten Umgang mit Lebensbescheinigungen durch den Postrentendienst gebeten habe. Nachdem mir die Stellungnahme jetzt vorliegt, komme ich auf die Angelegenheit zurück.

Eine vermeintliche Ungleichbehandlung von Leistungsempfängern der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gegenüber denen der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich nicht nachvollziehen.

Die Renten Service Verordnung (RentSV) vom 28. Juli 1994 regelt die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung (S 119 SGB Viertes Buch Sozialgesetzbuch) und der Unfallversicherung (S 99 SGB Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB Vll) durch den Renten Service der Deutschen Post AG. Für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung findet sich die Verordnungsermächtigung in $ 100 SGB Vll, von der entgegen lhrer Annahme durch die RentSV Gebrauch gemacht wurde.

Die Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Auslandszahlungen ist in $ 25 RentSV geregelt und legt fest, dass bei Auslandszahlungen die Einholung und Übervachung der Lebensbescheinigungen durch den Renten Service erfolgt. Die näheren Regelungen ergeben sich aus den dazu vereinbarten Verfahrensbeschreibungen, die zwischen dem Renten Service, der Deutschen Rentenversicherung Bund, den übrigen am Rentenzahlverfahren beteiligten Stellen, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt sind. Danach werden die vereinbarten Lebensbescheinigungen sowohl von den Leistungsempfängern der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, als auch von denen der gesetzlichen Rentenversicherung verlangt.

Eine Rückfrage der DGUV beim Renten Service hat ausdrücklich bestätigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung keine abweichenden Dokumente, auch nicht die von lhnen angeführten Fotokopien der Bescheinigung über die jeweils letzte Quartalsmeldung bei der Thai lmmigration, akzeptiert. Die gesetzliche Rentenversicherung verzichtet nur für die Länder auf das Einholen von Lebensbescheinigungen, mit denen ein automatisierter Sterbedatenabgleich vereinbart worden ist.

Dies geht auch aus der von lhnen beigefügten E-Mail des Renten Services vom 21. August 2015 hervor. Es werden generell keine Bescheinigungen ohne Stempel und Unterschrift einer bestätigenden Stelle akzeptiert, weder für die gesetzliche Renten- noch für die Unfallversicherung. Die Vorlage lhrer Bescheinigung der Thai lmmigration für das Jahr 2014 hätte bereits beanstandet werden müssen, dies ist bedauerlicherweise unterblieben und hat offenbar zu dem Missverständnis einer Ungleichbehandlung geführt.

Leistungsempfänger sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten ($$ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch) zur Erstattung der Lebensbescheinigung verpflichtet. Obwohl ein rechtlicher Anspruch auf die Verwendung fremdsprachlicher Vordrucke nicht besteht (die Amtssprache ist Deutsch - S 19 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch), wurden aus Servicegründen Lebensbescheinigungen in gängigen Fremdsprachen vereinbart. Diese sollen sicherstellen, dass eine Bescheinigung im Ausland grundsätzlich ohne eine Übersetzung in die Landessprache möglich ist. lch bitte um Verständnis, dass eine Berücksichtigung aller weltweiten Amtssprachen nicht möglich ist.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Bescheinigung nicht nur von Behörden des jeweiligen Landes, sondern auch durch andere Stellen (2.B. Banken und Krankenhäuser) vorgenommen werden kann. Diese Vorgehensweise soll den Leistungsempfängern ihre Nachweispflicht erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen


Mit anderen Worten: Der Postrentendienst hat gesprochen, und wir als Ministerium können nur abschreiben, was die sagen, auch wenn´s völlig unklar ist. Man hat halt keine Lust, sich mit den Problemen von Auslandsdeutschen mit deutschen Ausführungsinsitutionen (Beamtenkollegen) zu befassen!

Antworten werde ich der Bearbeiterin nicht, aber das Schreiben an meine Unfallversicherung weiterleiten mit der Bitte um Kenntnisnahme. Und dass ich bei der nun ministeriell bestätigten Ausgangslage die Lebensüberprüfung in einem Hospital vornehmen lassen werde. Wegen meiner Lebensbescheinigung werde ich wohl demnächst in das Hospital in Nonsung fahren, dann die Lebensbescheinigung per Einschreiben mit Rückschein nach Leipzig schicken, und hinterher von meiner Unfallversicherung Kostenerstattung für die Gebühren des Hospitals, Kilometerpauschale des Hin- und Heimwegs und die Kosten der Übersendung an den Postrentendienst wegen verlorengegangenen Vertrauens als Einschreiben mit Rückschein beantragen. Offenbar haben die das ja so gewollt!

Dass die selbe Verordnung einmal als PostRDV und einmal als RentSV bezeichnet wird, ist deutsche Wirklichkeit. Wie sollen Beamte da noch durchblicken?

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PostRDV.jpg
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Mousemelk (†2019)
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mo Sep 28, 2015 10:15 pm

KoratCat hat geschrieben:
"Lebensbescheinigung per Einschreiben mit Rückschein nach Leipzig schicken"

vor Jahren bin ich in der Zeit als der Datenausgleich der Rentenzahlstelle (DRV) und Einwohnermeldeamt in Thailand gewesen.
Kurz:
Rentenzahlung wurde unterbrochen
Lebensbescheinigung ausgedruckt und unterschrieben bzw stempeln lassen, eingescannt und die eingescannten Bilder per eMail an meinen Bruder in Deutschland uebermittelt.
Mein Bruder hat diese Bilder ausgedruckt und dies, per Briefpost, an die Rentenzahlstellen geschickt.
Die unterbrochenen Rentenzahlungen erfolgten.
(Ich habe leider nicht nachgehackt, ob die Lebensbescheinigung Urschriftlich, Original, bei den Rentenzahlstellen vorliegen muss.)
Guenther

Ich habe ja Lust den Post-R-D. mal zu aergern, indem ich bei der EU nachfrage wegen der Ausschreibung

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KoratCat
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 28, 2015 11:05 pm

Mousemelk hat geschrieben:(Ich habe leider nicht nachgehackt, ob die Lebensbescheinigung Urschriftlich, Original, bei den Rentenzahlstellen vorliegen muss.)


Offiziell heisst es auf dem Wisch, den sie mir geschickt haben: "Bitte ergänzen Sie die im Original beiliegende Lebensbescheinigung an der/den gekennzeichneten Stelle(n) und senden Sie diese dann anschließend im Original (nicht per Fax, nicht per Email) mit dem beiliegenden Rückumschlag umgehend an uns zurück. Sollte die vollständig ausgefüllte Lebensbescheinigung nicht bis zum 31. 12. 2015 vorliegen, werden wir die Rentenzahlung einstellen." Und auf dem Formular der Lebensbescheinigung heisst es "Urschriftlich zurück an..." Ich würde aus den beiden Texten schließen, dass sie mit einer Fotokopie allein nicht zufrieden sind.

Das kommt aber auch auf die Laune des Bearbeiters in Leipzig an, je wie die Würfel gefallen sind, wie auch die Fotokopie der Quartalsmeldung zur Glaubhaftmachung des noch-am-Leben-sein mitunter ausreicht, oder manchmal "nach Vorschrift" gehandelt wird. Beamte kann man nur zum Nachdenken über Zweckmäßigkeit ihrer Entscheidungen bringen, indem man sie mit gemäß ihren Vorschriften zu erledigender (Mehr-) Arbeit eindeckt, Anfragen über Auskünfte, Beratungen, vorsorgliche Anträge etc. Dienstaufsichtsbeschwerden, wenn sich einer sträubt, sind ja bekanntlich formlos, fristlos und fruchtlos (F-F-F). Die Antworten kommen ähnlich zustande wie die Stellungnahme des BMAS: darf der Betroffene selbst beurteilen...

Mousemelk hat geschrieben:vor Jahren bin ich in der Zeit als der Datenausgleich der Rentenzahlstelle (DRV) und Einwohnermeldeamt in Thailand gewesen.


Bevor der Postrentendienst das Rentenauszahlverfahren übernommen hat, bat man mich etwa alle fünf Jahre oder so um eine "Rentenjahresbescheinigung", wie das damals hieß. Bei meiner Unfallversicherung hatte man sich wohl gedacht, man würde schon merken, wenn ich nicht mehr lebte. Dann würden sie von mir nicht mehr nachhaltig mit Anträgen, Widersprüchen, Klagen oder gar Untätigkeitsklagen eingedeckt. Ich müsste heute aber mit Hartz4 auskommen, wenn ich mich nicht zu wehren gelernt hätte, bzw. gelernt hätte, zu beanspruchen, was ich (als Opfer eines Arbeitsunfalls) nach unseren Gesetzen beanspruchen kann, und dann auch noch meine (Schadensersatz-) Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.

Z. B. ein bereits 2001 per Untätigkeitsklage begonnenes Verfahren befindet sich nun nach Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlern mit neuem 2015er Aktenzeichen (wieder) in einer 1. Instanz (bei dem nach jetziger Sachlage nunmehr örtlich zuständigen Gericht). Da braucht man Ausdauer; aber immerhin hab ich den Anspruch noch nicht verloren, hab mich noch nicht austricksen lassen. Als ich letztes Jahr eine "Verzögerungsrüge" (§ 198 GVG) erhob, ging´s auf einmal ganz schnell seitens des Berufungsgerichts, wurde festgestellt, dass wir 13 Jahre lang für die Katz verhandelt hatten, "an einander vorbeiredeten", d. h. ich gegen eine Wand Anträge stellte und begründete, während die Gegenseite sich offenbar erfolgreich bemühte, zu verzerren und zu verzögern; nun aber Alles mit bereits festgelegten Definitionen von vorne losgehen konnte, was aber nur nach einer erneuten Untätigkeitsklage möglich war, die mit normaler Post gesandt erst mal "nicht bei dem bereits vorher zuständigen aber unrichtig sachbehandelnden Gericht" einging. Also nach zwei Monaten Abwarten nochmal per Einschreiben mit Rückschein... etc. Die Gegenseite hat die ihr eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme zu meinem Anspruch bis heute noch nicht wahrgenommen oder einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zugestimmt, nur die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage lägen nicht vor, weshalb man am Tage nach Zustellung der Klageschrift "tätig" wurde, pro forma einen unsinnigen Bescheid ausfertigte usw. Reine Verzögerungstaktik: Man weiss um die Erfolgsaussicht! Bei dem vorher örtlich zuständigen Gericht, das nun wegen einer Fusion der Beklagten mit anderen Berufsgenossenschaften durch den neuen Sitz ihrer Hauptverwaltung örtlich nicht mehr zuständig ist, waren sie stets viel schneller und nicht so "wortkarg"...
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon thedi » Di Sep 29, 2015 6:38 am

KoratCat hat geschrieben:Antworten werde ich der Bearbeiterin nicht...

Das scheint mir sinnvoll. Nach dem Motto: PEACE NOW!

KoratCat hat geschrieben:...dann die Lebensbescheinigung per Einschreiben mit Rückschein nach Leipzig schicken...

Die Kosten kannst Du Dir sparen. in einen gewöhnlichen Luftpostumschlag und dann als normaler Brief abschicken reicht. Luftpostumschlag ist zu empfehlen - es geht dann erfahrungsgemäss deutlich schneller: TH-> CH 3 bis 5 Tage, bei DE wird es ähnlich sein.

Das mit dem einschreiben und Rückschein macht dort niemanden Eindruck. Der Brief wird von einem Bürogummi des Amtes bei der Post abgeholt - zusammen mit hunderten von anderen. Er unterschreibt summarisch für alle, ohne die auch nur zu zählen. Den Rückschein muss er ev. noch separat unterschreiben, aber davon merkt im Amt schon niemand mehr etwas. Im Amt wird eine Hilfskraft alle Umschläge öffnen und die Inhalte an die Sachbearbeiter verteilen. Diese sehen dann nicht einmal mehr die schönen Briefmarken, die Du aufgeklebt hast.

Mein Rat: lass es bleiben, mach keinen Stunk. Nützt nichts - ganz im Gegenteil, die vermerken in ihrer Datenbank womöglich noch, dass Du ein schwieriger Kunde bist und werden in Zukunft bei Dir genauer hinschauen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 29, 2015 7:37 am

thedi hat geschrieben:
KoratCat hat geschrieben:...dann die Lebensbescheinigung per Einschreiben mit Rückschein nach Leipzig schicken...

Die Kosten kannst Du Dir sparen. in einen gewöhnlichen Luftpostumschlag und dann als normaler Brief abschicken reicht. Luftpostumschlag ist zu empfehlen - es geht dann erfahrungsgemäss deutlich schneller: TH-> CH 3 bis 5 Tage, bei DE wird es ähnlich sein.

Das mit dem einschreiben und Rückschein macht dort niemanden Eindruck. Der Brief wird von einem Bürogummi des Amtes bei der Post abgeholt - zusammen mit hunderten von anderen. Er unterschreibt summarisch für alle, ohne die auch nur zu zählen. Den Rückschein muss er ev. noch separat unterschreiben, aber davon merkt im Amt schon niemand mehr etwas. Im Amt wird eine Hilfskraft alle Umschläge öffnen und die Inhalte an die Sachbearbeiter verteilen. Diese sehen dann nicht einmal mehr die schönen Briefmarken, die Du aufgeklebt hast.


Bei der Sendung per Einschreiben mit Rückschein geht es nicht darum, dass die "beeindruckt" werden und der Brief vom "Bürogummi" des Amtes als eingegangen betrachtet und weitergeleitet wird, sondern darum, dass ich zum einen durch den Erhalt des Rückscheins feststellen kann und dann auch noch damit beweisen kann, dass und wann das betreffende Dokument eingegangen ist. Es soll ja schon Mitarbeiter von Ämtern und Gerichten gegeben haben, die Dokumente "nicht in der Akte vorgefunden" haben. Wenn Du dann nicht nachweisen kannst, dass sie das betreffende Dokument erhalten haben, hast Du es eben nicht eingereicht, bist der Dumme! Nicht von denen wurde es falsch abgelegt oder von einem Windzug durchs von ihnen geöffnete Bürofenster entführt etc. ;) Insbesondere wenn dir eine Frist gesetzt wurde, ist der Rückschein von extrem großer Bedeutung. "Vertrauen ist gut, Absicherung und Kontrolle sind besser!"

Ich glaube, es war im Jahre 2001, da erhielt ich auf einmal keine Rente mehr überwiesen. Ich fragte bei meiner Unfallversicherung an, die mir antworteten, die Rente sei gezahlt worden, ich solle bei meiner Bank nachforschen. Die konnte aber nur sagen, dass nichts eingegangen sei. Nach drei Mnaten war mein Konto immer noch leer, ich konnte auch nichts mehr borgen. Da zu jenem Zeitpunkt gerade ein Berufungsverfahren beim Hess. LSG gegen meine UV anhängig war, wandte ich mich an den sehr hilfsbereiten Berichterstatter des Senats. Dem kam das offenbar auch komisch vor; er setzte sich telefonisch mit der UV in Verbindung und forderte deren Justitiar auf, die Sache schnell zu klären. Danach bekam ich bald ein Schreiben von der UV, die Zahlung sei vom Postrentendienst eingestellt worden, weil meine Lebensbescheinigung dort nicht vorläge. Glücklicherweise konnte ich den Eingang bei ihnen beweisen. Dann bekam ich die drei Monate nachgezahlt und die Rentenzahlung wurde wieder aufgenommen.

Als der Postrentendienst eingerichtet und die Zahlungen nun von jenem kamen, die vorher von der Hausbank meiner UV nach Thailand überwiesen wurden, stiegen die mir in Rechnung gestellten Überweisungsgebühren von vorher ca. 500 Baht auf ca. 1.500 Baht an. Mit den mir von meiner Bank besorgten Unterlagen der Zwischenbanken konnte ich feststellen, dass sich bei der Überweisung nun die Chase Manhattan Bank zweimal bediente: einmal mit ca. 300 Baht in London. Dann leitete sie die Überweisung an ihre Filiale in Bangkok weiter, die sich mit genau 1.000 Baht bedienten, bevor meine thailändische Bank nochmal 200 Baht abzweigte. Mit den Dokumenten meiner Bank beschwerte ich mich bei meiner UV, die eine Kostensteigerung von 1.000 Baht wohl auch als überhöht ansah. Fortan wurde meine Rente vom Postrentendienst (scheinbar auf die Beschwerde meiner UV hin) von der Chase Manhattan Bank in London nicht mehr an ihre eigene Filiale in Bangkok überwiesen sondern an die Standard & Chartered Bank, die sich mit 500 Baht begnügte.

Erst bei einem Deutschlandbesuch 2005 konnte ich dort dann (wieder) ein Konto mit Internetbanking einrichten, auf das die Rente kostenfrei überwiesen werden muss, und von dem ich sie hier dann mit der Geldautomatenkarte abheben kann.

Muss ein Zufall gewesen sein, dass prompt nach dieser Episode mit dem "verdorbenen Geschäft" der Chase Manhattan Bank meine nachweislich erbrachte Lebensbescheinigung beim Postrentendienst nicht auffindbar war, die Rentenzahlung ohne Benachrichtigung an mich oder meine UV eingestellt wurde, und die verfügte Zahlungseinstellung sogar erst "erkannt" wurde, als ein Richter am LSG Druck auf die UV machte, aufzuklären, was da los sei, ob damit den Kläger nötigend in sein Verfahren (etwa versuchte Verhinderung der Beweisaufnahme) eingegriffen werde.

Muss auch Zufall sein, dass der Postrentendienst jetzt Probleme mit der Quartalsmeldung der Thai Immigration als Lebensnachweis just in meinem Fall hat, und just dann, wenn mal wieder ein Gerichtsverfahren eine für mich günstige Wendung erfahren hat. Ich habe gelernt, nicht naiv zu sein und etwas dem Zufall zu überlassen, sondern nachzuhaken und zu dokumentieren, wenn sich merkwürdige Zufälle ereignen. Die beste Art der Dokumentation merkwürdiger Vorgänge ist das Einschalten anderer Behörden, das Auslösen von Schriftverkehr über den Vorgang zwischen Dritten. Die Erwartung, dass sich dadurch direkt etwas ändert, sollte man allerdings nicht hegen. Es geht um die Dokumentation, auf die man später evtl. zurückgreifen kann. Pech ist dann nur, wenn man selbst nicht genug Dokumente in Händen hat, die "dokumentierende Behörde" ihre Akte aber nicht lange genug aufhebt, wie z. B. die deutschen Konsulate. Da wird nach 5 Jahren "entsorgt". Also möglichst am Ball bleiben, Verzögerungsversuche und "merkwürdige Zufälle" nicht zulassen, zumindest gut dokumentieren...

@thedi:
Kannst Du dir vorstellen, wie vielen deutschen Rentnern in Thailand ich mit meiner Gegenwehr gegen die überhöhten Gebühren bei Überweisung über die Chase Manhattan Bank Filiale Bangkok wahrscheinlich ebenfalls überhöhte Bankgebühren erspart habe? Geh mal von vielleicht 5.000 Rentnern aus, die ihr Geld auf jenem Weg hierher überwiesen bekamen. 5.000 x 500 sind 2.5 Millionen pro Monat. Für die Bank ein kleines Zubrot, für einen Rentner sind 500 Baht eine Menge Geld, vor 15 Jahren waren sie das jedenfalls. Nicht nur an dich selbst denken, thedi! Und wie oben bereits erwähnt, wenn ich mich z. B. nicht gegen meine UV mit Erfolg zur Wehr gesetzt hätte, müsste ich jetzt von ArGe´s Gnaden mit Hartz4 leben. Anwälte und Gewerkschaftssekretäre haben mir den gleichen Rat wie Du gegeben: ich hätte keine Erfolgsaussichten und würde meine Situation durch Gegenwehr nur verschlimmern. Nur die vom VdK haben gesagt: "Dem gehen wir auf jeden Fall mit dir zusammen nach!" Und spätestens die Richter in den höheren Instanzen sahen es wie ich. Da wurden von der UV eingeholte Gutachten von Prof. und Dres (Chefarzt und zwei Oberärzte) als nicht korrekt erstellt, unbrauchbar, erkannt, mussten im Auftrag des Gerichts von vom Gericht ausgewählten Spezialisten neu und richtig erstellt werden, mit zu meinen Gunsten gravierend anderem Ergebnis, etc. Ich war dazu auf Kosten des Gerichts von Thailand eingeflogen worden...

Wahrscheinlich kannst Du den Unterschied zwischen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Unfallrente nicht verstehen. Das sind ganz andere Verhältnisse, zwei total verschiedene Systeme, die fast nur gemein haben, dass jemandem am Ende Rente gezahlt wird: der Rentner der Rentenversicherung erhält eine Rente aus Beiträgen aufgrund eigener Beitragsleistung, also aus einem Topf, in den er selbst auch eingezahlt hat (Solidaritätsprinzip, Äquivalenzprinzip), eine echte Sozialleistung; der Unfallrentner erhält Schadensausgleich für einen versicherten Schadensfall (Reparationsprinzip, Alimentationsprinzip), bei mir einem Arbeitsunfall. Letztendlich zahlen allein Arbeitgeber meine Rente, und zwar im "Umlageverfahren", müssen also jeweils im Bereich ihrer Berufsgenossenschaft einen Anteil der Aufwendungen tragen, die trotz aller Bemühungen nicht vermieden werden konnten. Die sehen die Verpflichtung zur Zahlung von Verletztenrenten aus ihrer Tasche nicht gerade mit Freude, weil sie ihre Gewinne vermindern, zahlen müssen, ohne was dafür zu bekommen.

Von der Rentenversicherung bekomme ich nichts, weil ich nicht lange genug versicherungspflichtig arbeiten konnte, eben aufgrund des Arbeitsunfalles. Eine Beitragserstattung wäre kaum der Mühe wert. Die Fiktion der Wartezeiterfüllung greift bei mir auch nicht: formale Gründe! Dafür bekomme ich als Ausgleich 10% "Schwerverletztenzulage" (§ 57 SGB VII) zu meiner Rente, die ich aber auch erst gerichtlich erzwingen musste. Hatte bereits in der 1. Instanz gewonnen, weil eindeutig berechtigt; aber da ging die BG (letzten Endes erfolglos) in die Berufung. Hat von Leistungsantrag bis (dann allerdings gewaltig verzinster) Nachzahlung ca. 20 Jahre gedauert. Wer sich als Arbeitsunfallopfer nicht energisch wehrt, guckt halt in die Röhre. Auch muss man rechtzeitig etwas unternehmen, sonst erlebt man den Ausgang vielleicht gar nicht mehr. Die Unfallversicherungen arbeiten mit allen möglichen und normalerweise unmöglichen Tricks, um Pflichtleistungen einzusparen oder bis in die Ewigkeit zu verzögern. Andere sind "ihnen gefällig", wenn man sich als Betroffener nicht zur Wehr setzt. Die Gegner sind da nicht Verwaltungsbeamte etc., die im Dienste der eigenen Solidargemeinschaft handeln, sondern sind Erfüllungsgehilfen oder eben "Einsparungsgehilfen" der zahlenden Gegenpartei. Beim Postrentendienst zwar mitunter die selben Leute, die aber indirekt für andere Interessen bzw. Pflichten handeln...
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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon thedi » Di Sep 29, 2015 9:13 am

Offensichtlich gibt es da Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz.

In der Schweiz will die AHV eine jährliche Lebensbestätigung von Rentnern im Ausland. Die Bedingungen sind härter als bei Euch - die Schweizer AHV akzeptiert keine Bestätigungen von Banken, nur Stempel von offiziellen Stellen. Nach dem Motto: nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern elegante Wege um die Wand herum suchen, haben wir für jeden von uns gangbare Wege zu so einem Stempel gefunden. Aus Datenschutzgründen kann ich in einem öffentlichen Forum nicht näher darauf eingehen.

Wenn aber einer einmal seine Lebensbestätigung nicht innert den 3 Monaten zurück schicken kann, bekommt er von der AHV eine Mahnung und dann später irgend wann einmal keine Rente mehr. Aber selbstverständlich werden zurück behaltenen Renten nachbezahlt, sobald die AHV eine Lebensbestätigung bekommen hat. Also kein Grund zur Aufregung, wenn sich das einmal etwas verzögern sollte.

Bankgebühren für die Überweisung - auch ins Ausland - übernimmt in der Schweiz die AHV. Wobei, wenn es wie bei Euch, durch mehrere Hände ginge, könnte es schon sein, dass die Zwischenhände nochmals was abziehen.

Alle meine Bekannten lassen sich aber sowieso ihre Renten auf ein Bankkonto in der Schweiz auszahlen. So kann man eine Bank wählen, bei der die Gebühren vernünftig sind. Die Schweizer Postfinance ist beliebt. Sie verlangt 2 CHF unabhängig vom Betrag, Zwischenhände sind entweder nicht auffällig oder nicht vorhanden und die Thai Bank nimmt wie immer ihre paar Baht - unabhängig davon über welchen Weg das Geld zu ihr kam.

Einige schätzen es auch wenn sie den Zeitpunkt des Transfers selbst bestimmen können. Sie hoffen dann bessere Kurse zu erreichen - etwas was ich allerdings bezweifle. Sicher ist aber: wenn man das Geld zuerst einmal zwei/drei Monate in der Schweiz ansammelt, und dann zusammen überweist, sind die Gebühren deutlich tiefer als wenn man jeden Monat überweisen würde.

Schweizer haben Behörden gegenüber oft Hemmungen, wenn die sehen könnten, wie viel sie verdienen. Das soll ja auch bei Deutschen manchmal so sein. Auf jeden Fall waren da die Geschichten mit den gestohlenen Daten-DVD zu Bankverbindungen von Deutschen in der Schweiz. Deutsche Behörden sollen ganz nett dafür bezahlt haben. Wie dem auch immer sei: wenn man das Geld zuerst einmal eine gewisse Zeit auf einem Bankkonto im Ausland trocknen lässt, könnte das in Thailand steuertechnische Vorteile haben, wenn sich die Thais einmal entschliessen würden, Renten gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zu besteuern. Wozu es allerdings keinerlei Anzeichen gibt - aber "sicher ist sicher" ist ein beliebtes Motto bei Schweizern. Schweizer vertrauen einfach lieber Schweizer Banken und lassen ihr Vermögen lieber dort, wo es auch Diktatoren aus aller Welt, Politiker und Thai phu yai angelegt haben.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 29, 2015 9:50 am

thedi hat geschrieben:Aber selbstverständlich werden zurück behaltenen Renten nachbezahlt, sobald die AHV eine Lebensbestätigung bekommen hat. Also kein Grund zur Aufregung, wenn sich das einmal etwas verzögern sollte.


Das ist eben nicht so in D. Das Problem ist, dass die wegen angeblich nicht vorliegenden Lebensnachweises nicht geleisteten Rentenzahlungen evtl. verloren sind. Zwar müssen die Zahlungen für die Zukunft wieder aufgenommen werden, wenn dann nachgewiesen wird, dass man trotzdem noch am Leben ist, aber die zwischenzeitlichen Renten können (eher Ausnahme als Regel) nachgezahlt werden:

(§ 67 SGB I – Nachholung der Mitwirkung - Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.


Da wird dir insbesondere als Unfallrentner in der Ermessensentscheidung vielleicht der Strick gedreht, dass es ja deine eigene Schuld sei, wenn Du nicht beweisen kannst, dass die Lebensbescheinigung beim Postrentendienst eingegangen ist, also evtl von denen falsch abgelegt oder "verloren" wurde, Du deine Pflicht aber erfüllt hast. Wer einen Schaden erlitten hat und diesen ausgeglichen haben will, muss den Schaden und den Schädiger beweisen, und natürlich auch, dass er selbst völlig unschuldig daran ist, alles Erdenkliche zur Schadensvermeidung unternommen hat. Also in meinem Falle gerade in der jetzigen Situation Einsendung von wichtigen Original-Dokumenten nur per Einschreiben mit Rückschein oder EMS, was noch besser ist, weil man die Sendung auch beim Postlauf in D im Internet verfolgen kann. Gleichzeitig sende ich per Emailanhang einen Scan an meine UV für deren Akte, aus der man im Problemfalle dann erkennen kann, was sich sonst noch so tat... Die warten doch nur darauf, provozieren gar, dass ich einen Fehler mache, eine Schwäche zeige, einen Angriffspunkt offenbare, in den sie dann "einfallen" können. Nicht ausreichende Dokumentation von "Nebenproblemen" sind solche Schwächen. Diese Erfahrung habe ich leider mit dem Verschmerzen von ca. €8.600 schon mal machen müssen, weil die dokumentierende Behörde ihre Akte zwischenzeitlich "entsorgt" hatte.

Und dann muss ich mich nicht nur wehren und den Erfolg verhindern sondern denen auch die weiteren Versuche verleiden, und nicht nur, damit sie's mir gegenüber in Zukunft sein lassen, sondern auch jenen gegenüber, die sich nicht selbst wehren können.

thedi hat geschrieben:Mein Rat: lass es bleiben, mach keinen Stunk. Nützt nichts - ganz im Gegenteil, die vermerken in ihrer Datenbank womöglich noch, dass Du ein schwieriger Kunde bist und werden in Zukunft bei Dir genauer hinschauen.


Ducken und Schlucken deiner Empfehlung gemäß wäre wohl das Dümmste und sozial Schädlichste, was ich tun könnte! Damit könnte man denen nämlich die Tür für einen weiteren Angriff mit viel größeren Auswirkungen öffnen. 8)

Ist mir klar, dass ich als "schwieriger Kunde" bekannt bin. Ist das etwa was Schlechtes? Man muss die Oberhand behalten und seine Ansprüche konsequent verfolgen, um nicht in die Situation zu kommen, mit Hartz4 dahinvegetieren" zu müssen! Duckmäusern* ist das Ende vom Leben! Amüsiere dich doch ein bisschen mit dem, was Tacheles e.V. von meiner Beschäftigung vor dem Umzug nach Thailand auf ihre Webseite gestellt haben. Den Artikel über das Engagement meines kleinen bei manchen Politikern und Interessenkreisen "nicht gerade beliebten", von anderen Politikern, Richtern und Beamten sowie engagierten Bürgern aber voll unterstützten, Freundeskreises habe ich 1988 verfasst. Ich war damals mit dem Thema als Seminarleiter bei Sozialhilfeinitiativen bundesweit unterwegs. Jemand (meiner damaligen Seminarteilnehmer, denke ich) fand die Schilderung jener Erlebnisse offenbar aufhebenswert und für andere so hilfreich, um sie nach Jahrzehnten noch im Internet zugänglich zu machen. Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), das die angreifenden Lokalpolitiker (CDU-Bürgermeister und -Stadträte etc.) damals zu missbrauchen suchten, wurde 2008 dann durch das entsprechend klargestellte Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst.

Bei Unfallversicherungen kommen ab und zu mal neue Justitiare ins Amt, die sich profilieren müssen, denn ohne vorzuzeigende Einsparungen keine Beförderungen, heisst es da. Dann fangen die Spielchen mit "verdeckten Seitenhieben", Provokationen oder Verzögerungsversuchen (mit immerhin "temporären" Einsparungen) wieder an. Pech für den nächsten auf dem Job, der dann die Nachzahlung mit Verzinsung unterschreiben muss, aber da sind die Urheber der Attacken dann schon in "unangreifbarer" Position...

*Im Volksmund bezeichnet man als Duckmäuser einen sich stets rasch fügenden, sehr demütigen, eilfertigen Menschen. (Wikipedia)
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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Re: Lebensbescheinigung 2015

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Okt 03, 2015 10:32 am

Habe soeben meine Lebensbescheinigung vom Abt des lokalen Wats (buddhistischen Tempels) unterschrieben bekommen. Das war einfacher als die Prozedur im Krankenhaus, wo vor der Unterschrift erst Körper gewogen, Puls gezählt, Blutdruck gemessen und insbesondere Durchhaltefähigkeit auf der Wartebank getestet wird etc. Die Mönche haben da durch ihre Erfahrungen eher einen Blick dafür, wer schon in die Bratröhre geschoben werden kann oder noch nicht. Am Montag geht´s dann per Einschreiben mit Rückschein zum Postrentendienst.

Werde berichten, wenn dagegen etwa wieder Einwände erhoben werden.
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