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Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Di Aug 26, 2014 9:59 pm
von karo5100
Rein zur Info, auch wenn die Schweizer AHV mit ihrem Schreiben abschreckend wirkt,
so zahlt sie doch wesentlich zügiger, als es die Deutsche Rentenversicherung tut.
die DRV schmeißt einen, wie schon geschrieben mit weiteren Dokument zu,
die AHV antwortet mit einer Zahlung.

So geschehen im Fall von Bekannten, der zuvor in Deuschland und in der Schweiz gearbeitet hatte.

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Mi Aug 27, 2014 1:27 am
von Nevada
Vielen Dank für die Antworten. Ich fasse dann mal zusammen.
1. Totenschein vom Krankenhaus besorgen.
2. Mit den Unterlagen der Rentenversicherung zur Botschaft.
Unterlagen von: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rente.html
3. Unterlagen zur Rentenversicherung schicken.
Hoffentlich ist es so einfach wie es jetzt aussieht.
Gruß Nevada

(edit. von Admin.: Link repariert)

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Mi Aug 27, 2014 8:10 am
von WADI (†2016)
KoratCat hat geschrieben:Warum sie den Packen aber nicht auf dem Amtsweg an die RV weitergeleitet, sondern der Witwe wieder mitgegeben haben, kann ich nicht nachvollziehen.


warum sollten sie? es handelt sich um private Korrespondenz einer Witwe mit einer Versicherung

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Mi Aug 27, 2014 9:02 am
von KoratCat
WADI hat geschrieben:warum sollten sie? es handelt sich um private Korrespondenz einer Witwe mit einer Versicherung


Die Deutsche Rentenversicherung ist keine privatwirtschaftliche Versicherung, sondern eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Daher handelt es sich beim Antrag auf Hinterbliebenenrente um einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes nach dem Sozialgesetzbuch, die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens, in dem die Botschaft um Amtshilfe ersucht werden kann, und diese meist auch leistet. Über Umfang und Ersuchen kann man sich aber streiten. Dabei kommt der Begriff "Fürsorgepflicht der Behörde" ins Spiel; auch da kann man sich über den Umfang streiten...

"Auch die Mitarbeiter der Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und der gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Anträge entgegen." (aus http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/08_antragstellung/00_antragstellung_node.html) Warum nicht die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)?