Seite 1 von 2

Beantragung der Witwenrente

Verfasst: So Aug 24, 2014 1:08 am
von Nevada
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe da mal eine Frage. Was muss eine Thailänderin unternehemen, um die Witwenrente zu bekommen wenn der Mann im Urlaub in Thailand verstirbt bzw. beide in Thailand lebten.
Gruß Nevada
PS: Ich hoffe es ist im richtigen Thema eingestellt.

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: So Aug 24, 2014 2:48 am
von KoratCat
Sie braucht den Totenschein, um mit dem einen Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen. Die Formulare und Erläuterungen können dort heruntergeladen werden:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rente.html

Wenn am Ort keiner beim Ausfüllen behilflich sein kann, kann man Hilfe bei den deutschen Konsulaten etc. erbitten.

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: So Aug 24, 2014 7:29 am
von thedi
Es empfiehlt sich, die Formulare schon zu Lebzeiten einmal auszufüllen und seiner Frau zu sagen, wo sie die dann findet.

Ob das bei den Deutschen auch so komplex ist wie für die Schweizer AHV, weiss ich nicht. Aber die Schweizer Formulare haben es in sich.

Da müssen z.B. vom Verstorbenen sämtliche Arbeitgeber, inkl. wo und von wann bis wann, vorhergehende Ehen und oder eingetragene Partnerschaften, inkl. Kinder die daraus hervor gekommen sind, immer auch von wann bis wann usw. ausgefüllt werden. Details, die auch die wenigsten Schweizer für sich selbst ohne Unterlagen zu konsultieren angeben könnten. Natürlich sind die Formulare nicht in Thai. Ein bestandener A1 Test würde sicherlich nicht reichen, um die Formulare zu verstehen.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: So Aug 24, 2014 12:58 pm
von KoratCat
Wenn man den Antrag auf dem umfangreichen Formular (in deutsch) gestellt hat, bekommt man häufig einen Stapel weiterer Formulare (in englisch) zugesandt, wo man jeweils angeben muss, welche andere, den Anspruch ausschließende, Leistung man nicht erhält. Beim Ausfüllen jener ist äusserste Konzentration geboten, denn es gibt Stolpersteine in Form "rekurrierender" Fragen, die mal zu bejahen, mal zu verneinen und mal unbeantwortet zu lassen sind.

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: So Aug 24, 2014 2:05 pm
von thedi
Ein Freund, der bis zu seiner Pensionierung in der Schweiz als Gemeindeschreiber arbeitete, meinte zu den Formularen der AHV: "sie erwecken in erster Linie den Eindruck, dass sie abschrecken sollen". Er konnte die Formulare für sich selbst nicht vollständig ausfüllen.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: So Aug 24, 2014 6:49 pm
von Nevada
Der Tip mit den Fomularen und Erläuterungen ist sehr gut und hilft einem weiter. Nur noch die Frage, wo und wie bekommt man den Totenschein und in welcher Sprache ist er erforderlich?
Gruß Nevada

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: So Aug 24, 2014 7:42 pm
von Khonggon
Nevada hat geschrieben:Nur noch die Frage, wo und wie bekommt man den Totenschein und in welcher Sprache ist er erforderlich?


:shock

mach sowas nich...lass dir Zeit damit

ich vermute ja, den bekommt man(n) danach :(

:wiiee

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: So Aug 24, 2014 8:24 pm
von Expat2010
Hallo Nevada,

im Fall meines hier verstorbenen Vaters wurde der Totenschein vom Maharat Hospital ausgestellt.
Die Übersetzung haben wir von unserer Botschaft in Bangkok machen lassen. Hier mußte auch der Nachweis erbracht werden,
daß ich berechtigt war, über die sterblichen Überreste zu "verfügen", also die Bestattung hier im Wat vornehmen zu lassen.
Für mich als Sohn war das einfach nur die Geburtsurkunde, die vorgelegt werden mußte. Sollte die Witwe die Verfügung erlangen wollen, so muß ein entsprechendes Dokument des verstorbenen vorhanden sein.

Auch ich habe mir so meine Gedanken gemacht, wie meine Frau denn das umfangreiche Formularwerk für die Beantragung der Witwenrente hinkriegen soll. Ich habe mir die Formulare runtergeladen und - soweit möglich - ausgefüllt, sowie die Visitenkarte eines Übersetzer- und Dienstleistungsbüros in Bangkok hinterlegt. Ich denke, damit dürfte das wohl gehen.

Grüße aus Banmai

Günter

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Mo Aug 25, 2014 2:54 am
von michael59
bei Tod eines deutschen Staatsangehörigen wird die Botschaft informiert. Der Totenschein muss trotzdem übersetzt ( siehe Botschaftsliste ) und durch die Botschaft beglaubigt werden.

Da sich die Formulare der RV ändern können ist es ratsam hier, wenn die Witwe es nicht alleine kann, jemanden mit der Hilfe zu beauftragen. Das kann ein Freund/Verwandter oder auch ein Dienstleister sein.

Rein aus Vorsorgegründen sollte auch klar sein was mit dem Verstorbenen passieren soll, das heisst zu Lebzeiten entsprechende Willenserklärungen abgeben.

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Mo Aug 25, 2014 11:22 am
von KoratCat
michael59 hat geschrieben:bei Tod eines deutschen Staatsangehörigen wird die Botschaft informiert.


"Von wem?" ist die Frage. Hospital, Arzt, Abt des lokalen Wats, Polizei, Phuyai, Khamnan, Amphur, Immigration etc. oder Angehörigen bzw. Freunden des Verstorbenen?

Als Beispiel: Vor zwei Jahren habe ich der Botschaft das Ableben eines Freundes per Email mit den persönlichen Daten des Verstorbenen mitgeteilt. Postwendend wurde ich gebeten, der Botschaft auch eine Kopie des Totenscheins zu übermitteln. Das hat also niemand anders getan.

Nur wenn ein Farang in der Öffentlichkeit stirbt, tun das Thai Behörden.

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Mo Aug 25, 2014 4:08 pm
von Nevada
Wir sprechen die ganze Zeit vom Totenschein, der vom Arzt ausgestellt wird. Es gibt aber noch die Sterbeurkunde, die vom Amt ausgestellt wird und in Deutschland will die Rentenversicherung die Sterbeurkunde. Ob der Totenschein genügt weis ich nicht, wie war das bei dir Expat 2010, reichte der Totenschein für deinen Vater? Die Frage wer stellt die entsprechende Bescheinigung aus wenn ein Krankenhaus nicht involviert ist steht noch offen.
Gruß Nevada

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Mo Aug 25, 2014 5:07 pm
von KoratCat
Im Fall meines Freundes hatte ich die Witwe samt dem Original-Totenschein vom Maharat-Krankenhaus und dem sorgfältig ausgefüllten Rentenantrag zur Botschaft geschickt, um jenen dort zur Weiterleitung auf dem Amtsweg einzureichen. Dort haben die die vielen Seiten des Rentenantrags zusammengeheftet, die linke obere Ecke umgeknickt und auf der Rückseite mit einem Amtssiegel als zusammengehörend gestempelt, und ihr zu meiner Verwunderung wieder mitgegeben. Also riet ich ihr den gesamten Pack selbst an die RV zu schicken. Die Rentenzahlung an den Verstorbenen wurde sofort eingestellt. Dann kamen noch mehr Formulare, die ich wiederum ausgefüllt habe, und sie jene dann eingeschickt hat. Offensichtlich hat sie dann auch nach ein paar Monaten das Sterbegeld (3 Monate Weiterzahlung der Rente des Verstorbenen) und ihre Witwenrente erhalten. Berichten zufolge soll es ihr gut gehen.

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Di Aug 26, 2014 5:01 pm
von Nevada
Hallo Koratcat,
was ist mit dem Totenschein, als Übersetzung oder als Original zur RV geschickt?

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Di Aug 26, 2014 6:12 pm
von KoratCat
Ursprünglich war vorgesehen, dass der Antrag unter Vorlage des Totenschein-Originals bei der Botschaft eingereicht wird. Das ist m. E. möglich. Die müssen/sollen den Antrag dann um entsprechende amtliche Vermerke ergänzen, was mit Originaldokumenten bei Ihnen nachgewiesen wurde. Wahrscheinlich haben sie das auch gemacht, bevor sie den Antrag als von der Botschaft geprüft und zusammengeheftet gestempelt haben. Warum sie den Packen aber nicht auf dem Amtsweg an die RV weitergeleitet, sondern der Witwe wieder mitgegeben haben, kann ich nicht nachvollziehen.

Re: Beantragung der Witwenrente

Verfasst: Di Aug 26, 2014 9:43 pm
von Expat2010
Hallo Nevada,
wir haben der Botschaft das von der Klinik ausgestellte Dokument (Todesursache, Todeszeitpunkt usw.) vorgelegt. Die haben dann
die DRV und das zuständige Standesamt in Deutschland informiert.

Nach meiner Kenntnis ist bei einem Todesfall immer die zuständige staatliche Klinik involviert, denn diese führt die
abschließende Leichenbeschau durch und nimmt auch die Konservierung des Verstorbenen vor.

Grüße aus Banmai

Günter