Rein zur Info, auch wenn die Schweizer AHV mit ihrem Schreiben abschreckend wirkt,
so zahlt sie doch wesentlich zügiger, als es die Deutsche Rentenversicherung tut.
die DRV schmeißt einen, wie schon geschrieben mit weiteren Dokument zu,
die AHV antwortet mit einer Zahlung.
So geschehen im Fall von Bekannten, der zuvor in Deuschland und in der Schweiz gearbeitet hatte.
Beantragung der Witwenrente
Re: Beantragung der Witwenrente
Robert / โรแบร์ต
-
- Korat-Isaan-Tourist
- Beiträge: 43
- Registriert: Di Jul 03, 2007 10:13 pm
- Wohnort: 41540 Dormagen
Re: Beantragung der Witwenrente
Vielen Dank für die Antworten. Ich fasse dann mal zusammen.
1. Totenschein vom Krankenhaus besorgen.
2. Mit den Unterlagen der Rentenversicherung zur Botschaft.
Unterlagen von: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rente.html
3. Unterlagen zur Rentenversicherung schicken.
Hoffentlich ist es so einfach wie es jetzt aussieht.
Gruß Nevada
(edit. von Admin.: Link repariert)
1. Totenschein vom Krankenhaus besorgen.
2. Mit den Unterlagen der Rentenversicherung zur Botschaft.
Unterlagen von: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rente.html
3. Unterlagen zur Rentenversicherung schicken.
Hoffentlich ist es so einfach wie es jetzt aussieht.
Gruß Nevada
(edit. von Admin.: Link repariert)
- WADI (†2016)
- Thailand-Reporter
- Beiträge: 669
- Registriert: So Aug 20, 2006 7:14 am
Re: Beantragung der Witwenrente
KoratCat hat geschrieben:Warum sie den Packen aber nicht auf dem Amtsweg an die RV weitergeleitet, sondern der Witwe wieder mitgegeben haben, kann ich nicht nachvollziehen.
warum sollten sie? es handelt sich um private Korrespondenz einer Witwe mit einer Versicherung
导师 dǎoshī Lem Pel
- KoratCat
- Thailand-Forum-Administrator
- Beiträge: 7876
- Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
- Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
- Kontaktdaten:
Re: Beantragung der Witwenrente
WADI hat geschrieben:warum sollten sie? es handelt sich um private Korrespondenz einer Witwe mit einer Versicherung
Die Deutsche Rentenversicherung ist keine privatwirtschaftliche Versicherung, sondern eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Daher handelt es sich beim Antrag auf Hinterbliebenenrente um einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes nach dem Sozialgesetzbuch, die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens, in dem die Botschaft um Amtshilfe ersucht werden kann, und diese meist auch leistet. Über Umfang und Ersuchen kann man sich aber streiten. Dabei kommt der Begriff "Fürsorgepflicht der Behörde" ins Spiel; auch da kann man sich über den Umfang streiten...
"Auch die Mitarbeiter der Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und der gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Anträge entgegen." (aus http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/08_antragstellung/00_antragstellung_node.html) Warum nicht die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)?
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974
Zurück zu „Wir Rentner in Thailand“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 108 Gäste